Amtsgericht Kulmbach: Akte Treppenlift bleibt ungelöst

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Beim Einbau eines Treppenlifts kamen einem Ehepaar 4000 Euro abhanden. Foto: Archiv/privat
Beim Einbau eines Treppenlifts kamen einem Ehepaar 4000 Euro abhanden.  Foto: Archiv/privat

Im Verfahren gegen einen Monteur, der sich beim Einbau eines Treppenlifts bereichert haben soll, stand Aussage gegen Aussage.

"In dubio pro reo" ("Im Zweifel für den Angeklagten") hieß es am Freitag am Amtsgericht. "Es gibt Anhaltspunkte für beide Seiten, wir können es aber nicht auflösen", begründete Richterin Sieglinde Tettmann den Freispruch eines Monteurs, dem vorgeworfen wurde, ein Rentner-Ehepaar im nördlichen Kreis um 4000 Euro betrogen zu haben.

Vorangegangen war eine Verhandlung, in der sich die Versionen der Verfahrensbeteiligten rund um die Akte Treppenlift teils deutlich unterschieden.

Was geschehen war: Im November 2015 einigten sich das Rentner-Ehepaar und der Verkäufer der Firma auf den Einbau eines 5500 Euro teuren Treppenlifts, um dem kranken Mann den Gang in den Garten und zum Auto zu erleichtern. Als Anzahlung wurden 1000 Euro vereinbart. Weitere 500 sollten am Montage-Termin und 4000 Euro über eine Zuzahlung der AOK-Krankenkasse folgen - so die Version des Verkäufers.


Teil- oder Vollzahlung geplant?

Die Rentnerin gab jedoch an, der Verkäufer hätte mehrfach betont, dass die volle Restsumme von 4500 Euro bei Montage zu zahlen sei, was der Verkäufer abstritt. Als der Monteur den Lift am 12. November 2015 einbauen wollte, war die Terminkoordinierung schief gegangen und das Paar hatte die 4500 Euro, die es dachte, zahlen zu müssen, nicht parat. Man einigte sich auf einen Einbau am Folgetag, und die Rentnerin holte das Geld von der Bank.

Der Widerspruch: Der Monteur aus Sachsen-Anhalt gab an, das Kuvert der Frau mit insgesamt neun 500er-Scheinen zwar gesehen, aber nur einen eingesteckt zu haben. Die Frau behauptete, dass er zunächst wirklich nur einen wollte, dann aber alle neun eingesteckt habe und einfach weggefahren sei.
Als sie den vermeintlichen Schwindel bemerkte, bat sie die AOK, die Zuzahlung zu stoppen, da etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen sei. Die Lift-Firma wollte aber ihr Geld und stellte Anzeige inklusive Anwaltsgebühr. Das Ehepaar zahlte im Januar 2016 insgesamt gut 4300 Euro. "Für uns ist die Sache erledigt", sagte der Anwalt der Lift-Firma.

Der Verbleib der 4000 Euro, die das Paar vermisst, blieb ungeklärt. "Ich will nicht ausschließen, dass sie noch in einer Schublade auftauchen", sagte der Verteidiger des Monteurs, Martin Howald. "Vielleicht haben sie nicht richtig verstanden, wie viel sie wann zahlen müssen, und der Monteur hat die Gunst der Stunde ausgenutzt", spekulierte Staatsanwalt Roland Köhler, der hinzufügte. "Wir können es nicht beweisen." Er beantragte einen Freispruch auf Kosten der Staatskasse. Richterin Tettmann schloss sich an.