Laut den kriminalpolizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen - zusammen mit den Ergebnissen aus dem Gutachten des Sachverständigen - führten mehrere Gründe zu dem tragischen Unfall: Zum einen war das zulässige Gesamtgewicht des Ultraleichtflugzeuges deutlich überschritten. Zum anderen seien eine falsche Propellereinstellung sowie starker Seitenwind ursächlich für den Absturz gewesen, heißt es seitens der Polizei.
Die Ergebnisse der staatsanwaltlichen Ermittlungen decken sich dabei mit den Nachforschungen, die die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung bereits in ihrem Zwischenbericht Ende Juni veröffentlicht hatte. Schon damals hatte die Behörde festgestellt, dass das Fluggerät überladen war. Die maximal zulässige Zuladung habe 110 Kilogramm betragen, die Zuladung zum Zeitpunkt des Unglücks belief sich nach Angaben des BFU auf mindestens 260 Kilogramm. Auch von "stark böigem Wind" war in dem Bericht die Rede.
Wie Jens Friedemann, der Sprecher der Bundesstelle, erklärte, sind die Untersuchungen für sie im Gegensatz zur Polizei noch nicht abgeschlossen. Es handele sich um zwei parallel laufende Verfahren. Denn die Zielsetzung der Bundesstelle sei eine andere als die der Staatsanwaltschaft: "Während es Staatsanwalt und Polizei darum geht, einen möglichen Verantwortlichen für das Unglück zu ermitteln, ist unser Ziel die Unfallverhütung."
Ein häufiges Problem
Dass das Ultraleichtflugzeug von Klaus Georg Purucker überladen war, überrascht Fluglehrer Michael Morr vom Deutschen Aeroclub, dem Dachverband der deutschen Luftsportverbände, wenig. "Das kommt häufig vor und ist einer der Punkte, auf den wir immer wieder aufmerksam machen", sagt er. Umso tragischer sei es, wenn es trotz aller Hinweise wegen einer Überladung zu einem Unglück kommt. Allein durch das Körpergewicht von Pilot und Passagieren seien die Grenzwerte bei einem Ultraleichtflugzeug schnell erreicht oder sogar überschritten. "Wir haben deshalb bei uns sogar eine Waage im Hangar stehen."
Wie der Fluglehrer weiter erklärt, werden Piloten so ausgebildet, dass sie mit Seitenwind starten als auch landen können. Dabei sei die Größe des Fluggeräts nicht entscheidend. "Die Technik ist für große und kleine Flugzeuge die gleiche." Für Flugschüler gebe es hier maximal zulässige Windstärken, bei denen sie abheben dürfen. "Fertige" Piloten könnten allerdings nach Ermessen entscheiden.
Die Einstellung des Propellers, die auf die Länge des Startplatzes oder die Länge der Reisestrecke erfolgt, kann Morr auch nicht als Fehlerquelle ausschließen, aber er geht von einer Verquickung der Umstände aus, die letztlich zum Absturz des Ultraleichtflugzeugs am 22. April in Kulmbach geführt haben.