Acht Jahre Haft für Sportheim-Einbrecher gefordert

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Am kommenden Montag werden die Urteile gegen die Einbrecher gesprochen, die Ende 2012 zahlreiche Sportheime im Landkreis Kulmbach heimgesucht haben. Foto: Symbolbild/Archiv
Am kommenden Montag werden die Urteile gegen die Einbrecher gesprochen, die Ende 2012 zahlreiche Sportheime im Landkreis Kulmbach heimgesucht haben. Foto: Symbolbild/Archiv

Im Prozess um die Diebestouren durch Sportheime im Landkreis Kulmbach wurden die Plädoyers gehalten. Staatsanwalt Matthias Burkhardt will, dass der 26-jährige Kopf der Bande hart bestraft wird. Einige Mittäter können auf Bewährung hoffen.

Eine Haftstrafe von sieben Jahren und neun Monaten hat die Staatsanwaltschaft gegen den 26-jährigen Kopf einer Bande beantragt, die zum Jahresende 2012 in zahlreiche Sportheime im Raum Kulmbach eingebrochen war. Gegen die vier Mittäter forderte die Anklagebehörde - je nach Tatbeteiligung - Strafen von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung und bis zu drei Jahren ohne Bewährung wegen schweren Bandendiebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung und Diebstahl.

Die Angeklagten waren der Staatsanwaltschaft zufolge in wechselnden Besetzungen in die Sportheime unter anderem von Katschenreuth, Kirchleus, Wirsberg, Peesten, Schwarzach, Danndorf, Melkendorf, Küps und Guttenberg eingebrochen. Als Diebesgut erbeuteten sie unter anderem Fernsehgeräte, Computer, DVD-Player, Sat-Reciver, Bierkästen, Tiefkühllebensmittel und Zigaretten.

Bei den Aufbrüchen war die die Gruppe nicht gerade zimperlich vorgegangen.
Unter anderem wurden Stahltore aufgebrochen, Türen aus den Türstöcken gehebelt und in einem Fall sogar Glasbausteine zerschlagen.
Nicht nachgewiesen werden konnte ein Anklagepunkt, in dem es um den Diebstahl von sieben Rollen Kupfer von einem Firmengelände im Kulmbacher Industriegebiet ging.

Staatsanwalt Matthias Burkhardt sprach von einer beeindruckenden und unerhörten Einbruchsserie. Das ganze Vorgehen sei keineswegs spontan, sondern klar geplant gewesen. Als Ziel der Bande nannte der Staatsanwalt eine dauerhafte Einkommensquelle. Dazu hätten sich die Angeklagten in allen Fällen Sportheime ausgesucht, die "schön weit draußen" liegen und bei denen sich zu mitternächtlicher Stunde niemand mehr aufhält. Insgesamt sprach Burkhardt von zehn nachgewiesenen Einzelfällen mit jeweils 10.000 Euro Sachschaden und weiteren 10.000 Euro Entwendungsschaden.

Einschlägig vorbestraft

Der Kopf der Bande ist für den Staatsanwalt ein 26-jähriger Kulmbacher, der aktuell wegen einer anderen Straftat im Gefängnis sitzt. Der Mann habe bereits 13 Vorstrafen, darunter immer wieder einschlägige, sagte Burkhardt. Daneben habe der Angeklagte die aktuelle Straftatenserie während einer offenen Bewährung begangen. Besonders negativ wertete es der Staatsanwalt, dass der Mann die anderen Angeklagten förmlich mit hineingezogen habe.

Die gesamte Straftatenserie war wegen der Fülle verschiedenster Taten und wegen einer gleichzeitigen anderweitigen Verurteilung während der Straftatenserie auf zwei Komplexe aufgeteilt. Für einen forderte der Staatsanwalt unter Einbeziehung noch offener Vorstrafen fünf Jahre, für den anderen zwei Jahre und neun Monate.
Deutlich milder fielen die Plädoyers der Staatanwaltschaft bei den anderen vier Mitangeklagten aus.

Lediglich ein ebenfalls 26 Jahre alter Mann aus einem Kulmbacher Stadtteil sollte nach Ansicht der Anklagebehörde für drei Jahre ins Gefängnis. Bei den anderen drei Angeklagten sah die Staatsanwaltschaft Bewährungsstrafen zwischen einem Jahr und vier Monaten und zwei Jahren als ausreichend an, weil sie zum einen zur Tatzeit Heranwachsende waren und sie zum anderen nicht an allen Taten beteiligt waren. Zusätzlich dazu sollten die drei heranwachsenden Angeklagten zwischen 100 und 160 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten und einen so genannten Warnschuss-Arrest zwischen zwei und vier Wochen antreten.

"Schwere Kindheit"

Auf deutlich niedrigere Strafanträge kamen naturgemäß die jeweiligen Verteidiger. Vor allem für den Hauptangeklagten, den 26-jährigen Kulmbacher, beantragte dessen Rechtsanwalt Andreas Piel aus Kulmbach lediglich eine Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten, was in etwa der Hälfte der Forderung des Staatsanwalts entspricht. Der Verteidiger argumentierte mit einer schweren Kindheit seines Mandant, dessen frühzeitigem und ausführlichem Geständnis sowie dessen persönlichem Wandel hin zum Besseren. Sogar eine Maurerlehre habe sein Mandant mittlerweile ins Auge gefasst.

Auch für den anderen 26-jährigen, den der Staatsanwalt gerne drei Jahre hinter Gitter sehen möchte, plädierte dessen Verteidiger Tobias Herrmann aus Kulmbach mit zwei Jahren auf Bewährung auf eine deutlich niedrigere Strafe. Als Gründe führte der Verteidiger unter anderem an, dass sein Mandant eine positive Sozialprognose habe und die alleinige Sorge für zwei kleine Kinder trage.

Für die anderen drei Angeklagten, alle Heranwachsende, plädierten Rechtsanwälte Verena Grohs aus Bayreuth, Cornelius Sturm aus Bayreuth und Werner Brandl aus Kulmbach auf Bewährungsstrafen von sechs Monaten und bis zu zwei Jahren mit entsprechenden Arbeitsauflagen.

Urteil am Montag

Das Urteil verkündet die Erste Große Strafkammer des Bayreuther Landgerichts am kommenden Montag um 9.30 Uhr.