Im Marktgemeinderat von Burgpreppach störte sich der Chef der Hofheimer Verwaltung, Andreas Dellert, an einem Zeitungsartikel aus dem Fränkischen Tag. Dessen Inhalt beruhte aber nachweislich auf stichhaltigen Fakten.
Er soll sich richtiggehend in Rage geredet haben, berichten Teilnehmer an der Marktgemeinderatssitzung am Montagabend im Burgpreppacher Rathaus . Gemeint ist der Geschäftsleiter der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Hofheim, Andreas Dellert, der sich über einen FT-Bericht mokierte.
Als "bodenlose Frechheit" empfand der Beamte die Feststellung, wonach seine Verwaltung wegen der Berechnung der Kanalgebühren von Bürgermeister Karlheinz Denninger (Gemeinwohl) von der Kommunalaufsicht am Landratsamt gerüffelt worden sei. Dellert wies den Vorwurf, eine Rüge aus dem Landratsamt erhalten zu haben, brüsk zurück. Die erhobenen Vorwürfe seien "frei aus der Luft gegriffen".
Er bezog sich auf einen FT-Bericht vom 12. August, in dem die aktuellen Entwicklungen in "Fall Denninger" aufgezeigt wurden. Recherchen unserer Zeitung nach einer Versteigerung hatten aufgedeckt, dass das Anwesen des Bürgermeisters - trotz mehrfacher gegenteiliger Beteuerungen Denningers - nicht ans öffentliche Kanalnetz angeschlossen ist.
Auch bei den Gebührenzahlungen gibt es Ungereimtheiten, die zwischenzeitlich auch das Landratsamt beschäftigten.
Dazu liegt unserer Redaktion eine interne Aktennotiz (Aktenzeichen: I/2-027/1) für Landrat Rudolf Handwerker (CSU) vor (siehe Abbildung oben). Die Echtheit des Dokumentes wurde von der Behörde bestätigt.
Eine Strafanzeige gegen Denninger, die bei der Staatsanwaltschaft in Bamberg eingegangen war, stammte ebenfalls aus dem Landratsamt, wie Oberstaatsanwalt Bernd Lieb unserer Zeitung bestätigte. Dabei geht es um das unerlaubte Einleiten von Abwässern in öffentliche Gewässer.
Laut dem Chef der Bamberger Behörde, Leitendem Oberstaatsanwalt Bardo Backert, laufen die Ermittlungen noch, da eine fachliche Beurteilung des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen abgewartet wird. Bürgermeister Denninger selbst hat dazu im Marktgemeinderat erklärt, dass er dem Ausgang des Verfahrens voller Gelassenheit entgegen sehe und höchstens mit einer Ordnungswidrigkeit rechne.
Gehts noch. Was muss noch aufgedeckt werden?
Ich weiß nicht, was bisher aufgedeckt wurde und ob das, was aufgedeckt wurde, irgendeine strafrechtliche Relevanz hat. Der Bürgermeister ist nicht rechtskräftig verurteilt und somit sind die ganzen Aktionen für die Katz. Daran ändert auch die sonderbare Vorgehensweise des Landratsamtes nichts.
Da sowohl der Geschäftsleiter der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Hofheim, Andreas Dellert, als auch der Sachbearbeiter I/2 beim Landratsamt Haßfurt dieselbe Ausbildung haben dürften und sicherlich der gleichen Laufbahngruppe (gehobener Dienst) angehören, hätte der Sachbearbeiter beim LRA zweckdienlicherweise eine Entscheidung der Regierung von Unterfranken herbeiführen müssen, anstatt diesen dämlichen Vermerk zu erstellen.
Das hätte ihm der Landrat als Chef bedeuten sollen, was darauf hinausläuft, dass der Landrat keinen Dunst einer Ahnung hat und als Amtschef eigentlich nicht geeignet ist. Da Handwerker offenbar auch nicht die Frage geklärt hat, wie der verwaltungsinterne Vermerk nach außen gelangen konnte, liegt der Verdacht nahe, dass das Zuspielen des Aktenvermerks an die Presse mit seiner Zustimmung erfolgte, was mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht zu tun hat. Die Sache verkommt immer mehr zu einer Schmierenkomödie.
Der Aktenvermerk des Landratsamtes Haßfurt vom 13.6.2013 besagt nichts anderes, als dass das Sachgebiet Zweifel an der Rechtmäßigkeit der von der VG Hofheim erlassenen Bescheide hat. Deswegen ist noch lange nicht gesagt, dass die Rechtsauffassung des Sachgebiets I/2 stimmt. Klüger wäre es gewesen, die Rechtmäßigkeit zu klären, anstatt der Presse den sonderbaren Aktenvermerk zuzuspielen. Nachdem das Landratsamt zum Überprüfen der Rechtslage zweieinhalb Monate Zeit hatte und bisher nichts herausgekommen ist, scheint die vertretene Ansicht auf wackligen Beinen zu stehen.
Solange die Schuld des Bürgermeisters Denninger nicht bewiesen ist, sollte das Landratsamt seine Klappe halten und nicht die VG Hofheim eines Fehlverhaltens bezichtigen.