Die Kommunen im Landkreis weigern sich, einen Standort für das Tierheim zu benennen. Für ihren Egoismus könnten sie bald alle zur Kasse gebeten werden.
Niemand weiß, wie es mit dem Kitzinger Tierheim in den nächsten Monaten weitergeht. Eines aber sollte Städten und Gemeinden im Landkreis klar sein: Nur weil sie auf Zeit spielen und sich als Standort für einen Neubau sperren, wird sich das Problem ausgesetzter und verwahrloster Tiere nicht lösen. Im Gegenteil: Sie zahlen die Rechnung selbst. Jede Kommune ist verantwortlich für herrenlose Tiere, die auf ihrem Gebiet aufgegriffen werden. So regelt es das Gesetz. Gibt es kein zentrales Tierheim mehr im Landkreis, muss sie sich selbst um die Fundtiere kümmern.
Kommunen stehlen sich aus Verantwortung
Seit Monaten sucht der Kitzinger Tierschutzverein im Landkreis nach einem neuen Grundstück für das Tierheim, seit Monaten muss er bitten und betteln – nicht zum Selbstzweck, wie manche meinen, sondern zum Wohl der Tiere und, ja, auch zur Entlastung der Kommunen. Bislang vergeblich. Über Jahrzehnte konnten sie es sich durch die Existenz und den Einsatz des Tierheims bequem machen, und nun, da ihre Hilfe gefragt ist, stehlen sie sich aus der Verantwortung. Keine Stadt, keine Gemeinde sieht sich in der Lage, den Tierschützern auch nur einen Schritt entgegenzukommen. Sie würden ja gerne helfen, aber leider geht es bei ihnen nicht. Das ist scheinheilig und beschämend.
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Eine Stadt wie Iphofen beruft sich auf höherrangige Ziele, auf die Ansiedlung von Industrie und Gewerbe und auf mögliche Interessenskonflikte. Die könnten die Stadt im Zweifel ein paar Euro Gewerbesteuern kosten. Deshalb hat der Stadtrat gerade den Wunsch des Tierschutzvereins abgelehnt. Ein Tierheim wirft kein Geld ab, Tierschutz kostet und hat hierzulande keine Lobby. Doch für ihren Egoismus könnten die Kommunen bald alle zur Kasse gebeten werden.
Vorschaubild: © ARCHIVFoto: HARALD MEYER
Ein sehr guter Kommentar! Es ist armselig wie sich die Kommunen hier verhalten. Haustiere können nun mal unter bestimmten Umständen zu Fundsachen werden. Und für Fundsachen sind nun mal die Gemeinden und Städte zuständig. Da lässt das BGB mit dem Fundrecht auch keine Zweifel übrig. Ebenfalls unstreitig ist die Tatsache, das Tiere ganz besondere Fundsachen sind. Nach dem Paragraphen 90a ist im BGB ebenfalls geregelt: "Tiere sind keine Sachen.". Das macht auch den Unterschied zu einem alten Schirm oder einem Geldbeutel aus. Fundtiere stellen große Ansprüche an die für das Fundrecht zuständige Stelle. Es braucht Tierpfleger, Quarantänestationen, medizinische Versorgung, usw. Mit einem alten Zwinger im zugigen Bauhof ist den gesetzlichen Anforderungen nicht nachzukommen. Den großen Wert des Tierheimes werden die Kommunen im hiesigen Fall dann erkennen, wenn es nicht mehr da sein wird.