Gravierende Folgen hatte ein Unfall für einen 29-jährigen Haßfurter. Ihm war vorgeworfen worden, er habe seine Ex-Freundin töten wollen. Das Landgericht in Bamberg sah keinen Tötungsversuch. Der Angeklagte kam mit einer Bewährungsstrafe davon. Symbolfoto: Archiv
Ein 29-jähriger Autofahrer kam vor dem Landgericht Bamberg glimpflich davon. Dem Haßfurter war vorgeworfen worden, er habe seine Ex-Freundin mit einem Verkehrsunfall umbringen wollen.
Kein versuchter Totschlag: Viel blieb von dem Vorwurf des versuchten Totschlages mittels eines absichtlichen Verkehrsunfalls nicht übrig. Die Beweisaufnahme am Landgericht Bamberg förderte "nur" einen vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, eine versuchte gefährliche Körperverletzung und einen Versicherungsbetrug zutage. Dadurch kam ein 29-jähriger Mann aus Haßfurt mit einer eineinhalbjährigen Bewährungsstrafe davon. Es wird aber teuer werden.
"Sie sind niemand, der unbedingt ins Gefängnis muss." Als der Vorsitzende Richter Manfred Schmidt diesen Satz sagte, meinte man einen Stein vom Herzen des Angeklagten fallen zu hören. Der Haßfurter hatte immerhin schon fünf Wochen in Untersuchungshaft verbracht, weil die Justiz von einem versuchten Tötungsdelikt ausgegangen war. "Man stelle sich vor, er wäre im November 2018 nicht freigelassen worden und säße immer noch ein," so Rechtsanwalt Stefan Wagner aus Würzburg. Das hätte in keinem Verhältnis zum jetzt verhängten Schuldspruch gestanden. Dem Angeklagten kam zugute, dass er bislang noch nicht vorbestraft ist, dass seine Ex-Freundin bei dem Unfall nicht verletzt wurde und er reinen Tisch gemacht hatte.
Enorme Gefährlichkeit ausschlaggebend für das Strafmaß
Dennoch orientierte sich das Strafmaß an den Vorstellungen des Staatsanwaltes Felix Stephani. Ein Grund dafür war die enorme Gefährlichkeit. Immerhin war der Angeklagte mit "einer Affen-Geschwindigkeit" von 111 Stundenkilometern durch Mönchherrnsdorf, einem kleinen Ort in der Gemeinde Burgebrach im Kreis Bamberg, gerast. Das zumindest hatte ein Sachverständiger für Unfallanalyse zurückgerechnet. Der hatte aber auch klargemacht, dass die Wiese neben der Bundesstraße 22 nicht der richtige Ort war, um jemanden umzubringen. Eine Hauswand, ein Brückenpfeiler oder ein Baum hätten bessere Dienste geleistet. Derweil hatte das Gericht mahnende Worte für den Verkehrssünder: "Seien Sie froh, dass um diese Uhrzeit kein Fußgänger im Dorf unterwegs war. Den hätten Sie glatt abmähen können. Sie hatten das nicht mehr in der Hand."