Flüchtlingsbetreuer: Ledige Erwachsene haben keine Chance

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Flüchtlingsbetreuer seit fast 30 Jahren: Wolf-Dieter Essig vom Caritasverband Kulmbach. Foto: Archiv
Flüchtlingsbetreuer seit fast 30 Jahren: Wolf-Dieter Essig vom Caritasverband Kulmbach. Foto: Archiv

Nach den Worten von Wolf-Dieter Essig ist die Rechtsprechung der Auffassung, dass ledige junge Erwachsene in Afghanistan leben können.

"Aus Afghanistan haben wir eine ganze Menge Leute im Landkreis Kulmbach", sagt Wolf-Dieter Essig von der Caritas. "20 bis 25", schätzt er. Nach den Worten des Flüchtlingsbetreuers ("Das mache ich fast 30 Jahre") ist die Rechtsprechung der Auffassung, "dass ledige junge Erwachsene in Afghanistan leben könnten - halt nicht dort, wo Gefahr ist. Sie haben generell im Asylverfahren keine Chance. Bei Familien sieht es anders aus."

Einen Asylfolgeantrag hält Essig für problematisch: "Man muss neue Beweise und Erkenntnisse vorlegen, dass das Bundesamt für Migration in Zirndorf tätig wird; zum Beispiel, Berichte von Verwandten, dass derjenige bedroht ist." Unter Umständen, so Essig, gebe es einen Aufenthaltsgrund, "der in seiner Person liegt, wenn Suizidgefahr besteht bei der Abschiebung". Dafür sei aber ein ärztliches Gutachten notwendig.