Ob sich bei Rugendorf die Rotoren drehen, ist immer noch nicht entschieden. Am Mittwoch traf man sich vor dem obersten bayerischen Verwaltungsgericht.
Seit fünf Jahren kämpft Jürgen Weiske gegen Windmühlen. "Es geht um die Heimat, um die Familie, um die Existenz - es geht um alles", sagt der Landwirt aus dem Rugendorfer Ortsteil Eisenwind. Er will den Bau des Windparks Rugendorf verhindern.
Sieben Windräder geplant
An der Grenze der Landkreise Kulmbach und Kronach plant die Naturstrom AG Forchheim den Bau von sieben Windrädern, jedes 200 Meter hoch: vier Anlagen im Kreis Kulmbach - drei auf der Fichtichhöhe zwischen Esbach und Grafendobrach und eine bei Eisenwind - sowie drei bei Wötzelsdorf, Kreis Kronach.
Weiske klagte gegen die vier Windräder in der Nähe seines Wohnorts Eisenwind. Drei wurden vom Landratsamt Kronach genehmigt, eines vom Landratsamt Kulmbach. Vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth kassierte er 2015 eine Niederlage und legte Berufung ein. Sie wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof teilweise angenommen: Die Münchner Richter hatten gegen die Kulmbacher Genehmigung nichts einzuwenden, aber offenbar Unstimmigkeiten beim Verfahren in Kronach entdeckt.
Gestern fand die mündliche Verhandlung in München statt. Sie dauerte dreieinhalb Stunden. Neben Vertretern des Landratsamts Kronach und der Naturstrom AG war der Kläger mit seinem Rechtsanwalt Stefan Kollerer, Kulmbach, erschienen.
Bis Mittwoch warten
Aber ob er wie der berühmte Don Quijote der Weltliteratur einen aussichtslosen Kampf führt oder vielleicht doch gegen die Windmühlen gewinnen kann, weiß Weiske noch nicht. Denn eine Entscheidung verkündete das Gericht am Mittwoch nicht. Sie wurde für nächste Woche angekündigt. "Bis Mittwoch müssen wir noch warten", sagte der 59-Jährige.
Im Mittelpunkt des Gerichtstermins stand laut Kollerer die Frage, ob es sich beim Streitobjekt um ein kumuliertes Vorhaben handelt oder nicht. Das heißt: Kann man die drei Windräder im Landkreis Kronach separat betrachten? Dann handelt es sich nicht um ein kumuliertes Vorhaben. Oder muss man die geplanten sieben Windräder plus die beiden Altanlagen bei Gössersdorf im räumlichen Zusammenhang und als gemeinsames Projekt sehen? Dann wäre es ein kumuliertes Vorhaben.
Für Variante zwei plädieren Anwalt Kollerer und sein Mandant. Dann nämlich gelten andere Bestimmungen für das Genehmigungsverfahren. "Bei einem kumulierten Vorhaben hätte man vorher eine Umweltverträglichkeitsprüfung machen müssen", sagt der Kulmbacher Rechtsanwalt. Dies habe das Landratsamt Kronach versäumt und erst später nachgeholt. Hier gehe es im Wesentlichen um das Vorkommen des streng geschützten Schwarzstorchs.
Hut ab vor Herrn Weiske!
Weshalb „Hut ab“? Ihr Strom kommt wohl auch aus der Steckdose?