Keine Chance auf Bewährung für 21-Jährigen

1 Min

Den Grundstein hatte er gelegt, doch der sollte nicht reichen für eine Bewährungsstrafe: Wegen Betrugs in sechs Fällen und versuchten Betrugs in fünf Fällen muss ein 21-jähriger Mann aus dem Raum Stadtsteinach zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis.

Ziel des jungen Mannes war es, eine Strafe von unter zwei Jahren und diese auf Bewährung ausgesetzt zu bekommen. Doch schon nach einer gut einer Stunde vor dem Landgericht in Bayreuth war klar: Daraus wird nichts. "Das ist unrealistisch", sagte der Vorsitzende Richter Michael Eckstein. So nahm der junge Mann seine Berufung nach eingehender Beratung mit seinem Verteidiger Ralph Pittroff aus Kulmbach zurück.

Massive Vorstrafen

Grund dafür waren die massiven Vorstrafen, die der Angeklagte trotz junger Jahre bereits auf seinem Konto hat und die teilweise in das Ersturteil miteinbezogen waren. 2010 wurde er bereits wegen Diebstahls und Körperverletzung verurteilt, 2011 wegen Diebstahls und Beleidigung, 2012 erneut wegen Diebstahls und anderer Straftaten. Zuletzt wurde vor rund eineinhalb Jahren eine Strafe von einem Jahr zehn Monaten in zweiter Instanz zur Bewährung ausgesetzt.


Diesmal hatte der Angeklagte per Internet jede Menge T-Shirts, Schals, Kapuzenpullover und andere Dinge eines angesagten Hip-Hop-Labels bestellt und dabei "seine Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit vorgetäuscht", wie es im Gesetz heißt. Dabei ging es um Waren im Wert von rund 500 Euro. Der junge Mann bestellte weiter, nochmal für rund 1400 Euro, allerdings wurde der Internethändler diesmal stutzig und lieferte nichts mehr aus.
Der junge Mann lebte zwischenzeitlich von Hartz IV und musste eine eidesstattliche Versicherung abgeben.

Ausbildung mit Bestnoten abgeschlossen

Vor Gericht bat der Angeklagte dennoch zunächst um eine Chance. Er habe alles getan, was er konnte. Er hatte unter anderem eine Kurzausbildung bei einem privaten Bildungsträger gemacht und mit Bestnoten abgeschlossen, ein Praktikum abgeleistet und sollte genau am Tag seiner Berufungsverhandlung einen Vertrag für einen Minijob bekommen. "Mein Leben hat sich um 180 Grad gedreht", sagte der junge Mann. Falsche Freunde seien schuld daran, dass er in die missliche Lage geraten war.

Doch das alles sollte nichts helfen. Als Richter Eckstein die Vorstrafen aufzählte, war schnell klar, dass eine positive Sozialprognose bei bereits mehrfach erfolgter Bewährungsversagung nicht mehr möglich ist.

Der Angeklagte wird demnächst seine Jugendstrafe absitzen müssen.