Das Landgericht Bayreuth hat die fünf Einbrecher im Alter zwischen 18 und 26 Jahren, die im vergangenen Winter zahlreiche Sportheime im Landkreis Kulmbach heimgesucht hatten, wegen schweren Bandendiebstahls verurteilt. Bis auf den 26-jährigen Anführer kamen alle mit Bewährungsstrafen davon.
Wegen schweren Bandendiebstahls in einer Vielzahl von Fällen und zahlreicher anderer Straftaten hat das Landgericht Bayreuth fünf Männer im Alter zwischen 18 und 26 Jahren verurteilt. Sie alle gehörten zu einer Bande, die im vergangenen Winter für eine Einbruchsserie in Sportheime im Raum Kulmbach verantwortlich war. Der dabei entstandene Schaden wurde mit mindestens 20.000 Euro beziffert.
Die mit fünfeinhalb Jahren höchste Strafe bekam der Kopf der Bande, ein 26-jähriger Kulmbacher, der aktuell bereits wegen einer anderen Straftat im Gefängnis sitzt. Dabei hatte der Mann noch Glück, denn Staatsanwalt Matthias Burkhardt hatte in seinem Plädoyer eine weitaus höhere Strafe beantragt.
Zum Tatzeitpunkt Jugendliche Die anderen vier Mitangeklagten kamen mit je nach Tatbeteiligung verschiedenen Bewährungsstrafen zwischen einem und zwei Jahren davon.
Drei von ihnen waren zum Tatzeitpunkt Jugendliche beziehungsweise Heranwachsende im Alter zwischen 18 und 21 Jahren. Sie wurden deshalb nach dem wesentlich milderen Jugendstrafrecht verurteilt.
Der fünfte Angeklagte, ein ebenfalls 26-jähriger Kulmbacher, kam mit zwei Jahren auf Bewährung davon. Obwohl die Staatsanwaltschaft gegen ihn drei Jahre ohne Bewährung beantragt hatte, hielt ihm das Gericht zugute, dass er sich als allein erziehender Vater derzeit um seine beiden kleinen Kinder kümmert.
160 Stunden gemeinnützige Arbeit Zusätzlich zu den Bewährungsstrafen müssen die Angeklagten je nach Tatbeteiligung zwischen 100 und 160 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und an verschiedenen sozialen Trainingskursen teilnehmen.
Der vorsitzende Richter der Ersten Großen Strafkammer, Michael Eckstein, bezeichnete in der Urteilsbegründung das
Tatgeschehen als "nicht recht nachvollziehbar". Wie man glauben könne, ausgerechnet in Sportheimen an hohe Werte zu kommen, sei dem Gericht völlig schleierhaft. Großen Ärger und hohen Aufwand hätten die Angeklagten vor allem den Verantwortlichen, hauptsächlich den Vereinsvorsitzenden, beschert, die sich mit den Folgen der Einbrüche herumplagen mussten.
Wie berichtet, waren die Täter immer nach dem gleichen Muster vorgegangen. Mit brachialer Gewalt verschafften sie sich zu nachtschlafender Zeit Zugang zu den Sportheimen und nahmen alles mit, was nicht niet- und nagelfest war. Der Sachschaden war dabei meist sogar höher als der Entwendungsschaden.
Fette Beute in Wirsberg Nicht so im Sportheim des TSV Wirsberg.
Hier erwischte die Bande unter anderem einen Fernsehgerät, einen Computer, 28 Kästen Getränke, einen DVD-Player, einen Sat-Reciver, Tiefkühllebensmittel und ein Drucker-Fax-Gerät. Zwei Mal musste man fahren, um die ganze Beute abzutransportieren.
Aber auch bei den anderen Aufbrüchen war die die Gruppe nicht gerade zimperlich. Beim Sportheim des 1. FC Kirchleus wurde ein Stahltor aufgebrochen, beim 1. FC Schwarzach eine Tür aus dem Türstock gehebelt, beim TSV Melkendorf sogar Glasbausteine zerschlagen. Eine ganz besondere Beute machten die Männer in Schwarzach. Neben dem üblichen Bargeld aus dem Tresor und jeder Menge technischem Gerät entwendeten die Männer dort auch sieben Stangen Schinken.
Weitere Anklagepunkte warfen dem Hauptangeklagten unter anderem den Diebstahl eines kompletten Zigarettenautomaten in Mainleus vor.
Mit roher Gewalt soll der Automat aus der Verankerung gebrochen, Zigaretten im Wert von fast 400 Euro entwendet und der Automat anschließend in einem Stauweiher versenkt worden sein.
Dreiste Ausrede des Jüngsten Zusätzlichen Ärger könnte nun der mit 18 Jahren Jüngste unter den Angeklagten bekommen. Nachdem er bereits beim zurückliegenden Verhandlungstag zu spät kam, ließ er kurz vor der geplanten Urteilsverkündung ausrichten, dass er kein Geld für die Busfahrt von Kulmbach nach Bayreuth habe. Auf die Idee, bei einem der anderen Angeklagten um eine Mitfahrgelegenheit zu bitten, war der 18-Jährige nicht gekommen.
Beim Gericht herrschte angesichts einer derartigen Dreistigkeit erst einmal absolute Sprachlosigkeit, ehe die Kammer kurzerhand entschied, das Urteil eben in Abwesenheit des Angeklagten zu verkünden.
So langsam ist es zum Kotzen, wie mehrfache Straftäter in Deutschland behandelt werden. Da wird ein 26 (!) jähriger "nur" zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, weil er zuhause zwei Kinder hat, um der er sich kümmern muß. Da stellt sich mir die Frage, wer auf die Kinder aufgepaßt hat, während er seine "nächtlichen Sportheimausflüge" unternommen hat? Es ist ganz einfach beängstigend, wen schon hier Milde gewährt wird. Wie ist es dann, wenn er einen Menschen schwer verletzen würde? Auf Lebzeiten? Bekäme er dann auch seine Strafe auf Bewährung, weil er kleine Kinder zu versorgen hat?
Nur harte Strafen können von solchen Verbrechen abschrecken. Und da ist unsere Justiz zu weich. Und der 18jährige ( der jüngste ) verarscht die Justiz nach Strich und Faden. Mit 18 ist er volljährig und will bestimmt auch als Erwachsen anerkannt werden. Dann müßte auch für solche nach Erwachsenen-Strafrecht geurteilt werden. Ich bin seit Jahren glühender Verfechter für eine Änderung, daß das Erwachsenenstarfrecht bereits ab 18 Jahren in Kraft tritt und das Jugendstarfrecht ab 12 Jahren eingeführt wird. Nur so kann man die Kriminalität, die bei vielen jungen Leuten leider so früh beginnt, eindämmen, wenn nicht sogar zum größten Teil verhindern.