Wegen der brutalen Misshandlung seines zweieinhalbjährigen Sohnes hat das Bayreuther Landgericht einen 54-jährigen Mann aus dem Landkreis zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt.
Noch in erster Instanz war der Angeklagte wegen der Misshandlung Schutzbefohlener zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Der Arbeiter hatte im Laufe der mehrere Stunden andauernden Verhandlung seine Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt und die Tat damit eingeräumt.
Als Auflagen setzte die Kammer unter dem Vorsitz von Werner Kahler die Teilnahme an einem Anti-Aggressions-Training fest. Außerdem muss der Angeklagte 2500 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Der 54-Jährige hatte das Kleinkind zwei Mal innerhalb von wenigen Wochen so schwer mit einem hölzernen Küchenwerkzeug geschlagen, dass das Kind großflächige Hauteinblutungen am Gesäß und eine ganze Reihe anderer Verletzungen erlitt.
Ursache für die schweren Züchtigungen war es unter anderem, dass das Kind nicht essen wollte und den Vater ins Bein gebissen hatte.
Mittlerweile ist der Mann geschieden, der
Sohn lebt bei der Mutter in Bamberg.
Vor Gericht hatte der Angeklagte auch eingeräumt, zum einen mit seiner damaligen Arbeitslosigkeit, zum anderen mit dem Kind überfordert gewesen zu sein. Der Junge habe gekratzt, gebissen, gespuckt, geschlagen und mit Essen um sich geworfen, damit sei er nicht zurechtgekommen. Er sei einfach nicht mehr Herr seiner Sinne gewesen, entschuldigte sich der Angeklagte.
er war überfordert- der Arme.
Kinder zu schlagen ist immer unter aller Sau. Aber wenn jemand überfordert ist, dann kann es schon mal passieren, dass einem die Hand ausrutscht (was nicht zu entschuldigen ist). Das allein erklärt aber nicht, "dass das Kind großflächige Hauteinblutungen am Gesäß und eine ganze Reihe anderer Verletzungen erlitt." Wer so drauf los prügelt hat mehr Probleme als bloße Überforderung.
Da bekommt man bei allem Pazifismus Lust, ihm gegenüber auch mal "überfordert zu sein".