Kassenbonpflicht, Mindestlohn und mehr Kindergeld: 2020 wird einige Auswirkungen auf den Geldbeutel haben. Symbolfoto: Lino Mirgeler/dpa
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Rente, Versicherung und Steuern: Der Jahreswechsel hält einige Änderungen parat, die Einfluss auf die private Haushaltsplanung haben können. Wer von den Neuerungen im Jahr 2020 profitiert, erfahren Sie in unserem Überblick.
Zum Jahreswechsel gab es etliche Gesetzesänderungen und neue Regelungen in Deutschland: Fast alle gesellschaftlichen Gruppen können zum Beispiel von finanziellen Vorteilen und Steuerentlastungen profitieren.
inFranken.de hat die wichtigsten neuen Gesetze und Regelungen im Überblick für Sie zusammengefasst.
Plastiktüten-Verbot kommt
Schluss mit Plastiktüten: Bald dürften keine Plastiktüten mehr verkauft werden. Ein entsprechendes Verbot hat die Bundesregierung auf den Weg gebracht. Auch sogenannte bio-basierte und bio-abbaubare Tüten sollen verboten werden. Ausgenommen sind aber die besonders dünnen Tütchen etwa für Obst und Gemüse sowie stabilere Tragetaschen ab einer Wandstärke von 50 Mikrometern. Die Regelung soll in der ersten Jahreshälfte in Kraft treten.
Mehr Mindestlohn 2020
Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn für Arbeitnehmer steigt zu Beginn des neuen Jahres von 9,19 Euro auf 9,35 Euro an. Für Auszubildende gilt ab 2020 eine Mindestvergütung von 515 Euro im ersten Jahr. Danach soll sie weiter steigen. Auch eine Erhöhung des Mindestlohns in Pflege- und Gesundheitsberufen ist geplant. Dies solle laut Bundesregierung in jedem Fall zu einer besseren Bezahlung von Pflegekräften führen, entweder durch einen Flächentarifvertrag oder höhere Lohnuntergrenzen.
Kinderzuschlag und BAföG: Das ändert sich im neuen Jahr
Der Kinderzuschlag steigt auf 185 Euro im Monat - die Höchst-Einkommensgrenze entfällt. Anstatt das der Zuschlag ab einem bestimmten Einkommen künftig einfach wegfällt, wird er nun lediglich gekürzt, sollten Eltern die Höchstgrenze des Gehalts übersteigen. Vor allem Alleinerziehende sollen durch das "Starke-Familien-Gesetz" gefördert werden. Außerdem sollen Erziehungsberechtigte die bereits den Kinderzuschlag erhalten obendrein von Kitagebühren befreit werden (Gute-Kita-Gesetz). Darüber hinaus soll auch das Mittagessen und Schülerfahrkarten kostenfrei zugänglich gemacht werden. Indes steigt auch der Betrag für Schulbedarf von 100 auf 150 Euro pro Schuljahr. Auch der BAföG-Betrag steigt ab 2020 von 735 Euro auf 861 Euro monatlich an - weiterhin sollen mehr Studierende zu faireren Konditionen anspruchsberechtigt werden.
Wohngeld: Entlastungen 2020
Rentner und Familien sollen bei der Miete für ihre Wohnungen oder Häuser entlastet werden. Bis zu 660.000 Haushalte könnten von einer Reform beim Wohngeld profitieren. Über drei Jahre ist die letzte Erhöhung des Wohngeldes bereits her - sie trat im Januar 2016 in Kraft. Die Höhe des Wohngeldes ist von den Faktoren Haushaltsgröße, Einkommen und Miete abhängig und wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt.
Eltern von Krippenkindern in Bayern können ab dem 1. Januar einen Zuschuss von 100 Euro im Monat erhalten. Das neue Krippengeld ergänzt die bestehenden Kindergarten-Zuschüsse, wie das Familienministerium am Montag in München mitteilte. Der Landtag hatte das Krippengeld Anfang Dezember mit der Mehrheit der schwarz-orangen Koalition beschlossen. Dieses gibt es für Eltern, die ihre ein- und zweijährigen Kinder in staatlich geförderten Kindertageseinrichtungen - in einer Krippe oder bei Tageseltern - betreuen lassen.
