48-Jährige mit 2,86 Promille bei der Blutprobe

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Da staunten die Ärzte in der Fachklinik Stadtsteinach nicht schlecht: 2,86 Promille ergab die Blutentnahme bei einer 48-jährigen Frau aus dem Landkreis Kulmbach. Foto: Symboldbild imago/Olaf Döring
Da staunten die Ärzte in der Fachklinik Stadtsteinach nicht schlecht: 2,86 Promille ergab die Blutentnahme bei einer 48-jährigen Frau aus dem Landkreis Kulmbach. Foto: Symboldbild imago/Olaf Döring

Eine alkoholbedingte Straßenverkehrsgefährdung war nicht nachzuweisen. So blieb nur eine Unfallflucht übrig, und die angeklagte 48-jährige Frau aus dem westlichen Landkreis kam vor dem Kulmbacher Amtsgericht mit einer Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage in Höhe von 1500 Euro davon.

Die Frau soll am 4. September des vergangenen Jahres gegen 16 Uhr beim Abbiegen im Gemeindebereich Wirsberg das Fahrzeug einer 20-jährigen Auszubildenden gestreift und dabei einen Schaden von rund 1300 Euro angerichtet haben. Doch anstatt anzuhalten und sich um den Schaden zu kümmern, fuhr die Angeklagte einfach weiter. Das ließ sich die 20-jährige nicht gefallen. Zusammen mit ihrem Freund und mit Bekannten durchkämmt sie noch am selben Tag die Siedlung und hielt Ausschau nach dem Unfallfahrzeug. Mit Erfolg, der Wagen stand am Straßenrand und zeigte deutliche Spuren des Unfalls.

Die Frau klingelte an der Haustür und nach einigem Hin und Her öffnete die Angeklagte tatsächlich. Sie sei nervös gewesen, habe gezittert, verwaschen gesprochen und darum gebeten, die Sache ohne die Polizei zu regeln, sagte das Unfallopfer.
Doch die junge Frau ließ sich auf nichts ein, und verständigte sofort die Polizei.
Die rückte auch gleich an und stellte Alkoholgeruch fest. Nachdem sich die Angeklagte einer Blutprobe verweigerte, machten die Beamten ernst. Sie schalteten einen Staatsanwalt ein, der die Blutentnahme in der Stadtsteinacher Klinik anordnete und gleichzeitig auch die Sicherstellung des Führerscheins.

In der Klinik dann kam das große Staunen. Die Frau hatte tatsächlich einen astronomisch hohen Blutalkoholwert von 2,86 Promille.

Alles klar könnte man meinen, doch so einfach war es dann doch nicht. Über ihren Verteidiger Frank Stübinger aus Kulmbach ließ die Frau erklären, dass sie von dem Unfall gar nichts bemerkt und erst danach "fröhlich zu trinken begonnen" habe. Bei der Fahrt selbst habe seine Mandantin null Alkohol im Blut gehabt, so der Verteidiger.

Die Angeklagte selbst richtete während der Verhandlung Vorwürfe gegen die Polizeibeamten, die ihr Dinge in den Mund gelegt hätten und die ihr nicht einmal erlaubt hätten, sich zur Fahrt in die Stadtsteinacher Klinik Schuhe anzuziehen. Grund für den übermäßigen Alkoholgenuss an diesem Tag seien Diskrepanzen gewesen, auf die die Angeklagte allerdings nicht näher eingehen wollte. Später räumte sie ein, dass sie sich einige Wochen nach dem Vorfall freiwillig einer Entgiftung in einer Spezialklinik unterzogen hatte.

Nachdem das Gericht auch mit Hilfe des Landgerichtsarztes nicht feststellen konnte, ob die Frau tatsächlich vor dem Unfall Alkohol getrunken hatte oder nicht, wäre ein riesiger Aufwand nötig geworden, um die Sache wenigstens einigermaßen zu klären. Nach längeren Beratungen einigten sich alle Beteiligten schließlich darauf, das Verfahren gegen eine Geldauflage in Höhe von 1500 Euro zugunsten des Suchtkrankenhilfevereins Blaues Kreuzes vorläufig einzustellen.

Zahlt die Angeklagte bis Ende März, wird das Verfahren endgültig eingestellt, zahlt sie nicht, wird das Verfahren wiederaufgenommen. Ihren sichergestellten Führerschein bekommt die Frau wieder zurück, eine Entschädigung für die Monate ohne Führerschein gibt es nicht.