Ein junger Kulmbacher prügelte völlig grundlos auf einen Gleichaltrigen ein. Nun ist das Urteil gegen ihn gefallen. Außerdem muss er in eine Suchtklinik.
Weil er im Juli auf dem Bayreuther Bürgerfest einen Schüler brutal niedergeschlagen hatte, ist ein 20-jähriger Auszubildender aus Kulmbach jetzt zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Zusätzlich muss der junge Mann eine suchtmedizinische Akutbehandlung im Bayreuther Bezirksklinikum machen und 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Keinerlei Erinnerung
Obwohl der Angeklagte selbst keine Erinnerung mehr an den Vorfall hatte, sah es das Schöffengericht als erwiesen an, dass er am 8. Juli kurz nach Mitternacht einen völlig fremden, ebenfalls 20 Jahre alten Schüler mitten im Gedränge mit voller Wucht einmal mit der Faust in den Nacken, ein zweites Mal ins Gesicht geschlagen hatte.
Das Opfer musste mit dem Rettungswagen ins Klinikum gebracht werden, erlitt eine Schädel- und eine Nasenprellung und hatte eine Woche lang Schmerzen. Der Angeklagte, bei dem nach der Tat ein Blutalkoholwert von über 1,8 gemessen wurde, war offensichtlich davon ausgegangen, dass sein Opfer seine damalige Freundin angemacht hatte. So jedenfalls berichtete es der Geschädigte.
Selbst hatte der Angeklagte keinerlei Erinnerung mehr an den Abend. Man habe in Kulmbach mit Hochprozentigem "vorgeglüht" und sei dann mit dem Zug zum Bürgerfest nach Bayreuth gefahren. Dort angekommen, setzt seine Erinnerung völlig aus. Erst am nächsten Tag, als er bei einem Kumpel aufgewacht sei, setzt die Erinnerung wieder ein. "Ich war schon ordentlich dabei", sagte der Angeklagte vor Gericht und meinte damit, dass er extrem alkoholisiert gewesen sei.
Im Schnitt sieben Bier am Tag
Für den Angeklagten nichts besonderes, denn er leidet unter einer fortgeschrittenen Alkoholabhängigkeit mit im Schnitt sieben Bier pro Tag, mit Entzugserscheinungen und einem Kontrollverlust über sein Handeln, wie Stefan Fürst von der Jugendgerichtshilfe ausführte. Die Problemlage sei sehr tiefgreifend, deshalb sei die stationäre Entgiftungsbehandlung im Bezirkskrankenhaus auch dringend angeraten.
Viermal musste sich der Angeklagte trotz seiner jungen Jahre bereits vor Gericht verantworten, zweimal lautete der Schuldspruch auf vorsätzliche Körperverletzung. Zuletzt musste er einen Ungehorsamsarrest verbüßen und wurde wegen einer Drogengeschichte zu 80 Stunden gemeinnützige Arbeit verurteilt. Weil er diese noch nicht abgeleistet hatte, wurde die Strafe in das jetzige Urteil einbezogen.
Eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten, 1000 Euro Geldauflage und die Alkohol- und Drogenentgiftung wegen vorsätzlicher Körperverletzung beantragte Staatsanwalt Julius Klug. "Das Maß ist einfach voll", sagte der Anklagevertreter. Trotzdem hielt er dem Angeklagten sein Alkoholproblem auf der einen Seite und sein Aggressionsproblem auf der anderen zugute.
Verteidiger: Vollrausch
Verteidiger Werner Brandl aus Kulmbach plädierte dagegen auf Vollrausch. Hochgerechnet auf den Tatzeitpunkt ergebe sich eine Alkoholkonzentration von über zwei Promille, so der Rechtsanwalt. Brandl beantragte eine Geldauflage von 1000 Euro, wahlweise 100 Stunden gemeinnützige Arbeit sowie die suchtmedizinische Akutbehandlung.
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Christoph Berner entschied unter Einbeziehung der Vorstrafe auf sechs Monate mit Bewährung wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Der Angeklagte bekommt einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt, muss 50 Stunden gemeinnützige und unentgeltliche Arbeit leisten und sich einer stationären Entgiftungbehandlung unterziehen.