Hochwasserstreit: Teilerfolg für Heinz Wanderer

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Heinz Wanderer nach dem Hochwasser 2014 im Keller seines Anwesens in Hegnabrunn. Foto: Jürgen Gärtner
Heinz Wanderer nach dem Hochwasser 2014 im Keller seines Anwesens in Hegnabrunn. Foto: Jürgen Gärtner

Vor dem Oberlandesgericht Bamberg hat sich der Unternehmer mit der Gemeinde Neuenmarkt auf einen Vergleich geeinigt. Doch gestritten wird weiter. Mittlerweile steht eine Unterlassungsklage gegen Bürgermeister Siegfried Decker im Raum.

Für Heinz Wanderer ist es ein Etappensieg: Er und die Gemeinde Neuenmarkt haben einen Vergleich wegen der Überschwemmung seines Grundstücks im Jahr 2007 geschlossen. Wanderer erhält eine fünfstellige Summe. Damit ist dieser Fall, der am Oberlandesgericht in Bamberg vorlag, beendet. Aber nicht der Streit wegen einer weiteren Überschwemmung des Anwesens im Jahr 2014. Hier wird nach wie vor mit harten Bandagen gekämpft. Sogar eine Unterlassungserklärung gegen Bürgermeister Siegfried Decker (NG) hat Wanderer am Landgericht Bayreuth eingereicht, wie er am späten Montagnachmittag in einem Pressegespräch erklärte.


"Mehr als zufrieden"

Mit dem Vergleich vor dem Oberlandesgericht Bamberg ist Wanderer "mehr als zufrieden". Denn die Summe, die er nun erhält, sei wesentlich höher als der Vergleichsvorschlag des Landgerichts Bayreuth, wo der Fall zuvor verhandelt worden war. Nach wie vor stehe er zu seiner Aussage, dass damals ein "Skandalurteil" gefällt worden sei, betonte Wanderer. Deshalb habe er Rechtsmittel eingelegt. Mit Erfolg. "Besser konnte ich es jetzt nicht kriegen", ist der Hegnabrunner Geschäftsmann mit dem neuen Vergleich mehr als zufrieden. Der Fall von 2007 sei damit abgeschlossen.

Nun will er seine ganze Kraft auf das Hochwasser 2014 konzentrieren und gemeinsam mit seinem Anwalt alles Mögliche unternehmen, um das Verfahren vor dem Landgericht Bayreuth in die Wege zu leiten. Dazu, so sagt Wanderer, habe er erdrückende Beweismittel zusammengetragen.

So könne er unter anderem nachweisen, dass sich sein Anwesen - anders als vom Bürgermeister geäußert - nicht in einem Überschwemmungsgebiet befinde. "Das wird sogar vom Wasserwirtschaftsamt bestätigt."


Gericht fordert Klärung

Unter anderem will das Gericht folgende Fragen geklärt wissen: Ist die über das Grundstück von Wanderer führende Abwasseranlage mangelhaft und führte diese zu der Überschwemmung auf dem Grundstück? Ist die Anlage mangelhaft, weil kein ausreichendes Rückstaubecken vorhanden ist? Oder weil sich der Abwasserkanal auf dem nachfolgenden Grundstück von 60 auf 20 Zentimeter verjüngt?

Mittlerweile hat Heinz Wanderer auch eine Unterlassungsklage vor dem Landgericht Bayreuth gegen Bürgermeister Decker erhoben, erklärt er. Decker soll nicht weiter behaupten dürfen, dass Wanderer beim Kauf des ehemaligen Schulhauses in Hegnabrunn mitgeteilt worden sei, dass sich das Gebäude im Überschwemmungsgebiet befindet. Bei Zuwiderhandlung fordert Wanderer ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.

Bislang ist allerdings noch offen, ob der Unterlassungsklage stattgegeben wird. "Wir haben seitdem nichts mehr gehört", so Wanderer, der "gespannt ist, was der Bürgermeister sagt".

Inzwischen hat Wanderer sein Anwesen übrigens gegen weitere Hochwasser gesichert: Eine ein Meter hohe Mauer zieht sich um sein Firmengebäude in Hegnabrunn. "Ich stelle mein Haus nicht mehr als Regenrückhaltebecken der Gemeinde zur Verfügung", sagt er.

Montagabend war auch Bürgerversammlung in Neuenmarkt, bei der unter anderem das Thema Hochwasserschutzkonzept auf der Tagesordnung stand. Ein Bericht über die Versammlung folgt.