Der Borkenkäfer zieht vor Gericht

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Der Borkenkäfer muss schnell und effektiv bekämpft werden, sagt Forstamtsleiter Michael Schmidt. Eine Forderung, die er auch an Waldbesitzer Günther Burger stellt.Archiv/Sonja Adam
Der Borkenkäfer muss schnell und effektiv bekämpft werden, sagt Forstamtsleiter Michael Schmidt. Eine Forderung, die er auch an Waldbesitzer Günther Burger stellt.Archiv/Sonja Adam

Der Borkenkäfer führt zu juristischen Auseinandersetzungen. Waldbesitzer Günther Burger wehrt sich gegen Zwangsmaßnahmen, mit denen das Forstamt den Borkenkäferbefall in seinem Wald bekämpfen will.

Es ist ein Fall, der wohl bayernweit seinesgleichen sucht: Die Staatsanwaltschaft in Bayreuth ermittelt in Sachen Borkenkäfer. Ein Waldbesitzer aus Wildenstein bei Presseck hat die Anklagebehörde auf den Plan gerufen: Günther Burger, der nicht nur gegen den Käfer, sondern auch gegen das Forstamt und Landratsamt kämpft. Burger hat Forstamtsleiter Michael Schmidt und den Juristen am Landratsamt, Oliver Hempfling, angezeigt. Er wirft ihnen Amtsmissbrauch sowie einen Verstoß gegen das Übermaßverbot und den Gleichheitsgrundsatz vor. Vorwürfe, die Schmidt und Hempfling von sich weisen.

"Eigentum verpflichtet"

Um was es beim Pressecker Borkenkäfer-Zwist geht? Burger besitzt bei Wildenstein viel Wald. Rund 80 Hektar. Dort hat sich wie im gesamten Frankenwald der Plagegeist breitgemacht. 500 bis 800 Festmeter seien bei Burger akut befallen, sagt Forstamtsleiter Michael Schmidt, der von Burger einfordert, dass er den Käfer bekämpft. "Das macht er, aber nicht in dem Maße, wie es vonnöten wäre", sagt Michael Schmidt, der es bei der Größe des Befalls für erforderlich hält, dass zur Aufarbeitung ein Unternehmen mit einem Großharvester anrückt.

Der erste Widerspruch

"Eigentum verpflichtet", betont der Leitende Forstdirektor. Schon zu Jahresbeginn sei Burger "freundlich" auf seine Pflichten hingewiesen worden. Burger habe aber nicht reagiert. Man habe ihm im März eine Frist gesetzt, danach eine Ersatzvornahme angedroht. Was das bedeutet? Das Forstamt hätte ein Unternehmen mit der Bekämpfung der Borkenkäfer beauftragen und Günter Burger die Kosten in Rechnung stellen können. Burger hat beim Verwaltungsgericht gegen die Androhung Widerspruch eingelegt - ohne Erfolg. Das Gericht hat die Ersatzmaßnahme für rechtens erachtet.

Das Landratsamt hat nach der richterlichen Entscheidung versucht, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen, sagt Jurist Oliver Hempfling. Das sei bis heute nicht gelungen. Deshalb habe das Forstamt im August die Durchführung der Ersatzvornahme beantragt.

Das Eilverfahren

Burger hat sich nun in einem neuerlichen Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht gegen die Zwangsmaßnahme gewandt. Das Gericht hat die Ersatzvornahme vorerst untersagt. Vor allem auch aus formalen Gründen sei die neue Anordnung des Landrats- und Forstamtes nicht rechtens gewesen, sagt der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht, Philipp Hetzel. Die Behörden hätten sich darin auf die Anordnung aus dem Frühjahr berufen, die Stellen im Wald, an denen sich der Borkenkäfer neu eingenistet hat, nicht näher bezeichnet.

Burger feiert damit zumindest einen Teilerfolg, offenbar auch, weil die Behörden Zeit in einen Kompromiss investiert haben. Forstamtsleiter Michael Schmidt zieht daraus seine Konsequenzen: "Das ist uns eine Lehre und wird uns nicht mehr passieren. Künftig werden wir in solchen Fällen auf den sofortigen Vollzug drängen. " Schmidt ist davon überzeugt, dass das Gericht Burger nur eine Verschnaufpause eingeräumt hat. Eine Aussage von Richter Philipp Hetzel lässt darauf hindeuten. "In einem neuerlichen Antrag der Behörden müsste nun nachgebessert werden", erklärt der Gerichtssprecher.

Was macht die Staatsanwaltschaft?

