Einem 23-jährigen Bayreuther wird die Gössenreuther Kirchweih länger in Erinnerung bleiben. Für den Studenten ist die Summe, die er zahlen muss, viel Geld.
"Das ist leider wieder ein Beispiel für einen lustigen Abend, der wegen einer Nichtigkeit in einer Straftat endet", lautete das Fazit von Richterin Sieglinde Tettmann am Freitagvormittag. Vorausgegangen war eine zweistündige Verhandlung, in der das Erinnerungsvermögen sämtlicher Beteiligter zu wünschen übrig ließ.
Schuld daran war vor allem die feucht-fröhliche Kirchweihstimmung, die in der Nacht zum 31. Juli 2016 in Gössenreuth bei Himmelkron geherrscht hatte. "Ich war ja auch betrunken", war ein Satz, der mehrmals fiel.
Ursache der Verhandlung war ein Faustschlag, mit dem ein 23-jähriger Student aus Bayreuth einen 26-Jährigen niederstreckte und ihm das Nasenbein brach. Der Geschädigte musste daraufhin operiert werden, trug eine Woche einen Gips und war rund drei Wochen arbeitsunfähig.
Geschädigter stellt sich nicht vor
"Es tut mir leid, ich habe unangemessen reagiert", legte der Student, der dem Geschädigten zum Abschluss der Verhandlung auch die Hand reichte, ein Geständnis ab. Strittig blieb jedoch die Rolle des Geschädigten, der im Prozess als Nebenkläger mit eigenem Anwalt auftrat.
"Er hatte laut Alkoholtest zwar weniger getrunken als mein Mandant, es hat aber wohl gereicht, um zu stänkern", befand der Anwalt des Angeklagten. Denn laut Erzählungen mehrerer Zeugen soll der Geschädigte, der an der Durchführung der Kirchweih beteiligt war, zunächst das T-Shirt eines Freundes des Angeklagten beschädigt haben.
T-Shirt beschädigt
"Ich hatte ein Shirt mit Löchern an. Da hat er den Finger reingesteckt und angezogen", berichtete der Mann. "Und eine halbe Stunde später hat er mir sein Getränk über die Hose geschüttet."
Als der Übeltäter später selbst vollgeschüttet wurde, drehte er sich um, erblickte den Angeklagten und dachte, dass er der Verursacher gewesen sei, obwohl er vor Gericht zugab, dass er es nicht genau gesehen habe.
Im Anschluss wollte der Geschädigte den Angeklagten rausschmeißen. Er erklärte ihm aber nicht, dass er an der Organisation des Festes beteiligt war. "Der kam einfach und hat mich Richtung Ausgang geschoben", schilderte der Angeklagte, der einmal zurückgeschubst und seinen Kontrahenten damit zu Boden gebracht haben will.
"Dann ist er mit wütendem Blick zu mir gelaufen." Während dessen habe der Angeklagte zugeschlagen. Eine andere Geschichte erzählte die als Zeugin geladene Mutter der Freundin des Geschädigten. So soll zwischen der Schubserei und dem Schlag ein zeitlicher Abstand gewesen sein. "Er war schon am Gehen und hat sich plötzlich umgedreht und zugeschlagen." Bei genauem Nachfragen wurde ihre Aussage - wie bei allen anderen Zeugen - jedoch immer ungenauer und unglaubwürdiger.
Geldstrafe gefordert
Staatsanwalt Roland Köhler forderte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro. Die Straftat sei unstrittig und habe gravierende Folgen gehabt. Für den Angeklagten spreche jedoch das Geständnis und die Entschuldigung. Der Verteidiger der Nebenklage schloss sich an und sprach von "einem ansatzlosen Schlag".
Der Verteidiger des Angeklagten fand die Strafe zu hoch. "Wenn Sie keine Zweifel sehen, habe ich einer anderen Verhandlung zugehört. Das Verhalten des Geschädigten war schon entscheidend ausschlaggebend." Er forderte 60 Tagessätze zu je 15 Euro. Richterin Tettmann verurteilte den Angeklagten zu 80 Tagessätzen a 20 Euro.