In dem Millionenverfahren soll nur noch gegen zwei Angeklagte weiterverhandelt werden, darunter ein Autoverkäufer aus dem Raum Kulmbach.
Der Millionenprozess vor der Wirtschaftsstrafkammer Hof um angebliche Steuerhinterziehung bei der Autowelt König, die vor der Pleite 2013 einer der größten Autohändler in der Region war, ist geschrumpft. Seit Montag geht es ohne den Hauptangeklagten weiter.
Wie Gerichtssprecher Carsten Sellnow auf Anfrage von inFranken.de bestätigte, nahm der frühere AWK-Geschäftsführer das Angebot des Gerichts an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Das Einverständnis seines Mandanten erklärte dessen prominenter Verteidiger aus München, Rechtsanwalt Werner Leitner. Auch die Staatsanwaltschaft stimmte zu.
Beim nächsten Verhandlungstermin am Freitag wird erwartet, dass der Schwager des Ex-Geschäftsführers ebenfalls aus dem Verfahren ausscheidet. Dem damaligen Prokuristen wurde genauso eine Einstellung angeboten.
Bei beiden Angeklagten geht die Kammer nach fast drei Monaten Prozessdauer davon aus, dass sie offenbar nicht ins Tagesgeschäft des Unternehmens eingebunden waren. Außerdem könne ihnen nach so langer Zeit - die mutmaßlichen Steuertricksereien liegen teilweise über zehn Jahre zurück - eine Beteiligung an der Umsatzsteuerhinterziehung nicht mehr nachgewiesen werden kann.
Somit bleiben noch zwei Angeklagte übrig: zwei Autoverkäufer, davon einer aus dem Landkreis Kulmbach. Gegen sie soll weiterverhandelt werden. Hier wird aber erwogen, sich auf die Jahre 2007 und 2008 zu beschränken, so dass ein Großteil der Vorwürfe wegfallen würde.
Viel billiger als die Konkurrenz
Sie sollen laut Anklage dafür verantwortlich sein, dass Autos in großem Stil ins EU-Ausland, vor allem nach Frankreich und Spanien, verkauft wurden, ohne in Deutschland oder im Zielland Umsatzsteuer zu bezahlen. Bei den sogenannten innergemeinschaftlichen Lieferung habe man Millionensummen am Fiskus vorbeigeschmuggelt. 2011 seien die Tricksereien aufgeflogen. Dadurch habe sich die Autowelt König einen großen Wettbewerbsvorteil verschafft. Denn man habe die Autos wesentlich billiger anbieten können als die Konkurrenz.