Grundlose Gewalttat im Kulmbacher Grünzug

1 Min
Ein Schüler wird von einem Bekannten im Grünzug hinter der Dr.-Stammberger-Halle grundlog zusammengeschlagen. Ob er im Auftrag gehandelt hat, bleibt gestern vor Gericht offen. Symbolfoto: Christopher Schulz
Ein Schüler wird von einem Bekannten im Grünzug hinter der Dr.-Stammberger-Halle grundlog zusammengeschlagen. Ob er im Auftrag gehandelt hat, bleibt gestern vor Gericht offen. Symbolfoto: Christopher Schulz

Ein Schüler wird von einem Bekannten zusammengeschlagen. Ob der Täter im Auftrag gehandelt hat, bleibt vor Gericht offen.

Eine seltsame Vorstellung gibt am Dienstag ein 19-jähriger Kulmbacher vor dem Jugendrichter, der wegen vorsätzlicher Körperverletzung angeklagt ist. In der Verhandlung wird nicht ganz klar, warum er es getan hat. Dass er aber an jenem Nachmittag im Juli über einen 16-jährigen Schüler hergefallen ist, daran besteht für Jugendrichter Christoph Berner und Staatsanwältin Sandra Staade kein Zweifel.

Es geht um einen Vorfall im Grünzug. Eine Gegend, die der Kulmbacher Amtsgerichtsdirek tor als "problematisch" bezeichnet. Nicht ohne Grund, denn im Bereich hinter der Dr.-Stammberger-Halle rottet sich seit geraumer Zeit eine gewalttätige Clique zusammen.

Über 30 Schläge und ein Fußtritt

Während der Angeklagte, ohne dies weiter beweisen zu können, schlicht behauptet, an dem betreffenden Tag zu Hause gewesen zu sein, kann sich das Opfer genau an die Hiebe erinnern. Es sollen mehr als 30 Schläge gewesen sein, die auf das Opfer eingeprasselt sind. Vorher ist der 16-Jährige umgestoßen worden, und am Schluss tritt der Übeltäter auch mit dem Fuß noch einmal zu - "wie ein Spannstoß beim Fußball", heißt es in der Anklageschrift.

"Sind Sie sicher, dass es er gewesen ist", fragt der Richter. Für den Geschädigten gibt es keinen Zweifel. "Er kam von der Seite", sagt der Schüler, der von der Attacke völlig überrascht wird - denn sie kommt von einem Bekannten. Einen Grund kann sich der Zeuge nicht vorstellen. "Keine Ahnung, warum er es gemacht hat."

Eine Erklärung haben die Eltern des Opfers zu bieten. Sie glauben, dass der Täter im Auftrag gehandelt hat, dass er von einem weiteren Bekannten angestiftet worden ist, "der sich nicht selbst die Hände schmutzig machen wollte". Der Betreffende soll jetzt in einem Frankenwald-Ort wohnen.

Ein Freizeitarrest als Strafe

Die Staatsanwältin fordert in Übereinstimmung mit Matthias Meußgeyer von der Jugendgerichtshilfe einen Freizeitarrest. Der Angeklagte sei völlig unglaubwürdig. An den Tag der Tat will er sich genau erinnern, ansonsten könne er nicht mal einfache biographischen Daten nennen. Der Richter verhängt den Freizeitarrest, "um Ihnen Gelegenheit zu geben, über das Recht auf körperliche Unversehrtheit nachzudenken", sowie 600 Euro Geldauflage, zahlbar an den Kreiscaritasverband.