Kulmbacher Gewürz-Manager droht Gefängnis

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Weil er 1,75 Millionen Euro bei windigen Börsengeschäften verzockt haben soll, steht ein ehemaliger Raps-Manager vor Gericht. Foto: Jürgen Gärtner
Weil er 1,75 Millionen Euro bei windigen Börsengeschäften verzockt haben soll, steht ein ehemaliger Raps-Manager vor Gericht. Foto: Jürgen Gärtner

Weil er 1,75 Millionen Euro Firmengelder veruntreut hat, soll der ehemalige Raps-Chef in Belgien drei Jahre und neun Monate hinter Gitter. Im Gegensatz zum Staatsanwalt zweifelt der Verteidiger die Zuständigkeit des deutschen Gerichts an.

Jetzt wird es ernst für den angeklagten Gewürz-Manager aus Kulmbach, der 1,75 Millionen Euro Firmengelder von Raps Belgien veruntreut haben soll. Am Donnerstag will die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Hof ihr Urteil sprechen. Nach drei Tagen Beweisaufnahme haben am Montag Staatsanwalt und Verteidiger plädiert - und ihre unterschiedliche Sicht der Dinge dargelegt.

Der Vorwurf der gewerbs mäßigen Untreue in einem besonders schweren Fall ist nach Ansicht von Staatsanwalt Matthias Goers erwiesen. Auch durch das - allerdings nur gering zu gewichtende - Geständnis des Angeklagten stehe fest, dass er die Millionensumme bei riskanten und ausdrücklich nicht erlaubten Börsengeschäften vom Juli 2010 bis Juli 2011 verzockt hat. Dabei sind in 31 Fällen Beträge zwischen 15 000 und 210 000 Euro auf Nimmerwiedersehen verschwunden.

Das wahre Motiv

Dass er im Interesse des Unternehmens gehandelt haben will, glaubt der Staatsanwalt dem 46-jährigen Kulmbacher ("Ich bin zu 110 Prozent Rapsianer") nicht. Mit der in Aussicht gestellten Dividende von 15 Prozent habe er vielmehr eigene Verluste kompensieren wollen. Dies ist Goers zufolge das wahre Motiv des Gewürz-Managers, der seit 2004 bei dubiosen Börsengeschäften selbst 330 000 Euro verloren hat.

Die Masche des Angeklagten, dass er selbst betrogen worden sei, verfängt beim Staatsanwalt nicht. "Aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung als einer der erfolgreichsten Raps-Mitar beiter hat er die Geschäfte durch schaut", sagt Goers. Es sei nicht glaubhaft, dass er das Geschäft in Belgien und dann auch in der Schweiz reorganisiert hat, andererseits aber auf einen billigen Trick hereingefallen sein will.

Da eine Sachverständige vom Max-Planck-Institut Freiburg bestätigt hat, dass Untreue auch in Belgien strafbar ist, so der Staatsanwalt, können die Auslandsstraftaten eines deutschen Staatsbürgers im Inland geahndet werden. Er fordert, den bisher unbescholtenen Mann zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten zu verurteilen.

Bei der Frage, ob das deutsche Gericht in Hof überhaupt zuständig ist, setzt die Strategie des Verteidigers Volker Beermann an. Der Bayreuther Rechtsanwalt zieht den Sachverhalt an sich nicht in Zweifel und beschreibt seinen Mandanten als völlig naiv: "Er hat auch heute noch keinen blassen Schimmer von Börseninvestments." Er habe bis zum Schluss, als das Ermittlungsverfahren schon gelaufen ist, fest daran geglaubt, dass das Geld zurückkommt. "Er hat sein Vermögen verloren und macht seine Wunschvorstellung zu seiner Realität. Er ist traumatisiert, vernebelt, blockiert. Er ist selbst Opfer von Straftaten in erheblichem Umfang."

Verteidiger schließt Vorsatz aus

Vorsatz oder bedingten Vorsatz schließt Beermann aus: "Sonst hätte er sich längst aus dem Staub machen müssen." Er dem Unternehmen nicht schaden wollen und das Risiko nicht erkannt: "Er hatte keine Ahnung, dass es bei Spekulationsgeschäften auch einen Totalverlust geben kann." Bei fehlendem Vorsatz, so der Verteidiger, liegt nach deutschem Recht auch keine Untreue vor. Also sei auf Freispruch zu erkennen.

Überdies geht Beermann davon aus, dass seinem Mandanten in Belgien kein Strafverfahren drohen würde. Er spricht von einem "schlechten Bauchgefühl" und weist darauf hin, dass es hier um belgisches Vermögen, den Tatort Belgien und einen Deutschen als Täter geht. Daher müsse eine der umstrittensten Normen im deutschen Strafgesetzbuch angewendet werden, erklärt der Rechtsanwalt.