Abgesehen von den Themen, die die Staatsanwaltschaft mit ihrer Verfügung vom Rosenmontag behandelt hat, stehen weitere Vorwürfe aus anonymen Anzeigen im Raum, die sich auf Einstellungen im Rathaus, Ausstattung von Mitarbeitern, dem Komplex Pförtnerhaus der ehemaligen Spinnerei und dem Anwesen Jean-Paul-Straße 7 beziehen, das Henry Schramms Ehefrau 2013 von der Städtebau erworben hatte und am gleichen Tag an ihn übertragen worden war - und das zuvor umfangreich saniert worden sein soll.
Hierzu schreibt Henry Schramm an die Bayerische Rundschau: "Weitere Vorwürfe, wie sie auch in Ihrem Schreiben vom 27.02.2020 angesprochen wurden, wurden ebenfalls seitens der Staatsanwaltschaft überprüft, und sie ist diesbezüglich zu dem Ergebnis gelangt, dass es hier bereits an konkreten tatsächlichen Anhaltspunkten fehlt, mit denen ein strafrechtlicher Verdacht und die Durchführung von Ermittlungen begründet werden könnte (so wörtlich die Staatsanwaltschaft in ihrer Abschlussverfügung vom 24.02.2020)." Welche der angesprochenen Punkte damit gemeint sind, wird allerdings von Schramm nicht ausgeführt.
Medienberichten dieser Woche zufolge waren zwischen 2007 und 2013 insgesamt 44 Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen im Auftrag der Städtebau an dem Dreifamilienwohnhaus in der Jean-Paul-Straße vorgenommen und dort insgesamt rund 91.000 Euro investiert worden. Schramm hatte für das Haus samt Grundstück später 145.000 Euro bezahlt.
Schramm und sein Anwalt Karsten Schieseck aus Bayreuth verweisen übereinstimmend darauf, dass die Staatsanwaltschaft dem Oberbürgermeister "rechtmäßiges Handeln ohne jegliche strafrechtliche Relevanz attestiert" habe. Dazu habe es Zeugeneinvernahmen, die Einholung von Sachverständigengutachten, die Einholung von behördlichen Auskünften sowie die Vernehmung Schramms selbst gegeben. Danach sei die Staatsanwaltschaft "zu dem Ergebnis gelangt, dass das Verfahren gegen mich gemäß Paragraf 170 Abs. 2 StPO einzustellen ist".
Vor allem sei wichtig, dass "entgegen der immer wieder kolportierten Ansicht (...) auch bezüglich bereits verjährter Vorgänge eine ausführliche materielle Überprüfung (erfolgte) und beispielsweise hinsichtlich der Vorwürfe des Grundstücks der Jean-Paul-Straße 7 betreffend wurde ausdrücklich nur ,darüber hinaus' festgestellt, dass ein Verfahrenshindernis, nämlich Eintritt der Verfolgungsverjährung, vorliegt."
Ausdrücklich heiße es in der Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft hierzu: "Hinreichende Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten des Beschuldigten durch den Kauf des Grundstücks haben sich nicht ergeben."
In der Vergangenheit habe er, so Schramm, die entsprechenden Informationen zunächst dem eingeschalteten Kontrollorgan (Staatsanwaltschaft) zur Verfügung gestellt. Genauso selbstverständlich werde er sich jetzt aber der Kontrolle der nunmehr zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde stellen und wiederum zunächst dieser die notwendigen Informationen zukommen lassen. Schramm: "Auch hier sehe ich zuversichtlich einer Entscheidung des in unserer Bayerischen Gemeindeordnung vorgesehenen Kontrollorgans entgegen."
Der Oberbürgermeister weiter: "Letzteres insbesondere auch deshalb, weil sämtliche Geschäftsvorfälle einer Stadt gesetzlich geregelt und überprüfbar sind. In der Vergangenheit wurden selbstverständlich die Kontrollfunktionen und Mechanismen wahrgenommen und beispielsweise bei der Einstellung oder Änderung in den Eingruppierungen nach den Bestimmungen des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes vorgegangen, so dass auch der Personalrat der Stadt Kulmbach stets beteiligt war und damit seine Hauptaufgabe, die Kontrolle, dass keine tarifwidrigen Eingruppierungen oder auch ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen erfolgen, wahrnehmen konnte."
