So soll die Ortsumgehung für Zeyern ausschauen

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Foto: Corinna Igler
Foto: Corinna Igler

Seit Jahrzehnten warten die Zeyerner auf eine Ortsumgehung. Doch obwohl schon seit Ende 2012 ein Planfeststellungsbeschluss herrscht und das Projekt im Verkehrswegeplan als dringlich eingestuft ist, ist bisher noch kein Bagger angerollt. Jetzt herrscht endlich Baurecht.

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Es zieht sich schon seit mehreren Jahrzehnten - die Diskussion um die Ortsumgehung Zeyern. Nicht erst bei der Einweihung der Umgehung in Wallenfels 2004 forderte der Marktrodacher Bürgermeister Norbert Gräbner (SPD) auf einem Schild "Jetzt Zeyern".

Und trotzdem fahren zehn Jahre später immer noch täglich circa 11.000 Fahrzeuge durch den Frankenwaldort, davon 1390 Lastwagen.

Aktueller Stand ist, dass der Planfeststellungsbeschluss durch die Regierung von Oberfranken am 19. Dezember 2012 erfolgt ist. Doch gegen diesen Beschluss kann geklagt werden. Das ist am 18. Januar vergangenen Jahres auch passiert. Der Sportverein DJK/SV Zeyern hat Klage erhoben. Begründet hat er das damit, dass die Trasse direkt über das Spielfeld führe, er damit seinen Sportplatz verlieren würde und er zum Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses auch kein schriftliches Angebot zwecks Ausweichplatz und Entschädigung erhalten habe.
Danach hat das Thema Ortsumgehung lediglich durch die Querelen beim DJK/SV Zeyern Schlagzeilen gemacht.

Zwölf-Millionen-Euro-Projekt

Am 24. Juli dieses Jahres hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Klage des Sportevereins abgewiesen und auch keine Revision zugelassen. Dagegen hätte der Sportverein Einspruch erheben können. Am Mittwoch wurde bekannt, dass er dies nicht tun wird und somit herrscht nun endlich Baurecht für die Ortsumgehung.
Doch wie soll die eigentlich ausschauen? Wir haben uns von Jürgen Woll, Leiter des Staatlichen Bauamtes Servicestelle Kronach, die Planungen erklären lassen. Demnach soll sich die insgesamt zwölf Millionen Euro teure Straße auf 2,6 Kilometern erstrecken. Und zwar soll sie, den Planungen nach, nach dem neu gebauten Rewe-Markt in Marktrodach beginnen und bis zur Verbindungsstelle nach Roßlach dreispurig verlaufen: Zwei Spuren würden von Marktrodach Richtung Hof und eine von Zeyern in Richtung Kronach führen.

Die breiteste Stelle der Straße beträgt zwölf Meter, wenn sie aber ab der Einmündung nach Roßlach Richtung Hof dann nur noch zweispurig verläuft, hat sie eine Breite von etwa acht Metern. Ihren ersten Anstieg nimmt die geplante Umgehung, wenn sie über die Rodach führt. Dort erreicht sie etwa eine Höhe von acht Metern, einige hundert Meter weiter, im Bereich der Gemeindeverbindungsstraße nach Roßlach, erreicht sie dann mit zehn Metern den höchsten Punkt. "Weil dort die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Zeyern und Roßlach verläuft, müssen wir mit der Ortsumgehung höher und damit über die Gemeindeverbindungsstraße drüber gehen", erklärt Woll. Natürlich sei das ein großes und kostspieliges Projekt, weiß auch Jürgen Woll.

Eine Alternative gebe es dort aber nicht. Im Vorfeld habe man drei Varianten geprüft, unter anderem nach der Wirtschaftlichkeit. Darunter sei auch die Möglichkeit gewesen, die Trasse nicht entlang der Zeyerner Wand am Ort vorbeizuführen, sondern von Kronach kommend rechts entlang. "Dazu gab es Untersuchungen, die aus naturschutzrechtlichen Gründen abgelehnt wurden."

2015 könnten die Bagger rollen

Die Naturschutzbelange würden bereits im Vorentwurf geprüft, wie Woll erklärt. Für die geplante Variante heißt das, dass Fachbüros und Naturschutzbehörden in der Planfeststellung Auflagen gemacht haben. Zum Beispiel bezüglich der Fledermäuse, die es an der Zeyerner Wand gibt. Demnach soll eine Schutzwand errichtet werden - als Überflugshilfe und Kollisionsschutz für die Fledermäuse und Vögel. Insgesamt müssten 201.000 Kubikmeter Fläche für den Bau bewegt werden.

Wenn alles nach Plan läuft, könnte es mit dem Bau 2015 los gehen, vorbereitende Maßnahmen könnten sogar noch heuer erfolgen, meint Woll.


Die Chronologie der Ereignisse rund um die geplante Ortsumgehung Zeyern

2004 Bei der Einweihung der Ortsumgehung Wallenfels vor zehn Jahren fordert Marktrodachs Bürgermeister Norbert Gräbner eine Umgehung für Zeyern. Seit zwei Jahrzehnten fordern die Zeyerner diese Umgehung zu dem Zeitpunkt.

2007 Das Staatliche Bauamt stellt dem Gemeinderat Planungsentwürfe für den Trassenverlauf vor, 2010 könnte Baubeginn sein, heißt es.

2010 Im Dezember wird die Planfeststellung bei der Regierung von Oberfranken beantragt.

2011 Im Bundesverkehrswegeplan, der im Dezember veröffentlicht wird, findet sich die Zeyerner Ortsumgehung nicht.

2012 Ministerpräsident Horst Seehofer schaltet sich im Januar ein. Kurz darauf sagt Innenstaatssekretär Gerhard Eck bei einem Besuch in Zeyern, dass der Freistaat die Aufnahme der Umgehung in den Investitionsrahmenplan bis 2015 fordert.
Letztendlich kommt die Maßnahme in der endgültigen Fassung des Investitionsrahmenplans in die oberste Dringlichkeitsstufe. Im Dezember wird der Planfeststellungsbeschluss übergeben. Innerhalb eines Monats kann gegen diesen Beschluss Klage am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht werden.

2013 Im Februar wird bekannt, dass der Sportverein DJK/SV Zeyern-Roßlach Klage gegen diesen Planfeststellungsbeschluss eingereicht hat.
Da die Ortsumgehung über den Sportplatz führen soll, sieht sich der Verein in seiner Existenz bedroht. Das Angebot des Staatlichen Bauamtes für einen neuen Platz lehnt der Verein ab. Dadurch verzögert sich das Projekt. Im November kündigt letztlich die Gemeinde dem Sportverein den Pachtvertrag für das Sportgelände. Kurz darauf kauft das Staatliche Bauamt das Gelände.

2014 Der Verein beschließt, auch gegen diese Kündigung des Pachtvertrages zu klagen. Im Juli weist der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Klage des Sportvereins gegen den Planfeststellungsbeschluss zurück, eine Revision wird nicht zugelassen. Am 8. Oktober wird bekannt, dass der Sportverein keinen Einspruch dagegen erhebt, dass eine Revision nicht zulässig ist, somit herrscht für die Ortsumgehung Baurecht. Jürgen Woll, Leiter des Straßenbauamtes, erklärt, dass ein Baubeginn 2015 möglich sei. Die Verhandlung wegen des gekündigten Pachtvertrages findet am 28. Oktober am Kronacher Amtsgericht statt.