Keine Beweise für einen Deal

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Um 40 Gramm der synthetischen Droge Crystal Speed ging es in einer Verhandlung vor dem Kulmbacher Amtsgericht. Foto: David Ebener/dpa
Um 40 Gramm der synthetischen Droge Crystal Speed ging es in einer Verhandlung vor dem Kulmbacher Amtsgericht. Foto: David Ebener/dpa

Hat ein 36-jähriger Bayreuher nun mit Crystl gehandelt oder nicht? Diese Frage konnte das Kulmbacher Amtsgericht auch im zweiten Anlauf nicht eindeutig klären.

Gewisse Restzweifel bleiben, sagte die Vorsitzende Richterin Nicole Allstadt in der Urteilsbegründung. Trotzdem sprach das Schöffengericht einen 36-jährigen Mann aus Bayreuth frei, genauso wie es schon zuvor Staatsanwalt Holger Gebhardt und Verteidiger Karsten Schieseck beantragt hatten. Dem Mann wurde ursprünglich vorgeworfen, im August 2012 rund 30 Gramm Crystal an seinen Cousin verkauft zu haben.
Der 36-jährige Angeklagte stand schon einmal vor Gericht, im Juli 2014 in Bayreuth. Bereits damals wurde er freigesprochen. Der Belastungszeuge war in der damaligen Verhandlung zurückgerudert und hatte angegeben, die Vorwürfe bei der Polizei nur erfunden zu haben.
Doch jetzt strengte die Staatsanwaltschaft mit Erfolg ein Wiederaufnahmeverfahren an. Grund dafür war wieder der Belastungszeuge, auf dessen Aussage jedoch keine Verurteilung gestützt werden konnte.
Und so stand auch diesmal am Ende der Gerichtsverhandlung ein Freispruch.
Der Cousin des Angeklagten, von dem der Zeuge schön öfter Marihuana gekauft hatte, sei an jenem Augusttag 2012 wieder einmal in seiner Wohnung gewesen und habe plötzlich eine Tüte mit 30 bis 40 Gramm Crystal aus der Hose gezogen. "Ich wollte davon nichts", sagte der Zeuge. Also packte der Mann das Crystal wieder ein. Zuvor soll er aber noch gesagt haben, dass er das Crystal vom Angeklagten habe.
Das war auch schon der einzige belastende Anhaltspunkt, den das Gericht hatte, sonst nichts. Darauf basierte die gesamte Anklage, und schon der Wahrheitsgehalt dieser Aussage wurde massiv infrage gestellt. "Ich habe keinen Drogen bekommen", sagte der Cousin. Versuche, seitens des Angeklagten mit dem Belastungszeugen zu sprechen und die Sache zu klären, seien fehlgeschlagen.
Fest stand allerdings, dass sich sämtliche Beteiligte in der Drogenszene bewegten. Der Angeklagte hatte gleich mehrere einschlägige Vorstrafen wegen verschiedener Drogendelikte. Er war selbst noch im Jahr 2012 zu einer Entgiftung in der Suchtklinik Hochstadt, hatte aber seitdem keinen Kontakt mehr zu Drogen, was im Rahmen einer Bewährungsauflage auch genau untersucht wird.
Der Belastungszeuge sitzt derzeit in der Justizvollzugsanstalt Hof ein und gab an, früher selbst Crystal konsumiert zu haben. Falsch ausgesagt habe er nur, um seine Familie zu schützen. Mithäftlinge in Bayreuth und Hof hätten ihn geraten, "die Klappe zu halten". Von anderen wurde er als "komischer Typ" beschrieben, der immer mal wieder an Halluzinationen leide.
Zahlreiche Widersprüche, ein nicht uneingeschränkt glaubhafter Zeuge, Erinnerungslücken und ein Sachverhalt, den der Belastungszeuge nur vom Hörensagen kennt, all das könne nur Freispruch bedeuten, waren sich Staatsanwalt Gebhardt und Verteidiger Schiesecke einig. Das sah schließlich auch das Gericht unter Vorsitz von Nicole Allstadt so. Die Richter sprachen den Angeklagten nicht nur frei, auch die Kosten und Auslagen des Verfahrens sollen zu Lasten der Staatskasse gehen.