Ladendiebstahl wird für Pärchen teuer

1 Min
Auf Diebestour ertappt wurden eine 31-jährige Frau und ihr 28-jähriger Begleiter. Foto: Archiv/Gabriele Hänseler
Auf Diebestour ertappt wurden eine 31-jährige Frau und ihr 28-jähriger Begleiter. Foto: Archiv/Gabriele Hänseler

Ein Lockenstab, ein Haarschneider, ein Radiogerät, eine Haushaltsschere, Raumduft und Unterwäsche: Selbst der Ladendetektiv staunte, als ein Pärchen aus dem Kulmbacher Landkreis im Büro des Real-Marktes auspackte.

Der Detektiv hatte die 31-jährige Frau und ihren 28-jährigen Begleiter schon eine ganze Weile beobachtet und hinter der Kasse gestellt. Jetzt mussten sich die beiden vor dem Kulmbacher Amtsgericht verantworten.

Beide kamen mit einer Geldstrafe wegen Diebstahls "in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken", wie es juristisch richtig heißt, davon, Der 28-jährige muss 3600 Euro (90 Tagessätze zu jeweils 40 Euro) berappen, seine Freundin 1400 Euro (40 Tagessätze zu jeweils 35 Euro).

Vor Gericht redeten die beiden nicht groß um den heißen Brei: "Unser Motiv war Geldmangel", sagte die Frau unter Tränen. Der Mann, der ohnehin Schulden hat, bekannte: "Ich habe über meine Verhältnisse gelebt." Einig waren sich die beiden, dass die Diebstähle ein Fehler waren und "aus reiner Blödheit heraus" begangen wurden.

Raffinierte Vorgehensweise

Dabei
waren die beiden allerdings raffiniert vorgegangen, wie der selbstständige Kaufhausdetektiv aus Hof berichtete. Die Angeklagten hatten die Verpackung von den Artikeln entfernt und die Ware zunächst in den Wagen gelegt. Immer in Momenten, an denen sich das Pärchen unbeobachtet fühlte, versteckten beide die Sachen in einer mitgebrachten Einkaufstasche. Doch das sollte nichts nützen.

Milchdrink im Laden verzehrt

Der Detektiv schöpfte Verdacht und heftete sich dem Pärchen an die Fersen. Da beobachtete er unter anderem, wie die Frau einen Milchdrink öffnete, austrank und die leere Verpackung wieder ins Regal stellte. Im Büro des Marktleiters staunte dann selbst der Detektiv nicht schlecht, was die beiden so alles aus der Tasche zauberten. Der Gesamtwert der entwendeten Gegenstände lag schließlich bei weit über hundert Euro.

Während die Frau nicht vorbestraft war, hatte der Mann bereits zwei einschlägige Vorstrafe jeweils wegen E-Bay-Betrügereien in mehreren Fällen.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft ging nicht nur deshalb davon aus, dass der Mann die treibende Kraft bei den Ladendiebstählen gewesen sei. Zu Gute hielt er dem Pärchen, dass, abgesehen von dem Milchdrink, sämtliche entwendeten Gegenstände an Ort und Stelle wieder zurückgegeben werden konnten. Der Anklagevertreter forderte schließlich genau die Strafen, die von Amtsrichterin Sieglinde Tettmann später auch verhängt wurden.

"Besonders die beiden Vorstrafen wegen einschlägiger Vermögensdelikte wiegen schwer", sagte die Richterin. Dazu komme, dass die beiden Vorstrafen noch gar nicht so lange zurückliegen und dass für einen Ladendiebstahl ein relativ hoher Betrag zusammenkam. Die beiden Angeklagten müssen nun auch noch für die Kosten des Verfahrens aufkommen.