Streit an der Koppel eskalierte

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Symbolbild Foto: Archiv/dpa
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Ein Viehzüchter und ein Jäger waren sich heftig in die Haare geraten. Die Auseinandersetzung landete vor dem Amtsgericht Haßfurt.

Ausgesprochen tierisch ging es bei einem Prozess wegen Beleidigung und Bedrohung vor dem Haßfurter Amtsgericht zu: Die Rede war von verängstigten Kühen, vergifteten Hunden, einer toten Katze sowie einem geschossenen Reh. Der angeklagte Rinderzüchter (34) wurde jedoch nicht verurteilt. Das Verfahren wegen angeblicher Beleidigung und Bedrohung wurde wegen nur geringfügiger Schuld mit der Auflage eingestellt, dass der Mann bis Ende April 100 Euro an den Schweinfurter Tierschutzverein zahlt.

Bei der Verhandlung ging es um zwei zeitlich getrennte Vorgänge. Jeweils in den Abendstunden des 17. Juli und des 21. September letzten Jahres gab es unerfreuliche Zusammenstöße zwischen dem Angeklagten auf der einen Seite und einem 72-jährigen Jäger auf der anderen. Tatort war immer die Koppel in den Haßbergen, in der die Tiere des Beschuldigten normalerweise friedlich grasten.
Bei dieser Herde handelt es sich um eine besondere, kleine Rinderrasse, geschätzt vor allem wegen ihres schmackhaften Fleisches.


Empfindsame Tiere

Seine Vierbeiner, erläuterte der Viehzüchter umständlich und in nur schwer verständlichen Sätzen, reagierten sehr empfindlich auf Störungen aller Art. Und weil der Jägersmann rund um die Viehkoppel drei oder vier Hochsitze aufgestellt habe, der Jagdhund meist bei der Pirsch mit dabei sei und der Jäger gelegentlich auf Rehe schieße, schreckten die Kühe panisch auf und liefen verstört auf der abgezäunten Weidefläche herum. Zudem hat der Angeklagte den Jagdpächter in Verdacht, Giftköder ausgelegt zu haben. Denn in letzter Zeit seien zwei seiner Hunde eingegangen, klagte der Rinderhalter.

Einmal, so der Tierzüchter weiter, habe er auf einem Feldweg eine tote Katze gefunden. Zwar beschuldigte er den Jäger nicht direkt, den Stubentiger abgeknallt zu haben, aber die Frage stand offen im Raum.


"Ich hole dich"

An den genannten Terminen, das wurde beim Prozess klar, gab es heftigen Zoff zwischen den Streithähnen. Eine Situation konnte der Züchter dabei anschaulich schildern: Beim ersten Zusammenprall habe er den Waidmann angeschnauzt, seinen Hund an die Leine zu nehmen. Daraufhin sei ihm der Jägersmann über den Mund gefahren: "Das geht dich einen Scheißdreck an!" Dass er - wie in der Anklageschrift von Staatsanwalt Ralf Hofmann vorgetragen - seinen Widersacher als "Lump" und "Drecksack" beschimpft haben soll, wies der Angeklagte entschieden zurück.

Neben dem Waidmann traten noch zwei weitere Kollegen aus der Jägerzunft in den Zeugenstand. Sie konnten die besagten Schimpfwörter jedoch nicht bestätigen. Allerdings erinnerten sich beide an das drohend laute, furchteinflößende und wiederholte Rufen des Angeklagten: "Ich hole dich, ich hole dich!"


Verängstigt geflüchtet

Daraufhin, sagten sie weiter aus, sei der rüstige, aber betagte Jägerkollege eilig von seinem Ansitz heruntergestiegen und voller Angst mit seinem Auto davongefahren. Und da wiederum habe der Viehzüchter die Verfolgung aufgenommen, sei mit seinem Fahrzeug dicht, fast Stoßstange an Stoßstange aufgefahren und habe mit seiner Lichthupe immer wieder aufgeblendet, schilderten sie.

Aufgrund dieser Zeugenaussagen hielt der Ankläger die Beschimpfung für nicht nachweisbar, doch die wilde Verfolgungsfahrt wertete er als Nötigung. Nur: Da in der Anklageschrift von keiner Nötigung die Rede war, konnte das Gericht den Mann für dieses Delikt auch nicht verurteilen. Um ihn wegen der Nötigung dranzukriegen, hätte der Staatsanwalt ein neues Verfahren in Gang setzen müssen. In dieser Situation reagierte der Jurist eher pragmatisch und schlug vor, die Sache mit einer kleinen Geldauflage zu beenden. Verteidiger Thorsten Weinsdörfer überzeugte seinen nur widerwillig zustimmenden Klienten, diesen Vorschlag anzunehmen.