Sie sprechen nach wie vor von einem rechtswidrigen Verwaltungsakt. Das Landratsamt will den "Schwarzbau" beseitigen.
In der erste August-Woche soll das Wohnhaus, zu dem das Ehepaar Ingeborg und Hermann Hugel (wie mehrfach berichtet) eine Scheune im Außenbereich von Ebersbach ausgebaut hat, abgerissen werden. Das bestätigte Dr. Jürgen Meins, Chefjurist am Kulmbacher Landratsamt, gestern auf Anfrage der BR. Dr. Meins machte nochmals deutlich, dass es sich um einen Schwarzbau handelt, der nicht genehmigt werden könne: "Sonst könnte im Außenbereich künftig jeder machen, was er will."
Kein privilegiertes Bauvorhaben Ingeborg und Hermann Hugel wollen sich der Abrissverfügung nicht beugen. "Wir werden das Haus nicht räumen und hoffen, dass der gesunde Menschenverstand doch noch siegt", sagte Hermann Hugel, der nach eigenen Angaben mit seiner Frau eine bäuerlicher Direktvermarktung aufgebaut hat sowie eine Pferdepension unterhält.
Er halte Pferde, Hühner sowie Schafe und betreibe zudem eine kleine Forstwirtschaft.
Mit dem Gutachten des Amts für Landwirtschaft, in dem ihm vor Jahren die Landwirtseigenschaft abgesprochen worden war, will er sich nach wie vor nicht abfinden - wohlwissend, dass ein Wohnhaus im Außenbereich als privilegiertes Vorhaben nur Landwirten gestattet werden kann.
Auch Hugels Rechtsanwalt Dominik Storr aus Neustadt am Main spricht von einer "idyllischen Musterlandwirtschaft". Der Abriss des Gebäudes sei nicht rechtens. "Es muss einem Landwirt, der sich von der schädlichen Massentierhaltung losgesagt hat und stattdessen den Anbau und die Direktvermarktung von Lebensmitteln aufbaut und betreibt, möglich sein, ein Wirtschaftsgebäude mit Aufenthaltsräumen zu nutzen", stellte der Rechtsanwalt fest.
Dass der Umbau der Scheune zum Wohnhaus allerdings auch dann nicht genehmigungsfähig gewesen wäre, wenn es sich um
das privilegierte Vorhaben eines Landwirts gehandelt hätte, hatte Dr. Meins schon im Mai der BR erklärt. Das Landratsamt, so betonte der Jurist gestern, halte an der Abrissverfügung fest. "Die Familie Hugel ist in allen Instanzen abgeblitzt", sagte der Jurist.
Nachdem vom Landratsamt 2007 (wie berichtet) die vollständige Beseitigung von Wohnhaus, Keller und Carport angeordnet worden war, hatte Hugels Ehefrau beim Verwaltungsgericht Klage erhoben, die ebenso abgelehnt worden war wie die Zulassung zur Berufung, die in der Folge beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München beantragt worden war. Auch beim Petitionsausschuss des Landtags sind die Ebersbacher Eheleute abgeblitzt.
Sie haben laut Hermann Hugel im Juni aber eine zweite Petition eingereicht, über die wohl erst im Herbst entschieden werde
"Wäre Hartz-IV-Empfänger" Dann könnte das Haus des Ehepaars aber bereits vom Erdboden verschwunden sein. "Ich wäre dann Hartz-IV-Empfänger", betonte Hermann Hugel, dem mit dem Abriss nach eigenen Worten "das Ende meiner landwirtschaftlichen Existenz droht".