Das Amtsgericht Haßfurt verurteilte eine 36-jährige Frau aus Schweinfurt wegen Betruges. Sie hatte einen Chihuahua gekauft, zahlte aber den größten Teil des Preises nicht an die Verkäuferin. Das war nicht ihre erste Verfehlung.
Ausgesprochen süß sehen sie aus, die Chihuahuas. Die kleinste Hunderasse der Welt kommt besonders in der Damenwelt an. Aber was der betrügerische Kauf und Verkauf eines solchen Tieres bewirkt hat, war ganz und gar nicht süß. Eine des Betruges überführte 36-jährige Mutter von drei Kindern im Jugendalter muss deswegen hinter Gitter. Das Haßfurter Amtsgericht verurteilte die einschlägig vorbestrafte und unter laufender Bewährung stehende Frau aus Schweinfurt zu drei Monaten Knast. Für die Angeklagte gab es keine Bewährung.
Die Verhandlung fand vor dem Amtsgericht in Haßfurt statt, weil die Angeklagte den etwa einjährigen Vierbeiner bei einer Hundebesitzerin im östlichen Landkreis Haßberge gekauft hatte. Am 23. April letzten Jahres wurde man sich handelseinig, der Verkaufspreis betrug 400 Euro. Die arbeitslose Hausfrau aus Schweinfurt leistete eine Anzahlung von 50 Euro in bar und versprach, den restlichen Betrag innerhalb der nächsten Wochen zu zahlen. Die Hundeliebhaberin aus dem Kreis Haßberge verließ sich darauf und übergab den Hund.
Geld kam nicht Ihr Vertrauen wurde jedoch arg missbraucht: Trotz wiederholter Nachfragen kam kein Geld mehr von der neuen Hundebesitzerin. Warum das so war, klärte sich vor Gericht aufgrund von intensiven Nachfragen seitens des Staatsanwaltes Arno Ponnath. Die verheiratete Schweinfurterin lebt mit ihrem ebenfalls arbeitslosen Mann von der Stütze. Und die reichte dem Ehepaar hinten und vorne nicht. Meist war das Geld vom Jobcenter schon lange vor dem jeweils nächsten Zahlungstermin am Monatsende aufgebraucht. Ein Haustier, das zusätzlich Futter- und Impfkosten verursacht hätte, konnte sich das von der Hand in den Mund lebende Paar überhaupt nicht leisten.
Wie sich im Lauf der Beweisaufnahme herausstellte, bot die Angeklagte ihr Hündchen schon kurz nach dem Erwerb über Kleinanzeigen im Internet für 800 Euro an. Als sich keine Interessenten meldeten, ging sie mit dem Preis runter auf 400 Euro. Tatsächlich meldete sich daraufhin Anfang Juni eine Frau aus Kitzingen. Auf dem Parkplatz eines Schweinfurter Supermarktes traf man sich und verhandelte über den Verkauf.
Für 370 Euro wanderte der Hund namens Trixi in die treusorgenden Hände eines neuen Frauchens. Dort hat er endlich ein liebevolles Zuhause gefunden. Was für Trixie ein gutes Ende nahm, erwies sich für die Schweinfurterin als ein Schuss in den Ofen. Denn die ursprüngliche Eigentümerin aus dem Kreis Haßberge hatte die Nase voll, ging zur Polizeiinspektion und erstattete Anzeige.
Da die Angeklagte bereits dreimal wegen Betrugs vor dem Kadi und zudem unter laufender Bewährung stand, hätte sie sich nicht den kleinsten Schnitzer mehr leisten dürfen. Der Vertreter der Anklage betonte daher, dass Geld- oder Bewährungsstrafen bei der Schwindlerin ganz offensichtlich keine Wirkung zeigten. Er plädierte auf eine Freiheitsstrafe von vier Monaten ohne Bewährung.
Strafrichterin Ilona Conver reduzierte diese Forderung auf ein Vierteljahr. Die Verurteilte hat eine Woche Zeit, um gegen den Richterspruch Berufung einzulegen. Dass die um 350 Euro geschädigte Verkäuferin jemals ihr Geld wiedersieht, ist mehr als unwahrscheinlich. Sie müsste auf Schadensersatz klagen, aber die Angeklagte aus Schweinfurt gab an, auf einem Schuldenberg von mindestens 20 000 Euro zu sitzen. Wo nichts zu holen ist...