Hunde anleinen oder nicht?

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Die Hundehaltungsverordnung soll die Gefahr, die von Hunden auf den Menschen ausgeht, verringern. Doch ob die Regelungen eingehalten werden, lässt sich schwer prüfen.

"Viele Bürger reagieren ängstlich, wenn ein freilaufender Hund auf sie zurennt", sagt Bürgermeister Knut Morgenroth (SPD). In Schneckenlohe hatte es bereits vor Jahren einige Meldungen über freilaufende Hunde im Steinachtal gegeben. Deswegen wurde bereits 2013 eine entsprechende Hundehaltungsverordnung erlassen, die dazu verpflichtet, Kampfhunde und Hunde ab einer Größe von 50 Zentimetern Schulterhöhe auch außerhalb des bebauten Gebiets anzuleinen.

"Im letzten Herbst gab es erneut Meldungen, dass Leute ihre Hunde frei laufen lassen", berichtet Morgenroth. Mit jeweils zwei Schildern an den insgesamt sieben Hundekottütenspendern soll die Situation nun entschärft werden: "Ein Schild weißt auf die Leinenpflicht hin, auf dem zweiten ist die Hundehaltungsverordnung abgedruckt."

Kontrollen schwierig

Das Problem seien aber die Kontrollen. In der Gemeinde gebe es niemanden, der die Einhaltung der Hundehaltungsverordnung kontrollieren könne. Als ausführendes Organ müsse der Bauhof messen, ob die einzelnen Hunde, die nicht angeleint sind, die zugelassene Größe von 50 Zentimetern überschreiten. In der Praxis sei die Durchführung schwierig: "Wir müssen einfach hoffen, dass sich die Hundehalter an die Regeln halten."

Keine einheitlichen Regeln

Schneckenlohe hat nicht nur mit der Einhaltung der Leinenpflicht, sondern auch mit dem Kot der Hunde Probleme. "Wenn die Hunde ihr Geschäft in den Wiesen verrichten, landet der Kot möglicherweise in den Heuballen der Landwirte. Infolge können Rinder erkranken", bedauert Morgenroth. Auch in der Ortschaft sollen viele Hundehalter ihre Tiere einfach frei laufen lassen, was eine Verschmutzung der Straßen zur Folge hat. Sich einen Hund zu halten, wenn man ohnehin wenig Zeit habe, sei eine schlechte Ausgangsposition.

Laut Stephan Urban, Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft Mitwitz, könne jede Gemeinde selbst entscheiden, was in der Hundehaltungsverordnung steht. " Musterversionen sind beispielsweise über den bayerischen Gemeindetag oder über Interessenverbände erhältlich", schildert Urban. Die Vorlagen können dann je nach Bedarf von den einzelnen Gemeinden angepasst werden. Urban bedauert es, dass Verstöße auch auf die "mustergültigen" Hundehalter zurückfallen, die einen Großteil ausmachen.

Nach der Sommerpause soll die Hundehaltungsverordnung noch einmal im Gemeinderat diskutiert und überarbeitet werden. Die Diskussion könne einige Zeit in Anspruch nehmen. "Die Interessen im Gemeinderat können hinsichtlich der Leinenpflicht auseinandergehen, denn unter den Mitgliedern sind einige Hundehalter", sagt Urban.

Verordnung vermindert Gefahren

Das Ziel einer Hundehaltungsverordnung sei es vor allem, die Gefahr, die von Hunden für den Menschen ausgehen kann, zu minimieren. "Die Verordnung ist eine Sache der öffentlichen Sicherheit und hat nichts mit dem Tierschutz zu tun", erklärt Markus Heckel, Veterinärdirektor am Landratsamt Kronach.

Umso größer die Hunde sind, desto größer ist auch deren Gefahrenpotenzial. Heckel meint diesbezüglich nicht die Möglichkeit, dass der Hund beißen könnte: "Wenn ein großer Hund in liebster Absicht auf einen Kinderwagen springt, ist das Kind schon alleine wegen des Gewichts in Gefahr."

Doch auch von angeleinten Hunden kann eine Gefahr ausgehen: "Ein angeleinter Hund kann sein Herrchen als ,Verlängerung seiner Fähigkeiten' sehen und übermütig werden." Wenn ein freilaufender und ein angeleinter Hund aufeinandertreffen, könne die Situation für den Halter des angeleinten Hunds deshalb schnell brenzlig werden. Die Verhaltensweisen der Hunde werden Heckel zufolge nicht in der Hundehaltungsverordnung geregelt.

Der Ansicht des Veterinärdirektors nach hätten die Gemeinden nach dem Erlassen einer Hundehaltungsverordnung Vorteile: "Klare Regeln sind wesentlich einfacher als Diskussionen im Nachhinein." Wer gegen die Verordnung verstößt, muss demgegenüber, auch wenn kein Schaden entstanden ist, ein Bußgeld bezahlen.

Verstöße melden

Wenn Verstöße beobachtet werden, sollten diese bei der Polizei oder der Gemeinde angezeigt werden. "Wenn die Fälle dokumentiert sind, ist es für die Behörden leichter, zu handeln", betont Heckel. Im Fall, dass ein bestimmter Hund öfter auffällt, könnten auch Anordnungen für den Einzelfall getroffen werden. Hierfür müssen allerdings regelmäßige Sachverhalte vorliegen.

Heckel weißt darauf hin, dass freilaufende Hunde auf Zuruf zu ihrem Herrchen zurückkommen müssen. Dies sei vor allem wegen des Jagdtriebs wichtig. "Wenn ein freilaufender Hund wildert, darf ein Jäger, insofern sich der Hund in seinem Jagdrevier befindet, schießen."