Die offizielle richterliche Weisung, keinen Alkohol mehr zu konsumieren, scherte einen 32-Jährigen überhaupt nicht. Stattdessen setzte er sich mit zwei Promille aufs Rad. Das hat nun Folgen.
Obwohl er die richterliche Weisung hatte, sich jeden Tropfens Alkohols zu enthalten, hatte ein 32-jähriger Mann kräftig getankt. Zudem nahm er anschließend als Fahrradfahrer am Straßenverkehr teil. Gleich drei Mal wurde er erwischt, aber nicht nur mit Alkohol im Blut, sondern auch mit Drogen. Einmal soll er sogar auf die Polizisten losgegangen sein, sie heftig beleidigt und auf sie eingeschlagen haben. Ein Beamter wurde dabei verletzt.
Wegen mehrfacher Trunkenheit im Verkehr, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und, wie es korrekt heißt, des Verstoßes gegen Weisungen der Führungsaufsicht, musste sich der Mann jetzt vor dem Amtsgericht verantworten.
Nach knapp einer Stunde wurde die Hauptverhandlung aber auch schon wieder ausgesetzt.
Hintergrund ist, dass zunächst ein Sachverständigengutachten zur Frage der Schuldfähigkeit wegen Alkohol und Drogen eingeholt werden soll.
Keine Aussicht auf Erfolg?
So hatte beispielsweise das Bezirkskrankenhaus in Bayreuth geschrieben, dass beim Angeklagten Aussichten auf eine erfolgreiche Behandlung nicht gegeben sind. "Der Erfolg einer Behandlung sei nicht ansatzweise zu erreichen", hieß es in den Entlassungspapieren nach dem letzten Aufenthalt.
Tatsächlich zog sich die Suchtproblematik des Mannes über viele Jahre durch sein Leben. Diese Tatsache scheint bereits soweit ausgeprägt, dass der Gutachter den Mann sogar schon auf hirnorganische Schäden hin untersuchen soll. Ist der Mann vermindert schuldfähig oder gar schuldunfähig, kann er nicht wegen der angeklagten Taten bestraft werden.
Unter Umständen droht ihm dann sogar die Unterbringung in einer geschlossenen Entziehungsanstalt.
Der Mann war einmal am 9. Februar des vergangenen Jahres erwischt worden, als er auf dem Radweg entlang der Wirsberger Straße in Neuenmarkt auf seinem Drahtesel in Schlangenlinien unterwegs war. Über zwei Promille Alkohol stellten die Ärzte später im Blut des Mannes fest. Auch der vorhergehende Marihuana-Konsum konnte ihm nachgewiesen werden.
Gerangel im Polizeiauto
Als ihn die Beamten in den Dienstwagen verfrachteten, soll er während der Fahrt versucht haben, den Fahrer zu packen. Den Beamten auf dem Beifahrersitz drohte er mit der Faust, so dass die Polizisten kurzerhand anhielten, um den Angeklagten Hand- und Fußfesseln anzulegen. Das gestaltete sich freilich schwieriger als gedacht.
Der Angeklagte wurde zunehmend aggressiver, es kam zu einem heftigen Gerangel, und schließlich erlitt einer der Polizisten eine Wunde am Handgelenk.
In den folgenden Wochen und Monaten wurde der Angeklagte weitere zwei Mal volltrunken auf dem Fahrrad erwischt. Einmal bei einer Verkehrskontrolle in der Albert-Ruckdeschel-Straße mit knapp 1,5 Promille, ein weiteres Mal in der Saalfelder Straße bei McDonald's mit zwei Promille. Dort stürzte er schwer, als er offensichtlich einen Zaun übersah. "Ich bin mit Absicht in den Zaun gefahren, weil ich keine Lust zum Bremsen hatte", erklärte der Mann vor Gericht und sprach von einem "puren Gag".
Den Rest der Anklage tat er als filmreife Hollywood-Komödie ab. Er würde niemals seine Hand gegenüber einem Polizisten erheben, beteuerte er und stritt alles ab. Im Gegenteil: Die Beamten hätten ihn zwei Faustschläge ins Gesicht verpasst.
"Ich wurde von der Polizei grundlos misshandelt", sagte er.
"Hab' ich nicht ernst genommen"
Warum er gegen die Weisungen verstoßen habe, keinen Alkohol zu trinken, wollte die Richterin wissen. Da antwortete der Angeklagte ehrlich: "Das habe ich gar nicht ernst genommen."
Sobald nun ein Gerichtsmediziner den Angeklagten begutachtet hat, wird ein neuer Verhandlungstermin festgesetzt. Dann sollen auch die beteiligten Polizisten aussagen.