Lorenzo musste sinnlos sterben: Sein total betrunkenes Herrchen hatte seine Wut mit einem Aschenbecher an dem wehrlosen Tier abreagiert. Ein Hamsterwurf war dem Anklagten vor Gericht nicht nachzuweisen, aber eine saftige Strafe gab es trotzdem.
Lorenzo war ein richtig süßes Meerschweinchen. Es hatte nichts verbrochen und nur das Pech, in einem Kulmbacher Haushalt zu leben, wo es drunter und drüber ging (und wohl auch noch geht). Das wehrlose Tier kam am 2.Juli zu Tode, weil sein Herrchen wieder einmal total betrunken war und der 37-Jährige seine Wut nach einem Streit mit seiner Lebensgefährtin an Lorenzo ausließ. Er erschlug das Meerschweinchen - angeblich sein Liebling - mit einem schweren Aschenbecher aus Glas.
Lebensgefährtin ruft die Polizei Als das Tierchen leblos unterm Wohnzimmertisch lag und der Aschenbecher daneben, kam der zwölfjährige Sohn der Frau dazu und rannte schreiend aus der Wohnung, wo damals noch acht weitere Meerschweinchen, ein Hamster, ein Hund und eine Katze lebten. Der Bub erzählte seiner Mutter, was ihr Freund getan hat, und die Frau rief die Polizei.
Der Justizapparat setzte sich in Bewegung. Mit dem Ergebnis, dass sich das Paar, das seit der ruchlosen Tat getrennt war, aber seit ein paar Tagen wieder vereint und sogar "verlobt" ist, am Donnerstag vor dem Amtsgericht Kulmbach traf.
Sachbeschädigung und Verstoß gegen Tierschutzgesetz Da ein Tier nach deutschem Recht als Sache eingestuft wird, musste sich der Mann dafür verantworten, rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört und ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund getötet zu haben. Strafbar als Sachbeschädigung und Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Als "Alkoholiker, momentan trocken" bezeichnete sich der Angeklagte. An jene Nacht habe er keine Erinnerung. Er wusste nur noch, dass er sich mit seiner Lebensgefährtin im Stadtpark aufgehalten, Bier und Schnaps gesoffen und gestritten hatte.
Entsprechend hat er sich damals auch gewundert, dass er früh in der Arrestzelle bei der Kulmbacher Polizei aufgewacht ist. Dorthin hatte ihn eine Streife gebracht, für die es kein Problem war, den Tatort zu finden. Denn der Angeklagte und seine Lebensgefährtin sind amtsbekannt. Derzeit laufen nach Angaben eines Polizisten mehrere Anzeigen und Gegenanzeigen - meistens wegen Gewaltdelikten oder Beleidigung.
Es flogen die Fetzen Am Abend der Tat müssen in der Wohnung die Fetzen geflogen sein. Schon auf der Straße, so der Polizeibeamte, lagen Gegenstände herum, "die mit Tierhaltung zu tun haben und aus dem Fenster geworfen worden waren". Der Mann habe bei seiner Vernehmung einen Filmriss geltend gemacht und gesagt: "Besser ein Tier stirbt als ein Mensch." Bei ihm sind 2,7 Promille festgestellt worden, was für den 37-Jährigen gar nichts ist, so der Zeuge, "er hatte auch schon mal 4,12 Promille". Der Angeklagte war seinerzeit völlig neben der Spur: Er bewegte sich vom Sofa nicht mal weg, um aufs Klo zu gehen. Für notwendige Verrichtungen hatte er im Wohnzimmer einen Eimer stehen, den die Frau ausleeren musste.
Nachdem von Streit derzeit keine Rede ist, versuchte sie, ihren vorbestraften Lebensgefährten vor Gericht nicht weiter reinzureiten. Sie schwächte ihre eigene Aussage bei der Polizei ab und sagte, dass sie mit ihren Eifersuchtsszenen eine Mitschuld trage. Die Mutter hatte offenbar auch ihren Sohn beeinflusst, der sich nun nicht mehr erinnerte, dass der Mann auch einen Hamster durch die Wohnung geworfen hatte.
Zweifel an Schuldfähigkeit Doch Staatsanwältin Katharina Roggenbrod und Richterin Sieglinde Tettmann ließen sich nicht hinters Licht führen. An der Täterschaft des Angeklagten gebe es keinen vernünftigen Zweifel, jedoch - alkoholbedingt - an seiner Schuldfähigkeit. Daher wurde ihm wegen eines fahrlässigen Vollrauschs eine saftige Geldstrafe von 1200 Euro aufgebrummt. Tettmann zu dem Verurteilten: "Sie haben Ihre Wut an einem Tier ausgelassen, das Ihnen anvertraut war und sich nicht wehren konnte."
Sachbeschädigung und Verstoß gegen Tierschutzgesetz
Da ein Tier nach deutschem Recht als Sache eingestuft wird, musste sich der Mann dafür verantworten, rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört und ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund getötet zu haben. Strafbar als Sachbeschädigung und Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Einfach lächerlich.....Tiere sind keine "Sache" es sind denkende, atmende, liebende und treue Wesen. Sie können leid fühlen.....
"Solange Menschen denken das Tiere nicht fühlen,
solange werden Tiere fühlen das Menschen nicht denken!"
"Besser ein Tier stirbt, als ein Mensch".
Was ist denn das für eine Aussage des Täters? Im Umkehrschluss heißt das, gebt den Mann noch mehr Meerschweinchen, sonst erschlägt er irgendwann den 12 jähr. Sohn seiner Verlobten.
Ein Tier ist durch einen gewalttätigen Alkoholiker gestorben, da kann es nur ein Tierhalteverbot geben, ansonsten tötet er die restlichen Tiere, je nach Blutalkoholkonzentration auch noch.
... nach dem Bericht wird die "Familie" nicht gerade im Geld schwimmen. Demzufolge wird eine Geldstrafe die Problematik hochwahrscheinlich sogar noch verschärfen. Für den "Tierschänder", für den ja nach seiner Aussage ein Menschenleben auch nicht sehr viel mehr wert ist, ist m.E. eine psychiatrische Therapie (notfalls stationär) unumgänglich, da hier eine klare "Gesellschaftsunfähigkeit" vorliegt. Und wie soll sich denn ein Kind in diesem Umfeld einigermaßen gut entwickeln können? Das Urteil zeugt mehr von Hilflosigkeit, als von einem Weg zu der Lösung dieses massiven familiären und gesellschaftlichen Problems.
Hoffentlich wurden die weiteren Tiere in sicherheit gebracht und eine Tierhalteverbot erlassen!
Wer sich an wehrlosen Tieren vergreift, der schreckt auch vor Menschen nicht zurück. Und doch lebt ein Kind noch in dem Haushalt.
Und wenn dann was passiert, wissen die Behörden nichts von der Gefahr...
Ich schreib lieber nicht, was ich darüber denke, sonst wird die Strafe dafür höher als die des Tierquälers. Im Artikel lese ich nichts davon, dass ihm die Tierhaltung untersagt wurde bzw was mit den verbliebenen Tieren geschehen ist. Ich hoffe, dass ich mit meiner Vermutung, dass einfach garnichts passieren wird, falsch liege.