Weiter heißt es in dem Schreiben: "Natürlich wurden auch die Haushalte der Stadt Kulmbach in meiner Amtszeit mit den zugehörigen Stellenplänen beschlossen, in den überwiegenden Fällen sogar einstimmig. Diese Haushalte der Kommune, mit ihren Bestandteilen, werden auch von den Rechtsaufsichtsbehörden geprüft und genehmigt. Zudem erfolgen zu gegebener Zeit auch Überprüfungen der Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelnden der Stadt Kulmbach - wie bei allen bayerischen Kommunen - vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband im Rahmen der überörtlichen Prüfung."
Schramms Rechtsanwalt Karsten Schieseck hatte bereits am Mittwoch eine Mitteilung an die Medien versandt, wonach die Staatsanwaltschaft Bayreuth auch eine Auskunft der Banken- und Finanzaufsicht eingeholt habe, wohl im Zusammenhang mit Vorwürfen hinsichtlich der Barzahlung des Kaufpreises für das Grundstück in der Blaich durch Henry Schramm. Überdies habe der OB den Ermittlern unter anderem auch die notariellen Kaufverträge vorgelegt.
In der Abschlussverfügung, in der dann alle Ermittlungsergebnisse auf sechs Seiten zusammengefasst worden seien, so Schieseck, werde nicht nur begründet, warum die Ermittlungen aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen einzustellen seien. Vielmehr werde sich auch jeweils detailliert mit den erhobenen Vorwürfen auseinandergesetzt. "So wurde der Grundstücksverkauf in der Jean-Paul-Straße 7 detailliert überprüft. Es wurden Zeugen vernommen, Schriftstücke der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie des Rechnungsprüfungsamts eingesehen, personenbezogene Auskünfte beim Amtsgericht Kulmbach - Grundbuchamt - eingeholt, die Grundakten des Amtsgerichts Kulmbach beigezogen, notarielle Verträge überprüft und Herr Schramm zu den Vorwürfen vernommen."
Der Anwalt zitiert weiter wörtlich aus der Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft: "Hinreichende Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten des Beschuldigten durch den Kauf des Grundstücks über seine Ehefrau haben sich nicht ergeben." Erst nach dieser Feststellung heißt es dann:
"Darüber hinaus besteht für den am 30.10.2013 erfolgten Kauf ein Verfahrenshindernis, da Verfolgungsverjährung mit Ablauf des 29.10.2018 eingetreten ist"
In einem der anonymen Schreiben war auch der Bayerische Kommunale Prüfungsverband angegriffen worden, der die überörtliche Rechnungsprüfung der Stadt Kulmbach vornimmt. Dessen geschäftsführender Direktor Günter Heimrath teilt uns auf Anfrage mit: "Unsere letzte Prüfung hatte die Jahresrechnung 2009 bis 2014 zum Gegenstand. Uns ist nicht bekannt, ob es in der Stadt Kulmbach in den letzten Jahren Unregelmäßigkeiten gegeben hat. Wir sind bei der Ausübung unserer Prüfungstätigkeit unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen (Art. 2 Abs. 5 des Prüfungsverbandsgesetzes). Der Prüfungsverband hat allerdings keine Möglichkeit, bei Beanstandungen (rechts)aufsichtlich ,einzuschreiten'. Eine solche (rechts)aufsichtliche Aufgabenbefugnis wäre mit unserer Stellung als unabhängiges Prüfungsorgan auch nicht vereinbar. Die Umsetzung und Bereinigung von möglichen Prüfungsfeststellungen obliegt vielmehr ausschließlich der geprüften Stelle in Zusammenarbeit mit der Rechtsaufsichtsbehörde."
Abschließend schreibt der geschäftsführende Direktor: "Wir nehmen bei der Abfassung und Fertigung unserer Prüfungsberichte keine Weisungen der geprüften Stellen entgegen. Änderungen von Berichten aus redaktionellen oder anderen sachlichen Gründen werden selbstverständlich vorgenommen."
Es mag sein, dass strafrechtlich kein Verstoss erkannt wurde, die Staatsanwälte sind weisungsgebunden. Moralisch ist der Oberbürgermeister weder Vorbild noch unschuldig, weil er sich privat Vorteile aus seinem Amtswissen verschafft hat. Und das zählt mindestens so schwer wie die strafrechtliche Seite. Sicher ist auch, dass das Landratsamt nicht finden wird...