Mit Geschenk-Gutscheinen ist das so eine Sache. Kaum hat man sie, sind sie schon wieder abgelaufen. Oder: Unglaublich, wie die Zeit vergeht.
Der Gutschein für das Lokal, noch schön in seinem Kuvert verwahrt, fristete jahrelang sein armseliges Dasein unter einem Stapel Krimskrams. Abgelegt und vergessen. Jetzt wiederentdeckt. Aus Zufall. Beim Ausmisten der Wohnung.
Da lag er nun. Nahezu unversehrt. Der Umschlag mit der aufgedruckten Schleife und dem "Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag". Weniger gealtert als der Beschenkte, dem er seinerzeit überreicht wurde. Praktisch faltenlos im Gegensatz zum Gesicht, das ihn freudestrahlend annahm.
Nur mit dem großen Unterschied: Im Gegensatz zum Besitzer des faltigen Gesichts ist das Haltbarkeitsdatum des Gutscheins längst schon abgelaufen. Gültig bis 2017 wäre er gewesen. Wie konnte man ihn nur vergessen? Hätte ein schöner Abend werden können. Einmal umsonst schlemmen.
Aber halt. Nicht nur die Gültigkeit des Gutscheins ist abgelaufen. Denn das Lokal gibt es schon lange nicht mehr.