Bierfest-Unfall: Gericht sieht keine fahrlässige Tötung

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Die juristische Aufarbeitung des Kulmbacher Bierfest-Unfalls ist beendet: Im Bayreuther Justizpalast hat die Jugendkammer am Freitag die Berufung der Eltern des getöteten Matthias H. verworfen. Foto: Archiv
Die juristische Aufarbeitung des Kulmbacher Bierfest-Unfalls ist beendet: Im Bayreuther Justizpalast hat die Jugendkammer am Freitag die Berufung der Eltern des getöteten Matthias H. verworfen. Foto: Archiv

Die Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth verwirft die Berufung der Eltern des getöteten Matthias H. und bestätigt das Urteil des Amtsgerichts Kulmbach. Eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung kommt nicht in Betracht.

Die juristischer Aufarbeitung des Kulmbacher Bierfest-Unfalls ist beendet. Die Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth verwirft am Freitag die Berufung, die die Eltern des getöteten Matthias H. aus Weißenbrunn eingelegt haben. Dabei stützt sich das Gericht vor allem auf das Gutachten des Sachverständigen Stefan Luther. Nach Angaben des Dekra-Ingenieurs wäre der Unfall auch für einen nüchternen Autofahrer nicht vermeidbar gewesen wäre.

Bei der Urteilsverkündung ist die Mutter des Opfers - zum Unfallzeitpunkt am 4. August 2012 erst 30 Jahre alt - nicht anwesend. Nur der Vater folgt den Ausführungen des Vorsitzenden Richters Michael Eckstein, der ausführlich begründet, dass eine fahrlässige Tötung nicht in Betracht kommt.

Der Vater erklärt hinterher gegenüber der Presse, dass er enttäuscht sei von der Entscheidung des Gerichts. "Aber ich bereue die Berufung nicht", sagt er. Aus dem Gesetz ergibt sich, dass die Eltern die Kosten des Berufungsverfahrens tragen müssen - einschließlich der Kosten der Angeklagten.

Die inzwischen 22-Jährige verzichtet noch im Gerichtssaal auf Rechtsmittel und erkennt - wie schon im Dezember - das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Kulmbach an. Es hat die Studentin wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr und unerlaubten Entfernens vom Unfallort schuldig gesprochen. 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit, zweimaliges Drogenscreening, Fortsetzung der psychotherapeutischen Behandlung und noch drei Monate Entzug der Fahrerlaubnis, die ihr bereits am 4. August 2012 abgenommen worden ist - so lautet der Urteilsspruch nach dem Jugendstrafrecht.