Mehr Kindesunterhalt
Nicht mehr zusammen lebende Erziehungsberechtigte haben ab dem 1. Januar 2020 mehr Unterhalt zu entrichten. Für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr müssen dann 369 Euro Monatlich entrichtet werden. 2019 waren es noch 354 Euro. Vom sechsten bis zum elften Lebensjahr steigt der Beitrag auf 424 Euro Monatlich. Im jugendlichen Alter zwischen 12 und 17 Jahren liegt der monatliche Mindest¬unterhalt bei 497 Euro.
Weniger Unterhalt für die Eltern
Ab dem ersten Januar 2020 gilt eine neue Einkommensgrenze beim Unterhalt für Eltern. Denn: Erwachsene Kinder müssen nun nur noch in Ausnahmefällen Unterhalt für ihre Eltern entrichten, die in einem Pflegeheim untergebracht sind und Sozialhilfe beziehen. Die Kinder müssen nur noch bezahlten, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen 100 000 Euro übersteigt. Bei einem Angestellten der Steuerklasse 1 entspricht das einem Monatslohn von rund 4 500 Euro.
Zudem berücksichtigen Sozialbehörden die sogenannte "zumutbare Unterhaltslast". Dabei verrechnen sie bestimmte Ausgaben des Kindes, wie etwa Raten für eine private Altersvorsorge. Der Deutsche Anwaltverein hat bereits ein kleines Rechenexperiment auf Basis dieses neuen Gesetzes veröffentlicht. Dabei kämen auf einen alleinstehenden Angestellten mit einem monatlichen Einkommen von 4 500 Euro netto und einer privaten Altersvorsorge ein Beitrag von maximal 970 Euro an tatsächlichen monatlichen Unterhaltskosten zu.
Neues Krippengeld startet am 1. Januar 2020
Laut Informationen der Deutschen Presse-Agentur profitieren aber nur Eltern mit einem gemeinsamen Jahreseinkommen von maximal 60 000 Euro. Die Kindergarten-Zuschüsse in Höhe von ebenfalls 100 Euro im Monat sind dagegen unabhängig vom Einkommen. Knapp 90 000 Kindern könnte das neue Krippengeld nach Angaben des Ministeriums zugutekommen. Es rechnet mit jährlichen Kosten von rund 105 Millionen Euro.
Bahnfahren für Soldaten: Das ist 2020 neu
Bundeswehr-Soldaten können ab Anfang Januar in Uniform alle Züge der Deutschen Bahn kostenfrei für dienstliche und private Fahrten nutzen. Das sieht eine Vereinbarung zwischen dem Verteidigungsministerium und der Deutschen Bahn vor, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet. Die Regelung gilt sowohl für den Fernverkehr als auch für die Regionalzüge der Bahn. Ziel sei es nicht zuletzt, die Bundeswehr im öffentlichen Leben präsenter zu machen, hieß es in der Politik.
Mobilität und Umweltschutz
Nicht mehr als 95 Gramm CO2/km dürfen neu zugelassene Autos ab dem neuen Jahr ausstoßen. Die Kaufprämie für Elektroautos wurde bis zum Jahr 2025 verlängert. Auch das Fliegen soll unattraktiver werden, die Preise für Flugtickets sollen um sechs bis 17 Euro pro Ticket erhöht werden. Mit einer Erhöhung von derzeit 332 Millionen Euro auf etwa 665 Millionen Euro im Jahr 2020 werden die Bundesfinanzhilfen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) aufgestockt und damit unter anderem der öffentliche Nahverkehr weiter gefördert.
Rezepte für Apps
Mit dem neuen Jahrzehnt greift auch das "Digitale-Versorgung-Gesetz". Eine der größten Neuerungen: Patienten können sich in Zukunft Gesundheits-Apps von ihrem Arzt verschreiben lassen. Außerdem soll es begleitende multimediale Angebote wie etwa Videosprechstunden geben. Außerdem sollen die Patientendaten ab 2021 digitalisiert werden.
Bei den verschreibbaren Apps sind Historien für Diabetiker, Blutdruckmessungs-Anwendungen genauso vertreten wie unterstützende Physiotherapeutische Maßnahmen. Die Krankenkassen sollen den Versicherten Möglichkeiten an die Hand geben welche den Umgang mit digitalen Angeboten erleichtern.