Wegen Handels mit Crystal Speed in 36 Fällen hat das Amtsgericht eine 32-Jährige Frau aus Kulmbach gleich zu zwei Strafen verurteilt: Einmal zu einem Jahr und drei Monaten, das andere Mal zu einem Jahr und vier Monaten.
Grund für die Teilung der Strafe ist Zäsurwirkung eines Urteils, bei dem die Frau ebenfalls wegen Drogenhandels im April 2014 zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Das Strafgesetzbuch sieht vor, dass sämtliche Taten vor diesem Urteil und sämtlich Taten danach separat behandelt werden müssen.
Vorteil für die Angeklagte: beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesprochen. Hätte man beide Urteile einfach zusammengezählt, wäre keine Bewährung mehr möglich gewesen.
Klar ist, die Angeklagte kann sich nun nichts mehr erlauben. Bei der kleinsten Straftat müsste sie beide Bewährungsstrafen doch noch absitzen. Das gilt auch für die Auflagen, die das Gericht unter Vorsitz von Richterin Nicole Allstadt ausgesprochen hat. Das sind einmal 120 Stunden unentgeltliche und gemeinnützige Arbeit sowie der Verfall von 700 Euro.
Dabei handelt es sich um den Betrag, den die Frau mit ihren Drogenverkäufen mindestens eingenommen hat. Am schwersten dürfte es allerdings mit der Auflage werden, sich jeglichen Konsums illegaler Drogen zu enthalten. Dies soll künftig vierteljährlich mit Hilfe eines Drogen screenings überprüft werden. "Wir haben Bedenken, dass Sie es aus eigener Kraft schaffen, ein drogenfreies Leben zu führen", sagte die Richterin ganz offen zu der Angeklagten.
Die Frau hatte bereits mit 15 Jahren begonnen, Haschisch und Marihuana zu konsumieren, später kam Crystal dazu. Bereits drei Mal wurde sie wegen verschiedener Drogengeschichten zu Geldstrafen verurteilt. Diesmal hatte sie in den Jahren 2013 und 2014 in 36 Fällen jeweils immer ein halbes bis ein ganzes Gramm angekauft und zu einem Teil gewinnbringend weiterverkauft.
Den größten Teil will sie zum Eigenkonsum behalten haben.
Sie sei wie ein schwarzes Brett gewesen, wenn es um den Ein- und Verkauf von Crystal ging, sagte ein Beamter der Kriminalpolizei. "Wer was hatte, wandte sich an sie, wer was brauchte, wandte sich an sie", so der Fahnder, der in den festgestellten Mengen lediglich die Spitze des Eisbergs sah. Bei den Ermittlungen soll die Frau häppchenweise immer nur das zugegeben haben, was man ihr ohnehin aufgrund der Telefonüberwachung nachweisen konnte. Hochgerechnet komme der Beamte auf ganz andere Mengen, handfeste Beweise dafür gebe es freilich nicht.
Die Angeklagte selbst räumte die 36 angeklagten Fälle rückhaltlos ein, will aber rund zwei Drittel zum Eigenverbrauch benutzt haben.
Mittlerweile habe sie mit ihrer Vergangenheit gebrochen, sie habe einen neuen Freundeskreis gefunden, gehe zur Suchtberatung und stehe in Arbeit.
Sowohl Staatsanwältin Sandra Staade als auch Verteidiger Alexander Schmidtgall aus Kulmbach beantragten die letztlich auch verhängten Freiheitsstrafen von einem Jahr und drei Monaten sowie einem Jahr und vier Monaten. Seine Mandantin habe genau verstanden, wenn sie nicht damit aufhört, dann kommt sie ins Gefängnis, sagte der Verteidiger vor dem Hintergrund gleich mehrerer einschlägiger Vorstrafen. Nachdem alle Beteiligten auf Rechtsmittel verzichteten, wurde das Urteil noch im Gerichtssaal rechtskräftig. Die Kosten des Verfahrens muss die Angeklagte bezahlen.