Eine 42-Jährige aus dem Kreis Lichtenfels musste sich vor Gericht verantworten. Sie hatte einem Mann aus dem Kreis Kronach das Leben schwer gemacht.
"Es war nicht der klassische Schritt-für-Schritt-Fall, da ist ab und zu ein Haken geschlagen worden", erklärte ein Polizist vor dem Kronacher Strafrichter. Diese Einschätzung der Ermittlungsarbeit gegen eine 42-Jährige konnte am Montag nahtlos auf die Verhandlung gegen die Frau aus dem Landkreis Lichtenfels übertragen werden. Weil sie ein Jahr lang einen Mann aus dem Kreis Kronach mit SMS terrorisiert hat, wurde sie zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 35 Euro verurteilt. Dabei schrammte sie auf Grund ihres Verhaltens aber nur haarscharf an einer Freiheitsstrafe vorbei.
Dass es am Montag endlich zur Verhandlung über die Taten aus den Jahren 2014 und 2015 kam, sorgte nach mehreren aus gesundheitlichen Gründen geplatzten Terminen für Aufatmen. Das Auftreten der Angeklagten ließ diesen lichten Moment aber schnell wieder verblassen. Die 42-Jährige bestritt beharrlich alle ihr vorgeworfenen Schmäh-SMS, die sie dem Geschädigten ein Jahr lang zugeschickt haben soll.
Unter der Gürtellinie getroffen
Unter einer Vielzahl verschiedenster, auch kaschierter Handynummern trudelten tagtäglich bei dem Mann böse "Briefe" ein. Es gab Vorwürfe, Drohungen in Sachen Arbeit und Privatleben und nicht zuletzt Schimpftiraden, die in dem Wunsch gipfelten, dass er und eine Frau getötet werden müssten. Diese Frau - eine Bekannte des Geschädigten - war die ehemalige Lebensgefährtin der Angeklagten. Von solchen Mitteilungen wollte die 42-Jährige ebenso wenig gewusst haben wie von angeblichen Verfolgungsfahrten oder einem von ihr verursachten Beinahe-Unfall mit dem Geschädigten.
"Was soll denn heute erreicht werden?", fragte Richter Hendrik Wich ungläubig angesichts ihrer Blokadehaltung, ehe er Verteidiger Thomas Hofmann und seiner Mandantin eine lange Gesprächspause verschrieb. "Sie möchte eine Erklärung abgeben. Ich bin nicht überzeugt davon, weil ich nicht weiß, ob das Tatsache ist", läutete der Anwalt die nächste Runde ein. Und wieder bestritt die Angeklagte die Vorwürfe. Sie blieb dabei, den Geschädigten so gut wie gar nicht zu kennen.
Staatsanwalt Michael Koch hatte zwischenzeitlich schon versucht, die "goldene Brücke" zu bauen, als er die Chance einer Geldstrafe ansprach, wenn die Angeklagte zu ihren Taten steht. "Aber wenn das so ein Rumgeeiere wird ...", ermahnte er sie. Nun legte Wich nach. "Sie sind kein unbeschriebenes Blatt", sagte er der fünffach vorbestraften 42-Jährigen. "Ein Geständnis könnte mildernd sein. Waren sie's oder waren sie's nicht?!" Die Angeklagte nickte. Eifersucht sei nach der Trennung von der damaligen Lebensgefährtin ihr Antrieb gewesen, gestand sie. Die zahllosen SMS seien von ihr gekommen. Ihre Ex-Partnerin habe sie noch aufgestachelt, meinte sie, was von der anderen Frau jedoch abgewiegelt wurde. "Ich möchte, dass er in Frieden leben kann und ich auch wieder", sagte die Angeklagte, ehe sie sich bei ihrem Opfer entschuldigte.
"Wir waren fix und fertig"
Der Mann, der seiner Aussage nach in einmal sogar fast von der 42-Jährigen angefahren worden wäre, tat sich schwer, die Entschuldigung zu verarbeiten. "Das ist kein Spiel gewesen. Wir waren fix und fertig", erklärte er die Situation für sich und seine Lebensgefährtin. Zwischenzeitlich musste er sich sogar in medizinische Behandlung begeben, um mit der Situation klarzukommen.
Ein Schritt, den auch die Angeklagte vollzog. Nicht nur für ihr Opfer und dessen Umfeld hatten ihre Taten "katastrophale Folgen", wie Nebenkläger-Vertreterin Kristina von Imhoff berichtete, sondern auch die 42-Jährige hatte sich in Behandlung begeben.
Von der psychologischen Sichtweise näherte sich daher Richter Wich der Begründung für sein Urteil. Die frühere Lebensgefährtin der Angeklagten hatte im Zeugenstand von aggressiven Tendenzen, aber auch von viel Gutem im Charakter der Angeklagten berichtet. Das spiegelte sich nach Ansicht von Wich auch in den Taten wieder. Frustration sei in Aggression umgeschlagen und nach den Taten wiederum in tiefe Depression gemündet. "Sie hat in vielen Dingen gehandelt, ohne nachzudenken", meinte der Richter, der angesichts einer erheblichen kriminellen Energie von einer allerletzten Chance vor einer Freiheitsstrafe sprach. In seinem Urteil blieb er nur leicht unter der Forderung des Staatsanwalts (130 Tagessätze zu je 40 Euro). Der Verteidiger hatte die Zahl der Tagessätze offen gelassen, allerdings um eine Höhe von nur 30 Euro gebeten.