Teuschnitz zweifelt weiter an Plänen für die FWG

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Stephan Neubauer. Foto: FT-Archiv
Stephan Neubauer. Foto: FT-Archiv

Die Stadt Teuschnitz hinterfragt die Auffassung der Rechtsaufsicht zur Satzung der Frankenwaldgruppe.

Der eine fühlt sich bestätigt, der andere nicht widerlegt; das Ringen zwischen der Frankenwaldgruppe (FWG) und der Stadt Teuschnitz um die Sanierung der Wasserversorgung dauert an, auch nach der jüngsten Pressemitteilung aus dem Landratsamt. Darin bewertete die Rechtsaufsicht die Verbandssatzung der Frankenwaldgruppe und die darauf beruhende Investitionsumlage für die Sanierung des maroden FWG-Wassernetzes als rechtmäßig.

"Die Stadt Teuschnitz ist jetzt in drei wesentlichen Punkten widerlegt worden", beurteilt FWG-Vorsitzender Jürgen Baumgärtner die neue Situation. Durch die Prüfungen der vergangenen Wochen sei klar geworden, dass Teuschnitz vollwertiges Mitglied der FWG ist, ebenso dass die Satzung des Wasserversorgers und die Erhebung einer Investitionsumlage rechtens sind.

Baumgärtner hoffte, dass diese Mitteilungen Ruhe in die langwierige Diskussion bringen und die Teuschnitzer wieder mit ins Boot holen. Doch danach sieht es nicht aus.


Stadt wartet jetzt auf Bescheid

Zweiter Bürgermeister Stephan Neubauer (FW) sagt, dass die Stadt Teuschnitz zunächst einmal die weitere Entwicklung abwarten und die Investitionsbescheide erwarten werde. Diese müssten dann erneut einer Prüfung standhalten.

Die Einschätzung des Landratsamtes hält er für durchaus plausibel. Er wertet sie auch keinesfalls als Niederlage für die Stadt. Das Ergebnis treffe nur nicht den entscheidenden Punkt. "Die Satzung ist rechtmäßig, aber ist sie auch so anzuwenden?", äußert er Zweifel gegenüber den Plänen, für die millionenschwere Sanierung des FWG-Netzes die Stadt Teuschnitz insgesamt einzubeziehen.

Neubauer spricht von zwei Formen der Rechtmäßigkeit. An der Korrektheit der Satzung an sich hegt er keinen Zweifel. Auch nicht daran, dass Teuschnitz satzungsgemäß ein vollwertiges Mitglied ist. Allerdings kann seiner Ansicht nach nicht die komplette Kommune für die FWG-Investitionen einkalkuliert werden. Die "anwendungsmäßige Richtigkeit" ist seiner Meinung nach bei der Prüfung jedoch nicht berücksichtigt worden. Das heiße: Auch wenn ganz Teuschnitz FWG-Mitglied sei, werde in Artikel 3 der Satzung der "räumliche Wirkungskreis" auf die geschlossenen Gemeindeteile Haßlach und Rappoltengrün begrenzt.

Daher meint Neubauer, dass eine Investitionsumlage nicht alle Bürger im Stadtgebiet treffen dürfe. Teuschnitzer und Wickendorfer müssten schließlich bereits für ihr eigenes Wassernetz aufkommen. Eine Doppelbelastung hält der Zweite Bürgermeister für ungerecht.


Auseinandersetzung könnte andauern

Auch seitens des Bayerischen Gemeindetags sei eine entsprechende Anwendung der Satzung als "rechtlich äußerst bedenklich" eingestuft worden. Selbst im Innen- und Verbraucherministerium sei in Gesprächen eine skeptische Haltung gegenüber Baumgärtners Vorhaben eingenommen worden, meint Neubauer. Er rechnet daher mit Widersprüchen und gegebenenfalls Klagen von Kommunen, aber auch Bürgern, wenn die Gelder von der FWG erst einmal eingefordert werden. "Wenn es so kommt, wie Jürgen Baumgärtner will, gehe ich von einer größeren und längeren Auseinandersetzung aus", prognostiziert der Zweite Bürgermeister. "Nicht nur mit Teuschnitz."

Jürgen Baumgärtner hätte gehofft, dass die Prüfung der von den Teuschnitzern kritisierten Punkte die Sache geklärt hätte. So oder so werden nun aber die Bescheide verschickt. Natürlich hätte die Stadt noch die Möglichkeit den Klageweg einzuschlagen, räumt er ein. Für diesen Fall rechnet der Vorsitzende den Teuschnitzern allerdings keine großen Chancen aus. Sollte eine Klage gegen den von der FWG eingeschlagenen Kurs dennoch Erfolg haben, müssten sich die Verantwortlichen der Stadt auch darüber im Klaren sein, dass dann die Bürger die Zeche zahlen müssten, unterstreicht Baumgärtner. "Mir geht es nur darum, ausreichend Wasser in höchster Qualität zu bezahlbaren Preisen für die jetzige Generation zur Verfügung zu stellen", sagt der Vorsitzende. Und die Sanierung dürfe keinesfalls zu Lasten der nächsten Generation gehen.


Falsche Fragen gestellt?

Die Prüfungsergebnisse jetzt wieder in Frage zu stellen, kann seiner Ansicht nach nur an zwei Punkten festgemacht werden: Entweder haben die Vertreter der Stadt die falschen Fragen gestellt oder sie sind einfach mit dem Ergebnis unzufrieden.

Was die konkrete Kritik Neubauers angeht, macht der Vorsitzende "beim Kollegen einen Denkfehler" aus. Die Berechnung der Investitionsumlage sei nämlich sehr wohl auf Basis der Bürger im Wirkungsbereich erfolgt. Mehr Geld, als für diesen Bereich notwendig ist, werde nicht eingefordert. Dass diese Rechnung an die (gesamte) Stadt Teuschnitz geht, ist für ihn logisch. Auch bei anderen Vorhaben in einer Kommune gehe es nicht darum, nur die unmittelbar Betroffenen bei den Kosten heranzuziehen. "Es gibt sicher Projekte in der Kernstadt, von denen andere Gemeindeteile nicht viel haben", ist Baumgärtner überzeugt. Trotzdem würden sie mit zur Kasse gebeten, weil es sich bei einer Gemeinde eben um eine Einheit handele.

Eine Frage sei tatsächlich noch zu prüfen: Auf Grundlage welcher Berechnung die Stadt glaubt, mit einem Drittel der Kosten gegenüber seiner Planung den laufenden Meter des Leitungsnetzes bauen zu können. "Da warte ich allerdings noch sehnsüchtig auf die Unterlagen der Stadt Teuschnitz." Somit geht das Warten nun offenbar für alle Beteiligten weiter.