Alkoholisiert schlug ein 20-Jähriger einem anderen jungen Mann die Nase kaputt. Es war nicht sein erster Gesetzeskonflikt. Jetzt muss er sich beweisen, sonst droht Gefängnis.
Richtig begründen konnte der junge Mann nicht, warum er einem Bekannten dermaßen eines auf die Nase gab, dass diese brach. Er stritt den Hieb aber auch nicht ab - und darf sich jetzt nichts mehr zu Schulden kommen lassen. Sonst wandert er für sechs Monate ins Gefängnis.
20 Jahre ist der Angeklagte alt, der sich wegen vorsätzlicher Körperverletzung vor dem Kitzinger Jugendrichter verantworten musste. Und das war nicht das erste Mal. Sein Vorstrafenregister ist nicht gerade kurz: Diebstahl, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Sachbeschädigung. Dafür gab es Geldstrafen, eine Sperre für den Führerschein und sogar einmal einen zweiwöchigen Dauerarrest. Das jüngste Delikt: Eine vorsätzliche Körperverletzung, für die er zwei Freizeitarreste verbüßen musste. Vier Monate später wird er trotzdem wieder ausfällig. Wie zuvor stand er dabei unter Alkohol.
"Eine halb Flasche Jägermeister" hätte er ungefähr konsumiert und einen Blackout gehabt. Bis zu dem Faustschlag konnte er den Abend aber noch lückenlos rekonstruieren.
Es war eine Geburtstagsfete im Mai dieses Jahres. Er habe gegrillt, sich ums Feuer gekümmert und darum, dass immer genug zu trinken da gewesen sei. "Eigentlich hatte ich überhaupt keine Zeit." Trotzdem ließ er sich in einen Streit verwickeln, der zunächst glimpflich ablief. Nach einer kurzen Rangelei war alles wieder vorbei. Sein Kontrahent machte sich danach auf den Heimweg.
Keine richtige Begründung Als er auf dem Roller an ihm vorbeifuhr - er saß hinten, seine Freundin fuhr - habe er ihm mit der Faust eine mitgegeben. "Das haben mir meine Kumpels erzählt.
Ich weiß das schon gar nicht mehr richtig." Halbherzig versuchte er, seine Tat zu begründen: Der 19-jährige Geschädigte hätte ihn schon öfter "blöd angemacht" und würde seine Freundin schlagen. Einen richtigen Anlass für den Fausthieb gab es aber anscheinend nicht.
Diese Geschichte bestätigte der Geschädigte anschließend im Zeugenstand. Auch, dass der Angeklagte sich bei ihm immer wieder entschuldigt und ihm sogar Geld angeboten habe - zum Ausgleich oder um die Operation zu bezahlen, die nötig war, um die Nase wieder zu richten. Er hat jedoch beides abgelehnt. "Ich will sein Geld nicht."
Das bekommt nun der Kreisjugendring in Kitzingen. Das Schöffengericht entschied, dem 20-Jährigen eine sechsmonatige Jugendstrafe aufzuerlegen - zur Bewährung und mit einer Geldauflage. "Die Arreste haben ja offensichtlich nichts genutzt", sagte der Richter.
Die Anwendung des Jugendstrafrechts hatte die Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe vorgeschlagen. "Er ist offen, aber unreif und wenig reflektiert. Außerdem wohnt er zu Hause und steht durchaus noch unter dem Erziehungseinfluss der Eltern", begründete sie. Trotz der Straftaten der vergangenen Jahre stellte sie ihm aber eine positive Sozialprognose aus: Er sei zu Hause gut eingebunden, habe eine Freundin, einen Ausbildungsplatz und die Aussicht auf Übernahme nach der Ausbildung. "Es tut ihm auch leid, was er getan hat."
Drei Jahre, um sich zu beweisen Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt, zwei davon soll ihm ein Bewährungshelfer beistehen. Damit er die Strafe aber auch anderweitig merkt, muss er zusätzlich 1000 Euro in Raten an den KJR zahlen. "Die Bewährung setzt dich hoffentlich genug unter Druck, dass du nicht wieder straffällig wirst", sagte der Richter.
Denn bei der "kleinsten Kleinigkeit" könne sie wiederrufen werden. Dann müsste der junge Mann die Strafe absitzen. Das kann auch passieren, wenn er seine Geldauflage nicht zahlt oder der Weisung nicht nachkommt, seinen Alkoholkonsum einzuschränken. "Es gilt für dich ein Jahr lang die 0,5-Promille-Grenze, wie bei Autofahrern", erklärte der Richter. Sollte er mit mehr Alkohol im Blut erwischt werden, könnte es schon vorbei sein mit der Freiheit. Außerdem legte ihm der Richter ein Anti-Agressionstraining nahe. "Das musst du aber selbst entscheiden."
Die Erfüllung seines Wunsches, den er in seinem letzten Wort äußerte, hat der Verurteilte nun selbst in der Hand: "Ich möchte nicht dauerhaft hinter Gitter, sonst verliere ich meine Ausbildungsstelle."