Friedrich schließt auch seinen Apfelbaum als "Lockobjekt" aus. In diesem Bereich sei der Rasen noch halbwegs normal. Die Schweine seien auch nicht, wie von manchen Fachleuten gesagt, auf die herunterfallenden Äpfel scharf, meint Friedrich.
Wie er des Problems Herr werden kann, weiß Friedrich nicht. Er habe zwar schon einige auf dem Markt käufliche Mittel eingesetzt, dies habe aber alles nicht gefruchtet. Die einzige wirklich sinnvolle Möglichkeit sieht er in der Errichtung eines Wildzaunes. "So ein Zaun sieht zwar hässlich aus, wird aber irgendwann die einzige Alternative sein", betont Friedrich. Von Michael Wunder
"Ein Eldorado für Wildschweine"
Wieder einmal haben die Wildschweine in Nordhalben zugeschlagen und wieder einmal hat es den Garten eines Anwohners getroffen. Dass die Jäger das Schwarzwild zu wenig jagen, kann Bernhard Schmitt, Vorsitzender des Jagdschutz- und Jägerverbandes Kronach, so nicht stehen lassen. Die Jäger würden das Schwarzwild bereits auf hohem Niveau bejagen.
Das bestätigt Johannes Zwingmann von der Unteren Jagdschutzbehörde beim Landratsamt Kronach. Im Vergleich mit den oberfränkischen Jagdbehörden konnten im Landkreis Kronach im vergangenen Jagdjahr die zweit meisten Stücke Schwarzwild erlegt werden. In Bezug auf die Anzahl der erlegten Tiere pro 100 Hektar liegt der Landkreis Kronach auf Platz eins, berichtet Zwingmann.
Unter den Jägern sieht man auch die Bürger in der Pflicht: "Wenn jemand keinen Zaun um sein Grundstück hat, dann gehen die Sauen halt rein", sagt Schmitt. Wenn Anwohner ein Grundstück direkt am Wald haben, dann müsse dieses eingezäunt werden. Besonders Holzzäune würden die Wildschweine am ehesten abhalten, Maschendraht sei leichter überwindbar.
Nicht immer sind es Obstbäume in den Gärten, die die Wildschweine anziehen. Nach einem heißen und trockenen Sommer wie in diesem Jahr, sind die Wildschweine besonders versessen auf Würmer und Larven im Boden. Dazu brechen sie die Erde auf. "Wenn ein Garten gegossen ist, gehen die Sauen da natürlich lieber rein", meint Schmitt.
Durch die intensive Bewirtschaftung und fehlende natürlich Feinde vermehren sich die Sauen im Kreis Kronach blitzschnell. "Bei uns ist ein Eldorado für Wildschweine", sagt Schmitt.
Der Winter wird schlimm
Nicht nur die Gärten von Grundstücksbesitzern werden von den Wildschweinen verwüstet. Besonders hart trifft es Landwirte mit ihren Feldern.
Im Herbst startet wieder der Feldzug der Tiere, weiß Kreisobmann Erwin Schwarz. "Dieser Winter wird katastrophal werden", sagt er. Den Jägern könne man keine Schuld zuweisen, zu stark würden sich die Wildschweine vermehren.
Eigentlich würden Landwirte bei Wildschweinschäden eine Entschädigung von der Jagdgenossenschaft bekommen. Denn die Jagdgenossenschaft ist schadensersatzpflichtig. "Diese Last wurde mit dem Jagdrecht verpachtet", erklärt Schwarz. Allerdings würden viele Landwirte auf die Entschädigung verzichten, weil es ein großer Aufwand sei.
Außerdem möchten die Landwirte die Jagdgenossenschaft nicht verärgern - schließlich sind sie auch von den Jägern und deren Abschüssen abhängig. Die Felder einzuzäunen sei unmöglich, meint Schwarz.
Eine Bitte hat Schwarz an die Bevölkerung: Bürger sollten in der Dunkelheit nicht in Waldnähe spazieren gehen, damit die Jäger ihren Dienst tun können. Denn: "Der Jäger ist immer für den Schuss haftbar, den er abgibt." Von Franziska Rieger
Die Gesetze um die Wildschweine
Schadenersatz Nach dem Bundes- und dem Bayerischen Jagdgesetz ruht die Jagd auf Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören, sowie in befriedeten Bezirken. Was befriedete Bezirken sind, ist den Ländern überlassen. Das Bayerische Jagdgesetz unterscheidet zwischen "kraft Gesetzes befriedet" und Bezirken, die die Jagdbehörde zu befriedeten Bezirken erklärt.
Zu den befriedeten Bezirken "kraft Gesetz" gehören unter anderem Hofräume und Hausgärten, die unmittelbar an ein Gebäude, das zum Aufenthalt von Menschen dient, oder Gebäuden, die mit solchen Gebäuden räumlich zusammenhängen. Da Privatgärten somit nicht bejagt werden dürfen, haben die Besitzer dieser Flächen keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Abschuss Wildscheine dürfen derzeit auf allen bejagbaren Flächen das ganze Jahr bejagt werden. Ausgenommen sind lediglich die zur Aufzucht notwendigen Elterntiere, sogenannt "führende Bachen" (Muttertiere).
Quelle: Untere Jagdbehörde beim Landratsamt Kronach fr