Diebstahl, Drogenbesitz und Drogenhandel, Körperverletzung, Sachbeschädigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Wegen all dieser Straftaten muss ein 26 Jahre alter Mann aus dem Landkreis für ein Jahr und zwei Monate ins Gefängnis. Der Mann hatte zuletzt mit einer spektakulären Flucht von sich reden gemacht.
Am Tor der Justizvollzugsanstalt in Bayreuth war er den Beamten trotz Handschellen entwischt. Doch damit nicht genug: Während seiner Flucht machte er sich auf einem einschlägig bekannten Internetportal auch noch über die Polizei lustig.
Die heftigste Tat ereignete sich im März dieses Jahres in einer Himmelkroner Spielothek. Zwei Polizisten in Zivil entdeckten den Angeklagten bei einer Routinekontrolle. Er zockte - begleitet von zwei jungen Damen und unter Einfluss von Crystal Speed - an einem Automaten. "Ich habe gleich gemerkt, dass da was nicht stimmt", sagte ein Polizist vor Gericht. Der Mann habe einen "extrem fertigen Eindruck" gemacht, so der Beamte weiter.
Gerangel mit Poliszisten In der Tasche hatte der Angeklagte noch ein Drittel Gramm der Droge. Und die wollte er beim Auftauchen der Polizei unbedingt verschwinden lassen - entweder irgendwo verstecken oder gleich verschlucken.
Die Beamten bemerkten das aber sofort. Und so kam es zu einem heftigen, mehrere Minuten andauernden Gerangel, in dessen Verlauf der Angeklagte unter anderem mit den Füßen gegen die Beamten trat und sie dabei leicht verletzte.
Fast schon witzig mutete die Aussage des Polizisten an, dass die Bedienung in der Spielothek unterdessen seelenruhig weiter arbeitete - bis der Polizist sie lautstark aufforderte, endlich den Notruf zu wählen...
"Er war im Drogensumpf so richtig drin", wird später Verteidiger Ralph Pittroff aus Kulmbach über seinen Mandanten sagen. Tatsächlich war der Angeklagte abhängig und hätte alles getan, um an die Droge zu kommen.
Droge in Tütchen verschluckt So wurde er gleich zwei Mal innerhalb von nur vier Tagen bei Schirnding geschnappt. Die Einfuhr von 2,5 Gramm Crystal Speed aus Tschechien am 25.
Februar 2014 konnte dem Angeklagten nachgewiesen werden. Was genau am 28. Februar passiert ist, wurde dagegen nicht mehr geklärt. Fest steht: Der Angeklagte versuchte sich der Kontrolle dadurch zu entziehen, indem er ein kleines Tütchen mit Crystal Speed einfach hinuntergeschluckt haben soll. Bewiesen werden konnte das nicht, trotzdem ordnete der zuständige Zollbetriebsinspektor das Auspumpen des Magens im Klinikum Marktredwitz an. Einfach um das Leben des Mannes zu retten, wie er sagte. "Wir hatten schon Todesfälle", erinnerte sich der Beamte. Wenn der Stoff trotzdem nicht zum Vorschein kam, dann nur deshalb, weil der natürliche Weg im Körper schneller war, als die Mediziner in der Notaufnahme.
Weitere Anklagepunkte betrafen den Diebstahl von zwei Dosen Whisky-Cola im Kaufland Kulmbach, eine Schlägerei in einer Privatwohnung in Neuenmarkt und einen Joint, den der Mann in einer Privatwohnung in Bischofsgrün bei sich hatte.
Nachdem die Wohnungsinhaberin, eine Bekannte des Angeklagten, nicht freiwillig öffnete, traten die Polizisten sogar die Tür ein.
Video entlastet Polizisten Vor Gericht berichtete der Angeklagte von privaten Problemen, von Kurzschlussreaktionen und davon, dass ihm alles über den Kopf gewachsen war. Damit meinte er immer wieder sein Drogenproblem, das ihn im Laufe seines noch relativ jungen Lebens schon ein Dutzend Mal vor Gericht und schon mehrfach ins Gefängnis geführt hatte.
Offen räumte er ein, dass er das Crystal-Briefchen in der Himmelkroner Spielothek verschlucken wollte. Vorwürfe, dass ihn die Polizisten getreten haben sollen, konnte ein Überwachungsvideo entkräften.
An die meisten anderen Tatvorwürfe hatte er keine Erinnerung.
Die Staatsanwaltschaft beantragte wegen der umfangreichen Straftatenserie eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Der Angeklagte habe jede Möglichkeit gehabt, Verantwortung zu übernehmen. Stattdessen habe er sich über Polizisten lustig gemacht.
Therapie notwendig Verteidiger Pittroff plädierte auf eine Freiheitsstrafe von acht Monaten. Sein Mandant sei schwer drogenabhängig und benötige dringend eine Therapie.
Mit einem Jahr und zwei Monaten blieb Richterin Sieglinde Tettmann deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte habe die meisten Vorwürfe freimütig gestanden, aber es dennoch an Einsicht und Reue vermissen lassen.