Schlüsseldienste können schnell sehr teuer werden. Deshalb besteht die Gefahr auf unseriöse oder überteuerte Angebote reinzufallen. Deshalb gibt die Verbraucherzentrale sieben Tipps für den problemlosen Umgang mit Schlüsseldiensten.
Überteuerte Schlüsseldienste: Knapp neun Monate ist es her, dass sich der Kronacher Matthias Schmidt mit seinem Unternehmen "Schlüsseldienst Kronach" selbstständig gemacht hat. Der Gedanke dazu sei ihm gekommen als der Zylinder seiner Haustür kaputt ging. "Da habe ich gemerkt, dass es in Kronach kaum jemanden gibt, der das reparieren kann", sagt der gelernte Industriemechaniker.
Zu kämpfen hat er seitdem allerdings nicht nur mit verschlossenen Türen, sondern auch so manchem Vorurteil. "Wenn ich zu einer Türöffnung komme, werde ich oft damit konfrontiert, dass ich doch ein Abzocker bin", erzählt der 35-Jährige. "Das ärgert mich schon etwas. Denn nur weil es schwarze Schafe gibt, heißt das ja nicht, dass ich auch eines bin."
Überzogene Schlüsseldienst-Rechnung: Sieben Tipps der Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale gibt hat diese sieben Tipps für den Umgang mit Schlüsseldiensten:
1. Bewahren Sie trotz der Notsituation einen kühlen Kopf. Vergleichen Sie vorab die Angebote und Preise. Bedenken Sie, dass ein lokaler Notdienst kürzere Anfahrtszeiten hat. Erfragen Sie beim Anruf, von wo der Monteur kommen wird. Haben Sie einen Notdienst unter Ihrer örtlichen Vorwahl erreicht, so brauchen Sie auch nur die Kosten für An- und Abfahrt innerhalb der Ortsgrenzen zu bezahlen. Darüber hinausgehende Beträge können Sie später von der Rechnung streichen.
2. Fragen Sie vor der Auftragsvergabe nach einem verbindlichen Komplettpreis für die Türöffnung. Vereinbaren Sie einen Festpreis, der auch die Anfahrtskosten und eventuelle Zuschläge enthält.
3. Schildern Sie dem Schlüsseldienst genau, was passiert ist. Ist die Tür nur zugefallen oder ist sie abgeschlossen? Welche Art von Schloss ist betroffen - zum Beispiel ein Sicherheitsschloss? So kann der Notdienst genau kalkulieren.
4. Definieren Sie, was genau gemacht werden soll. Legen Sie in Ihrem Auftrag fest, dass nur die verschlossene Tür wieder geöffnet werden soll. Eine Auswechslung des ganzen Schlosses ist meist nicht notwendig. Führen Sie das Gespräch unter Zeugen, sodass Sie getroffene Vereinbarungen beweisen können.