Die wirre Geschichte um einen Holzdiebstahl

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Um einen Holzdiebstahl im nördlichen Landkreis Kulmbach ging es bei einer Verhandlung am Amtsgericht Kulmbach. Foto: Archiv/dpa
Um einen Holzdiebstahl im nördlichen Landkreis Kulmbach ging es bei einer Verhandlung am Amtsgericht Kulmbach. Foto: Archiv/dpa

Es war der klassische Fall von Selbstjustiz. Ein bis eineinhalb Kubikmeter Holz im Wert von mindestens 100 Euro lagerten schon seit Monaten auf einem Grundstück im nördlichen Landkreis. Bis es dem Bewohner, einem 43-jährigen Arbeiter, zu bunt wurde.

Nach und nach zerkleinerte er das Holz und schürte damit seinen Ofen. Als der Eigentümer des Holzstoßes dies bemerkte, erstattete er Anzeige. Mit Erfolg: Der Bewohner wurde am Amtsgericht Kulmbach zu einer, allerdings relativ niedrigen Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt. So kam ihm das Holz ziemlich teuer.

Doch Richterin Sieglinde Tettmann gab zu bedenken, dass der Angeklagte normalerweise bei seiner langen Vorstrafenliste inklusive zweier offener Bewährungen ohnehin mit einer Gefängnisstrafe hätte rechnen müssen. Die niedrige Geldstrafe sei allein der Tatsache zu verdanken, dass die wirre Geschichte mit dem Diebstahl vollkommen aus dem Ruder gelaufen war.

Konkret: Die Lagerung wurde dem Holzeigentümer zwar erlaubt, aber nur vom früheren Besitzer. Nur ihn hatte der Besitzer des Holzes gefragt, nicht aber die aktuelle Eigentümerin. Der Angeklagte hatte das Holz dann eben einfach verschürt.
"Keiner der Beteiligten hat sich korrekt verhalten", erklärte Richterin Sieglinde Tettmann.
"Das Holz wurde widerrechtlich gelagert", verteidigte sich der Angeklagte ohne um den heißen Brei herumzureden. Ja, er habe es verschürt, nachdem er den Holzeigentümer vier bis fünf Mal gebeten hatte, den Stoß zu beseitigen.

"Das war Abfall"

Der Mann räumte auch mit der Behauptung auf, dass es sich um hochwertigste Erlen-, Fichten- und Lärchenhölzer gehandelt habe: "Das war Abfall."

Später habe es sogar noch einen Einigungsversuch gegeben. Bei einem Sägewerk im Fichtelgebirge hätten der Angeklagte und der Vorbesitzer des Grundstücks fünf Ster hochwertiges Holz für 1800 Euro bestellt, zwei davon wollten sie dem Eigentümer des Holzstoßes schenken, als Wiedergutmachung. Doch der wollte alles. Als der Angeklagte dann von der Anzeige erfuhr, schaltet er auf stur, seitdem liegt das Holz beim Sägewerk zur Abholung bereit. Der Angeklagte habe sich eigens eine Motorsäge angeschafft, um den Stoß zu zerkleinern, schimpfte der Holzeigentümer. Er will nicht ein einziges Mal aufgefordert worden sein, das Holz wegzubringen.

Problem des Angeklagten war tatsächlich seine Vorstrafenliste mit acht Einträgen. Mit einem Diebstahl und Betrügereien waren dort einige einschlägige Strafen zu finden. Bei zwei davon lief die Bewährung noch.
Staatsanwalt Ludwig Peer beantragte deshalb eine Geldstrafe wegen Diebstahls von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro (1800 Euro). Der Angeklagte habe das Holz verheizt, obwohl er wusste, dass es nicht sein Eigentum war. Damit sei der Tatbestand des Diebstahls klar erfüllt. Weil das Holz aber einen geringen Wert hatte und der Angeklagte den Eigentümer mehrfach aufgefordert hatte, es zu beseitigen, könne die Geldstrafe moderat ausfallen.

Noch moderater urteilte Richterin Tettmann. Wenn auch vergebens, habe der Angeklagte versucht, den Schaden wieder gut zu machen. Außerdem sei das Holz wohl doch nicht so wertvoll gewesen, wie vom Geschädigten angegeben. Auch wenn das Holz unberechtigt gelagert worden war, einen Diebstahl habe der Angeklagte dennoch begangen.