Bis wann muss eine Partei ihre Bewerber vorschlagen und wer ist eigentlich Wahlleiter im Kreis Kronach? InFranken.de gibt einen kurzen Überblick.
Wie das Landratsamt mitteilt, ist Regierungsdirektor Michael Schaller der Wahlleiter im Landkreis. Sein Stellvertreter ist Klaus Hartenstein, Sachgebietsleiter im Kommunalreferat.
Wahlvorschläge können von politischen Parteien oder sonstigen organisierten Wählergruppen eingereicht werden. Die Aufstellung von Bewerbern darf seit dem 16. Juli 2017 geschehen. Spätester Termin ist der 73. Tag vor dem Wahltag,um 18 Uhr.
Wenn eine Partei oder Wählergruppe bei der letzten Landtagswahl im gesamten Wahlgebiet nicht mindestens 1,25 Prozent erreicht hat, muss der betreffende Wahlkreisvorschlag von mindestens einem Tausendstel der Stimmberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein. Für Oberfranken sind für die Landtagswahl 2018 voraussichtlich 850 Unterschriften notwendig.
Das Wahlsystem zur Landtagswahl
Erststimme: 90 der mindestens 180 Abgeordneten werden durch ein einfaches Prinzip ermittelt. Für die Direktkandidaten gilt: Der Sieger des Stimmkreises ist Abgeordneter, die Verlierer nicht. Egal, wie knapp das Ergebnis war. Besonderheit: Auch die Erststimmen-Kreuze fließen in die prozentuale Verrechnung der Sitzverteilung mit ein.
Zweitstimme: Jede Partei stellt eine Liste für den Wahlbezirk (=Regierungsbezirk) auf. Gewählt wird - im Gegensatz zur Bundestagswahl - nicht die gesamte Liste. Das Kreuz erhält ein Kandidat, wobei der Erststimmenbewerber in seinem Stimmbezirk nicht noch einmal aufgeführt wird. Danach ergibt sich aus der Summe der Erst- und Zweitstimmen, wie viele Sitze die Partei erhält. Und diese Sitze bekommen die Kandidaten, die die meisten Kreuze bekamen - egal, auf welchem Listenplatz sie standen.