Amtsgericht Kulmbach: Ohrfeige statt Polonaise-Laune auf Kupferberger Blütenfasching

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Wegen einer Ohrfeige auf dem Kupferberger Blütenfasching musste sich ein junger Mann vor dem Amtsgericht in Kulmbach verantworten. Symbolfoto: Sarah Seewald
Wegen einer Ohrfeige auf dem Kupferberger Blütenfasching musste sich ein junger Mann vor dem Amtsgericht in Kulmbach verantworten.  Symbolfoto: Sarah Seewald

Ein Streit auf dem Kupferberger Blütenfasching endete für einen 18-Jährigen vor dem Kulmbacher Amtsgericht.

"Und Erwin fasst der Heide von hinten an die Schulter", heißt es in einem bekannten Faschingslied, das vorzugsweise zur Polonaise gespielt wird. Ob der Titel zum Kupferberger Blütenfasching am 26. Februar auch erklang und zum Handauflegen animierte, ist allerdings nicht bekannt.

Sehr wohl aktenkundig wurde jedoch eine andere Handgreiflichkeit der Faschingsfeier. Denn am Mittwochvormittag stand in Kulmbach ein 18-Jähriger vor Gericht, der in Kupferberg seiner Ex-Freundin ins Gesicht geschlagen hatte.


Kurz zuvor getrennt

"Sie hat mich als Hurensohn beleidigt. Da ist mir die Hand ausgerutscht", gestand der 18-Jährige aus dem östlichen Kreis Kulmbach. Voraus ging ein Streit der beiden, die sich erst wenige Tage zuvor getrennt hatten. Der Angeklagte wollte, dass seine Ex-Freundin intime Bilder von ihrem Smartphone löscht, und warf ihr vor, dass sie an diesem Abend "mit einem anderen rumgemacht" habe.

Der unschöne Dialog zwischen den ehemals Verliebten endete mit der Ohrfeige, aufgrund derer die Frau Druckschmerzen erlitt, die später auch ärztlich dokumentiert wurden. Die Befunde decken sich mit der Aussage des Mannes, wonach er mit der flachen Hand auf die Wange geschlagen habe.


Einschlägig vorbestraft

Seit der Aktion ist der Kontakt zwischen den beiden abgebrochen. Die Tat wurde vor Gericht jedoch nicht nur als solche, sondern auch im Kontext des Lebenslaufs des Angeklagten beleuchtet. Denn der Arbeitssuchende musste sich bereits mehrfach wegen Körperverletzung verantworten. "Es bedarf einiger Arbeit, dass er in Zukunft mit Emotionen anders umgeht", sagte Stefan Fürst, der Vertreter der Jugendgerichtshilfe. Er plädierte für die Anwendung von Jugendstrafrecht. "Es liegt eine Reifeverzögerung vor."


Training gegen Gewalt

Staatsanwalt Dreiser und Richter Christoph Berner stimmten mit ihm überein und wägten in der Folge ab, wie der Angeklagte zu bestrafen sei. Einig waren sie sich in ihrer Bewertung darüber, was zu Lasten und was zu Gunsten des Angeklagten spreche.

Positiv werteten Richter und Staatsanwalt das vollumfängliche Geständnis, wodurch die Befragung der Geschädigten als Zeugin überflüssig wurde. Außerdem sei die Frau nicht schwer verletzt worden, und es habe eine - wie es der Staatsanwalt ausdrückte - "hitzige und erregende Situation" geherrscht. Gegen den Mann sprächen jedoch die einschlägigen Vorstrafen.

Der Angeklagte gab an, die Ohrfeige zu bereuen ("Es ist nicht in Ordnung, eine Frau zu schlagen.") und berichtete
von seinem Vorhaben, sein Leben auf die Reihe zu kriegen. "So kann das nicht weitergehen."

Richter Berner verurteilte den 18-Jährigen wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldauflage von 300 Euro, die sich an den Einkommensverhältnissen des Mannes orientiert und binnen vier Monaten an den Verein Fähre in Bayreuth zu zahlen ist. Dort muss der Mann weiterhin an einem Anti-Aggressivitäts-Training teilnehmen. Außerdem trägt er die Kosten des Verfahrens.