Ein 53-jähriger hat im Internet kinderpornografische Bilder und Videos getauscht. Der Angeklagte wurde nun zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Während sich die Anwesenden das Beweismaterial anschauten, war es mehrere Minuten still im Sitzungssaal des Amtsgerichts
Kronach. 21 Aktenbände mit kinderpornografischen Bildern lagen bei der Verhandlung auf dem Tisch. Die Bilder stammen vom Laptop und von Speichergeräten eines 53-Jährigen aus Kronach.
In insgesamt 26 Fällen musste sich der Mann am Donnerstag wegen des Besitzes und der Verbreitung von kinderpornografischen Schriften verantworten. Die Staatsanwaltschaft Coburg warf ihm vor, 2014 und 2015 massenweise Bilder und Videos im Internet verschickt und empfangen zu haben, auf denen Kinderpornografie zu sehen ist. Das Material soll er über den Online-Chat-Dienst Skype mit anderen ausgetauscht haben.
Angeklagter bereute die Tat
Laut Staatsanwaltschaft zeigten die Bilder meist nackte Jungen unter 14 Jahren, an denen sexuelle Handlungen vollzogen werden. Zum Teil handelte es sich bei den Darstellungen um schweren sexuellen Missbrauch, stellte Staatsanwältin Tatjana Winterholer fest. Im April 2015 hatte die Polizei die Wohnung des Angeklagten durchsucht und zusätzlich 43 kinderpornografische Bilddateien sichergestellt.
Verteidigerin Kerstin Rieger erklärte gleich zu Beginn, dass der Angeklagte die ihm vorgeworfenen Taten vollumfänglich zugibt. "Er bedauert das sehr und ist bereit, unter Auflage eine Therapie zu beginnen", sagte die Rechtsanwältin. Weitere Nachfragen zu den Taten wollte der Angeklagte in der Verhandlung aber nicht beantworten. Richter Hendrik Wich stellte fest, dass die sichergestellten Geräte entschädigungslos eingezogen werden, der Angeklagte hatte nichts dagegen.
Hinweise aus Amerika
Als einziger Zeuge war ein Polizeibeamter geladen, der in dem Fall ermittelt hatte. Anlass für die Strafverfolgung war ein Hinweis amerikanischer Behörden an das BKA, dass der Angeklagte kinderpornografische Bilder im Netz verteilt. Darauf durchsuchten Polizisten im April 2015 die Wohnung in Kronach und stellten einen Laptop und drei USB-Sticks sicher. Während der Durchsuchung war der 53-Jährige nicht zu Hause, sondern auf der Arbeit. Nur seine Lebensgefährtin soll vor Ort gewesen sein. Die kriminalpolizeiliche Auswertung der digitalen Speichermedien ergab, dass der Angeklagte über Skype mit insgesamt 17 Chatpartnern die kinderpornografischen Bilder und Videos ausgetauscht hatte.
In ihrem Plädoyer stellte Staatsanwältin Winterholer fest, dass der Angeklagte wegen des Tatbestands der Verbreitung und des Besitzes kinderpornografischer Schriften zu verurteilen sei. Das Strafgesetzbuch sieht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. Sie hielt dem Angeklagten zugute, dass er die Taten offensichtlich bereue und auch therapiebereit sei. Zudem war er nicht vorbestraft.
Dem gegenüber stehe aber die Vielzahl der nachgewiesenen Fälle und die lange Dauer von fast zwei Jahren, in denen er Kinderpornografie verteilt habe. Außerdem stellten Teile des Bildmaterials schwersten sexuellen Missbrauch dar. Abschließend forderte sie eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Als Auflage forderte sie, dass der 53-Jährige ein Jahr in Therapie bei der psychotherapeutischen Fachambulanz Würzburg gehen sollte.
Die Verteidigung schloss sich dieser Einschätzung weitestgehend an. Der Angeklagte habe die Taten eingeräumt und dadurch die Hauptverhandlung extrem verkürzt, betonte die Rechtsanwältin. Das Verfahren habe ihn seit zwei Jahren stark belastet. "Er hält es nicht mehr aus, dass sich das noch länger hinzieht", so Kerstin Rieger.
Sie wies darauf hin, dass der Angeklagte berufstätig und nicht vorbestraft sei und außerdem seit 35 Jahren eine Lebensgefährtin habe. Sie plädierte für eine 22-monatige Bewährungsstrafe. Vor der Urteilsverkündung äußerte sich der Angeklagte dann doch noch vor Gericht: "Ich bereue das wirklich zutiefst. Und es wird auch nicht mehr vorkommen."
Zahlung und Therapie als Auflage
Amtsrichter Hendrik Wich schloss sich den Plädoyers an und verurteilte den 53-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten auf Bewährung. Als Auflage kommt hinzu, dass der Mann 1800 Euro an den Kinderschutzbund zahlen und ein Jahr in der Fachambulanz Würzburg in Therapie gehen muss. Der Bewährungszeitraum wurde auf drei Jahre festgesetzt. "Das sind Bilder, die von ihrem Inhalt her nur schwer zu ertragen waren", erläuterte Hendrik Wich seine Entscheidung und betonte: "Nur durch Konsumenten kommt es zu diesen Missbrauchsfällen." Deswegen müssten derartige Taten allein aus generalpräventiven Gründen verurteilt werden.