Welchen Einfluss das verwaltungsrechtliche Verfahren auf das möglicherweise strafrechtliche hat, ist fraglich. Fraglich ist auch, ob die Staatsanwaltschaft überhaupt Ermittlungen aufnehmen wird. Wie Pressesprecher Eik Launert auf Anfrage erklärt, werde das Schreiben von Burger geprüft. Launert teilte mit, dass es sich lediglich beim Vorwurf des Amtsmissbrauchs um einen Straftatbestand handeln würde, es bei den weiteren Vorwürfen um verwaltungsrechtliche Angelegenheiten gehe.

Nur auf geringer Teilfäche?

Günther Burger hat die Staatsanwaltschaft darauf aufmerksam gemacht, dass es nicht nur bei ihm, sondern auch in den umliegenden Wäldern Borkenkäfer-Schäden gebe. Während er seine Schäden aus dem Jahr 2019 beseitigt und im Juni nur "auf einer geringen Teilfläche" von rund 200 Quadratmetern neuer Borkenkäferbefall vorhanden gewesen sei, seien die Schäden in den Nachbarwäldern weitaus größer. Diese stammten teilweise aus dem Vorjahr und würden für seine Wälder eine Gefahr darstellen. Er versteht nicht, dass gegen die anderen Grundstückseigentümern keine Ersatzvornahme angeordnet worden ist, spricht von einem Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Schmidt widerspricht Burger

Leitender Forstdirektor Michael Schmidt widerspricht da Burger. Es sei keinesfalls so, dass die benachbarten Waldbesitzer nichts unternommen hätten. "Sie bekämpfen den Käfer, haben es dabei aber auch leichter, weil ihr Wald viel kleiner ist."

Den Vorwurf, sie hätten ihr Amt missbraucht, weisen Michel Schmidt und Oliver Hempfling entschieden zurück. Gegen den Forstamtsleiter hatte Burger wegen der gleichen Vorwürfe bereits eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht, die das Staatsministerium geprüft hat. Verfehlungen hat das Forstministerium nicht festgestellt. Gleichzeitig hat das Ministerium Günther Burger bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, weil dieser Michal Schmidt vor Zeugen bei einem Ortstermin beleidigt haben soll.

"Rechtsvorschriften befolgt"

Oliver Hempfling wundert sich über die von Burger jetzt erstattete Anzeige, da man diesem immer wieder einen zeitlichen Aufschub gewährt habe. Burger habe mehrfach versichert, seinen Pflichten nachzukommen, dies aber nicht getan.

Man habe man nach bestem Wissen und Gewissen die geltenden Vorschriften anwenden müssen, stellt der Jurist fest. Wie er mitteilt, hatte vorab auch die juristische Stabsstelle des Landwirtschaftsministeriums die Auffassung vertreten, dass man sich auf die Anordnung aus dem Frühjahr berufen könne.

Schnell und effektiv

Da dies das Bayreuther Gericht anders gesehen habe, müsse man nun über das weitere Vorgehen gemeinsam mit dem Forstamt beraten. Sollte es zur erneuten Androhung von Zwangsmaßnahmen kommen, könnten diese ohne die vorherige Verhängung eines Zwangsgeldes umgesetzt werden. Auch das hat das Gericht Oliver Hempfling zufolge erklärt.

Vorderstes Ziel müsse es sein, da ist sich der Jurist mit Forstamtsleiter Michael Schmidt einig, die Ausbreitung des Borkenkäfers in Günther Burgers Wald schnell und effektiv zu bekämpfen. Hierzu ein Kommentar von Alexander Hartmann Den Zuschuss verspielt? "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." Was so im Grundgesetz verankert ist, stellt viele Waldbesitzer vor eine gewaltige Herausforderung. Sie sind gezwungen, den Borkenkäfer auf ihrem Grund zu bekämpfen, der sich gerade im Frankenwald explosionsartig ausbreitet.

Im Kampf gegen den Käfer reicht die Staatsregierung den Waldbesitzern einen Rettungsanker. Der Freistaat gewährt für die Bekämpfung des Borkenkäfers in extremen Steillagen einen erhöhten Zuschuss. Seit 9. Juli erhält innerhalb der Förderkulisse "Frankenwald" derjenige ein Fördersatz in Höhe von 30 pro Festmeter, der die vom Schädling befallenen Bäume ohne Insektizideinsatz aufarbeitet.

Ob Günther Burger noch in den Genuss dieses Zuschusses kommen kann, ist fraglich, denn wer die Gelder erhalten will, darf nicht gegen waldrechtliche Vorschriften verstoßen haben. Für das Forstamt steht der Verstoß außer Frage, auch wenn das Verwaltungsgericht die Ersatzmaßnahme vorerst untersagt hat.