Loewe braucht einen Schutzschirm

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Foto: Matthias Hoch
Foto: Matthias Hoch

Der schwer angeschlagene Hersteller von Fernsehgeräten greift zu einer der letzten Rettungsmöglichkeiten und hat beim Amtsgericht Coburg einen Antrag auf Einleitung eines sogenannten Schutzschirmverfahrens gestellt.

Mit dem Schutzschirmverfahren hat Loewe nun die Möglichkeit, geschützt vor Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen der Gläubiger, sich in Eigenverwaltung zu restrukturieren. Dieses Verfahren hat der Gesetzgeber im vergangenen Jahr erst neu geschaffen. Der Vorstand kann im Amt bleiben, die Firma behält ihre Handlungsfähigkeit. Die Frist, die Loewe für die dringend notwendigen Sanierungsmaßnahmen nun bleibt, ist allerdings gering. Die Phase des Schutzschirms ist auf drei Monate befristet.

Wann kommt ein Investor?

"Es ist nach wie vor unser Ziel, Loewe gemeinsam mit strategischen Partnern und Investoren neu auszurichten", sagte Loewe Vorstandsvorsitzender Matthias Harsch in einer Pressemitteilung. Der angeschlagene Fernsehhersteller ist schon seit Monaten auf der Suche nach Investoren. Zuletzt hatte es geheißen, man stehe in Verhandlungen mit asiatischen Interessenten.

Nicht insolvent

Auf die 800 Mitarbeiter und die laufenden Geschäfte hat dieser Schritt zum Amtsgericht zunächst kaum Auswirkungen. Der Geschäftsbetrieb am Standort Kronach wird nach Unternehmensangaben uneingeschränkt fortgeführt. Loewe bleibt nach eigenen Angaben weiterhin zahlungsfähig.