Umgehung Zeyern: Für Baubeginn gibt's noch kein Ja

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Noch brausen Laster und Co durch den Ort. Wie lange sich das noch so hinzieht, ist derzeit unklar, denn der Bau der Ortsumgehung hängt noch von der Finanzierung ab. Foto: Archiv/Barbara Herbst
Noch brausen Laster und Co durch den Ort. Wie lange sich das noch so hinzieht, ist derzeit unklar, denn der Bau der Ortsumgehung hängt noch von der Finanzierung ab. Foto: Archiv/Barbara Herbst

Die Vorbereitungen für die Ortsumgehung Zeyern hat Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt dem Bundestagsabgeordnetem Hans Michelbach zwar zugesichert. Das heißt aber noch nicht, dass die Trasse auch gebaut wird, wie ein Sprecher des Verkehrsministeriums auf Nachfrage erklärt.

Nachdem die Aussage des Bundesverkehrsministers Alexander Dobrindt bezüglich der Ortsumgehung Zeyern beim Bezirksparteitag am Wochenende für Verwirrung sorgte, haben wir noch einmal im Verkehrsministerium nachgefragt.

Dobrindt hatte beim Bezirksparteitag keine Zusage für geplante Ortsumgehungen in Oberfranken, darunter auch die in Zeyern, gegeben. Wie Landtagsabgeordneter Jürgen Baumgärtner erklärte, habe Dobrindt den Zeyernern weder eine klare Zusage gegeben noch eine klare Absage erteilt. Um die Ortsumgehung Zeyern zu realisieren, müsse man tatsächlich, was die Finanzierung angeht, kämpfen. Trotzdem ist der Landtagsabgeordnete sicher: "Die Umgehung kommt." Wie der Stand derzeit ist, wollten wir direkt aus dem Bundesverkehrsministerium erfahren. Ein Sprecher hat unsere Fragen dazu beantwortet.

Die Umgehung Zeyern ist im Investitionsrahmenplan in der obersten Dringlichkeitsstufe. Warum steht für diese Umgehung dann die Finanzierung noch in Frage?
Die Ausweisung der Ortsumgehung Zeyern in der obersten Dringlichkeitsstufe im Investitionsrahmenplan zeigt, dass der Bund eine zeitnahe Verwirklichung der Ortsumgehung von Zeyern beabsichtigt. Der Investitionsrahmenplan ist jedoch kein Finanzierungsplan. Das heißt, bei allen darin enthaltenen Projekten müssen vor der Zusage zu einem Baubeginn die erforderlichen Finanzierungsvoraussetzungen gegeben sein.

Für die Ortsumgehung Zeyern gibt es Baurecht. Politiker, wie Landtagsabgeordneter Baumgärtner oder Bundestagsabgeordneter Michelbach, rechnen mit einem Baubeginn 2015, ebenso der Leiter des Staatlichen Bauamtes. Wovon ist dies nun noch abhängig?
Mit der Erlangung des bestandskräftigen Baurechts für die Ortsumgehung Zeyern ist eine Grundvoraussetzung auf dem Weg hin zu einer Verwirklichung der Maßnahme erfüllt. Der Bau der Ortsumgehung ist nun von den für den Freistaat Bayern zukünftig zur Verfügung stehenden Bundesfernstraßenmitteln abhängig, wobei die Konkurrenz zu anderen wichtigen Bayerischen Straßenbauprojekten, der zunehmende Erhaltungsbedarf und insbesondere die Finanzierung der bereits in Bau befindlichen Projekte in Bayern zu berücksichtigen sind.

Wann könnte die Ortsumgehung denn tatsächlich realisiert werden?
Die Entscheidung darüber, mit welchen Baumaßnahmen noch 2014 begonnen werden kann, erfolgte im Juli 2014 auf der Grundlage des zuvor verkündeten Haushaltsgesetzes 2014 und der Finanzplanung bis 2018. Insgesamt belief sich das Gesamtvolumen der Bedarfsplanmaßnahmen, für die Baurecht vorlag, vor der Entscheidung auf 4,7 Milliarden Euro. Daher konnten nicht alle Projekte mit Baurecht berücksichtigt werden. Weitere Baubeginne, wie auch der Baubeginn der Ortsumgehung Zeyern, sind nun abhängig von den zukünftigen haushaltspolitischen Festlegungen - die Finanzplanung wird jedes Jahr fortgeschrieben - und der weiteren Umsetzung der Nutzerfinanzierung.
Eine sofortige Zusage zum Baubeginn der Ortsumgehung von Zeyern nach der Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses kann also noch nicht erfolgen.

Anwohner und Politiker hoffen dennoch darauf, dass noch heuer mit sogenannten vorbereitenden Maßnahmen begonnen wird. Ist das damit vom Tisch?
Nach der Klärung der finanziellen Voraussetzungen sind vor dem Baubeginn der Ortsumgehung Zeyern, gemäß einer Auflage im Planfeststellungsbeschluss, zunächst noch als Vorabmaßnahmen vorbereitende Naturschutzmaßnahmen (sogenannte CEF-Maßnahmen) umzusetzen. Da diese eine Vorlaufzeit benötigen, bevor mit dem Bau der Ortsumgehung begonnen werden kann, hat Bundesminister Dobrindt an dem von Ihnen angesprochenen Bezirksparteitag in Oberfranken Bundestagsabgeordnetem Hans Michelbach bereits seine Zustimmung für deren Beginn signalisiert. Dementsprechend wird die Bayerische Straßenbauverwaltung noch in diesem Jahr mit den bauvorbereitenden CEF-Maßnahmen beginnen. Eine Zustimmung zum Baubeginn des Gesamtprojektes ist damit jedoch noch nicht erfolgt.