Kulmbacher schlägt Meerschweinchen tot

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So ein süßes Meerschweinchen ist auch Lorenzo gewesen. Er musste sinnlos sterben, weil sein total betrunkenes Herrchen seine Wut an ihm ausgelassen und ihn mit einem Aschenbecher erschlagen hat. Symbolbild: privat
So ein süßes Meerschweinchen ist auch Lorenzo gewesen. Er musste sinnlos sterben, weil sein total betrunkenes Herrchen seine Wut an ihm ausgelassen und ihn mit einem Aschenbecher erschlagen hat.  Symbolbild: privat

Lorenzo musste sinnlos sterben: Sein total betrunkenes Herrchen hatte seine Wut mit einem Aschenbecher an dem wehrlosen Tier abreagiert. Ein Hamsterwurf war dem Anklagten vor Gericht nicht nachzuweisen, aber eine saftige Strafe gab es trotzdem.

Lorenzo war ein richtig süßes Meerschweinchen. Es hatte nichts verbrochen und nur das Pech, in einem Kulmbacher Haushalt zu leben, wo es drunter und drüber ging (und wohl auch noch geht). Das wehrlose Tier kam am 2.Juli zu Tode, weil sein Herrchen wieder einmal total betrunken war und der 37-Jährige seine Wut nach einem Streit mit seiner Lebensgefährtin an Lorenzo ausließ. Er erschlug das Meerschweinchen - angeblich sein Liebling - mit einem schweren Aschenbecher aus Glas.

Lebensgefährtin ruft die Polizei

Als das Tierchen leblos unterm Wohnzimmertisch lag und der Aschenbecher daneben, kam der zwölfjährige Sohn der Frau dazu und rannte schreiend aus der Wohnung, wo damals noch acht weitere Meerschweinchen, ein Hamster, ein Hund und eine Katze lebten. Der Bub erzählte seiner Mutter, was ihr Freund getan hat, und die Frau rief die Polizei.

Der Justizapparat setzte sich in Bewegung. Mit dem Ergebnis, dass sich das Paar, das seit der ruchlosen Tat getrennt war, aber seit ein paar Tagen wieder vereint und sogar "verlobt" ist, am Donnerstag vor dem Amtsgericht Kulmbach traf.

Sachbeschädigung und Verstoß gegen Tierschutzgesetz

Da ein Tier nach deutschem Recht als Sache eingestuft wird, musste sich der Mann dafür verantworten, rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört und ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund getötet zu haben. Strafbar als Sachbeschädigung und Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

Als "Alkoholiker, momentan trocken" bezeichnete sich der Angeklagte. An jene Nacht habe er keine Erinnerung. Er wusste nur noch, dass er sich mit seiner Lebensgefährtin im Stadtpark aufgehalten, Bier und Schnaps gesoffen und gestritten hatte.

Entsprechend hat er sich damals auch gewundert, dass er früh in der Arrestzelle bei der Kulmbacher Polizei aufgewacht ist. Dorthin hatte ihn eine Streife gebracht, für die es kein Problem war, den Tatort zu finden. Denn der Angeklagte und seine Lebensgefährtin sind amtsbekannt. Derzeit laufen nach Angaben eines Polizisten mehrere Anzeigen und Gegenanzeigen - meistens wegen Gewaltdelikten oder Beleidigung.

Es flogen die Fetzen

Am Abend der Tat müssen in der Wohnung die Fetzen geflogen sein. Schon auf der Straße, so der Polizeibeamte, lagen Gegenstände herum, "die mit Tierhaltung zu tun haben und aus dem Fenster geworfen worden waren". Der Mann habe bei seiner Vernehmung einen Filmriss geltend gemacht und gesagt: "Besser ein Tier stirbt als ein Mensch." Bei ihm sind 2,7 Promille festgestellt worden, was für den 37-Jährigen gar nichts ist, so der Zeuge, "er hatte auch schon mal 4,12 Promille". Der Angeklagte war seinerzeit völlig neben der Spur: Er bewegte sich vom Sofa nicht mal weg, um aufs Klo zu gehen. Für notwendige Verrichtungen hatte er im Wohnzimmer einen Eimer stehen, den die Frau ausleeren musste.

Nachdem von Streit derzeit keine Rede ist, versuchte sie, ihren vorbestraften Lebensgefährten vor Gericht nicht weiter reinzureiten. Sie schwächte ihre eigene Aussage bei der Polizei ab und sagte, dass sie mit ihren Eifersuchtsszenen eine Mitschuld trage. Die Mutter hatte offenbar auch ihren Sohn beeinflusst, der sich nun nicht mehr erinnerte, dass der Mann auch einen Hamster durch die Wohnung geworfen hatte.

Zweifel an Schuldfähigkeit

Doch Staatsanwältin Katharina Roggenbrod und Richterin Sieglinde Tettmann ließen sich nicht hinters Licht führen. An der Täterschaft des Angeklagten gebe es keinen vernünftigen Zweifel, jedoch - alkoholbedingt - an seiner Schuldfähigkeit. Daher wurde ihm wegen eines fahrlässigen Vollrauschs eine saftige Geldstrafe von 1200 Euro aufgebrummt. Tettmann zu dem Verurteilten: "Sie haben Ihre Wut an einem Tier ausgelassen, das Ihnen anvertraut war und sich nicht wehren konnte."