Kulmbacher hatte Kinderpornografie auf Handy und Laptop

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Symbolbild: Patrick Pleul, dpa
Symbolbild: Patrick Pleul, dpa

Ein 20-Jähriger aus dem Landkreis hatte 22 Fotos mit widerlichen kinderpornografischen Aufnahmen auf seinem Handy und auf seinem Laptop.

22 Fotos mit widerlichen kinderpornografischen Aufnahmen hatte ein 20-jähriger Mann aus dem Landkreis auf seinem Handy und auf seinem Laptop. Das Kulmbacher Amtsgericht verurteilte ihn deshalb jetzt zu einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro. Der junge Mann muss außerdem die Kosten des Verfahrens tragen, sein Mobiltelefon und sein Laptop wurden entschädigungslos eingezogen.

Damit hatte der Arbeiter aber noch Glück, denn Jugendrichter Christoph Berner verurteilte ihn nach Jugendstrafrecht. Mit 20 Jahren gilt er im Sinne des Gesetzes als Heranwachsender. Aufgrund von Reifeverzögerungen entschied das Gericht auf eine Jugendstrafe. Nach dem Erwachsenenstrafrecht wäre der Angeklagte weitaus härter bestraft worden, vielleicht sogar mit einer Freiheitsstrafe.

Irgendwann Ende 2016, Anfang 2017 hatte die Polizei auf dem Handy des jungen Mannes 17, auf dem Laptop fünf weitere Fotos entdeckt, die jeweils Mädchen unter 14 Jahren in eindeutigen sexuellen Posen zeigten. Der Angeklagte gab sich wortkarg. Während der polizeilichen Ermittlungen sagte er gar nichts, bei der Jugendgerichtshilfe nicht viel.

Vor Gericht ließ er zunächst seinen Anwalt, Ralf Stübinger aus Kulmbach, sprechen. Kinderpornografie sei seinem Mandanten fern, sagte der Anwalt. Irgendjemand müsse die Bilder auf sein Handy und seinen Laptop geschleust haben, so hieß es. Tatsächlich hatte die Polizei während der Ermittlungen in den Verlaufsprotokollen der Geräte keinen Suchtreffer gefunden, der irgendwie auf Kinderpornografie hindeuten würde. Ganz ausschließen konnte man die Version des Angeklagten nicht, für eine Verurteilung reicht aber schon alleine der Besitz aus. "Wie die Sachen draufgekommen sind, wusste er nicht", so der Verteidiger. Er habe aber gewusst, dass sie drauf waren.

Zum Nachteil des Angeklagten sollten seine insgesamt vier Vorstrafen gereichen: Sachbeschädigung, Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung und zuletzt Drogenbesitz. Trotz seiner jungen Jahre hatte es der Angeklagte bereits zu einem stattlichen Vorstrafenregister gebracht. Weil er die letzte Geldauflage in Höhe von 1800 Euro bislang nur zur Hälfte bezahlt hatte, wurde das Drogenurteil vom April 2017 in die jetzige Strafe miteinbezogen. Zehnmal hatte der junge Mann damals von einem anderweitig Verfolgten Marihuana gekauft und selbst, beziehungsweise zusammen mit Freunden konsumiert.

Den Tatvorwurf bestätigt sah Staatsanwalt Roland Köhler. Er beantragte eine Geldauflage von 2100 Euro und wertete dabei besonders die Vorstrafen des Angeklagten als negativ. Verteidiger Stübinger sah 1800 Euro als ausreichend an. Richter Berner entschied schließlich auf 2000 Euro wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften. Das Geld soll innerhalb der kommenden zwölf Monate dem Verein Avalon zu Gute kommen, der sich um den Schutz von Opfern solcher Straftaten kümmert.

"Die Angelegenheit ist relativ eindeutig", sagte Berner. Der Richter rechnete dem Angeklagten unter anderem sein Geständnis als positiv an, ebenso die Tatsache, dass er sich von vornherein mit der Einziehung seiner technischen Geräte einverstanden erklärt hat.