Sparkassenfusion im Kreis Haßberge: Das Gezerre geht weiter

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Die Sparkasse Ostunterfranken (hier die Filiale in Zeil) hat Anfang 2018 mit der Schwester aus Schweinfurt fusioniert. Foto: Klaus Schmitt
Die Sparkasse Ostunterfranken (hier die Filiale in Zeil) hat Anfang 2018 mit der Schwester aus Schweinfurt fusioniert. Foto: Klaus Schmitt

Fusionskritiker Rainer Gottwald will endgültig vor Gericht ziehen. Das Landratsamt in Haßfurt hat zuvor Gottwalds Beschwerde geprüft und abgewiesen.

Für Rainer Gottwald kommt es wenig überraschend, dass seine Beschwerde zurückgewiesen wurde. So sagte er es gestern dem Fränkischen Tag am Telefon. Der 73-Jährige hatte beim Landratsamt in Haßfurt beantragt, den Beschluss des Königsberger Stadtrates vom 29. Mai dieses Jahres aufzuheben. Das Königsberger Gremium hatte in der damaligen Sitzung Gottwalds Antrag auf ein Bürgerbegehren abgelehnt, das die Rückabwicklung der Fusion der zuvor eigenständigen Sparkassen Ostunterfranken und Schweinfurt erreichen wollte, die heute unter dem Namen "Sparkasse Schweinfurt Haßberge" firmieren.


Gottwald glaubt an Erfolg

Die Verwaltung der Stadt Königsberg hatte die "formelle und materielle" Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt und unter anderem nur 210 gültige Unterschriften bescheinigt, für das Begehren waren aber 302 Unterschriften von wahlberechtigten Königsberger Bürgern erforderlich. Gottwald ist davon überzeugt, dass sogar weit mehr als 302 der von ihm eingereichten Unterschriften gültig sind und will das nun vom Verwaltungsgericht in Würzburg klären lassen. In den kommenden Tagen wolle er die Klage vorbereiten, sagte er gestern. "Das Gericht wird das sehr sorgfältig abwägen", erklärte er. Er ist zuversichtlich, dass er Erfolg haben werde. Dann, so sagte er, würde ein Bürgerbegehren in Königsberg doch noch möglich und per Bürgerentscheid könnte sich die Königsberger Bevölkerung für eine Rückabwicklung der Sparkassenfusion entscheiden. Tut sie das nicht, "dann muss ich das akzeptieren", sagte Gottwald. Königsberg war mit 17 Prozent Anteilseigner im Zweckverband der Sparkasse Ostunterfranken, die restlichen 83 Prozent hielt der Landkreis Haßberge. Die Sparkasse ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und über einen Zweckverband den Kommunen zugeordnet.
Wie das Landratsamt in Haßfurt gestern mitteilte, ist Gottwalds Beschwerde zum Königsberger Stadtratsbeschluss ausführlich geprüft worden. "Die Rechtsaufsicht konnte keine Fehler bei der Beschlussfassung feststellen; folglich ist der Stadtratsbeschluss rechtmäßig", heißt es in der Stellungnahme aus Haßfurt. "Eine Beanstandung beziehungsweise Aufhebung des Stadtratsbeschlusses kommt somit nicht in Betracht."
Bezüglich der Äußerung von Gottwald, dass ihm zu Unrecht ein Rederecht in der Stadtratssitzung verweigert worden sei, stellt das Landratsamt zudem fest, "dass sich insbesondere aus Artikel 18a Absatz 15 der Gemeindeordnung kein Rederecht ergibt". Dieser Absatz regelt, "dass in Veröffentlichungen und Veranstaltungen der Gemeinde den Vertretern der Bürgerinitiative die Möglichkeit gegeben werden muss, ihre Argumente vorzubringen. Unter Veranstaltungen sind hier aber nur Bürgerversammlungen, Informationsabende oder Podiumsdiskussionen (sofern die Gemeinde Veranstalter ist), nicht jedoch Gemeinderatssitzungen zu verstehen", führt das Landratsamt weiter aus. In Gemeinderatssitzungen stehe den Zuhörern gemäß Artikel 52 Gemeindeordnung "grundsätzlich kein Rederecht zu", so die Behörde.


Kein externer Berater nötig

Und zu einem weiteren Kritikpunkt Gottwalds bezieht das Landratsamt Stellung: Der Stadtrat Königsberg habe sich zur Beurteilung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens der Stadtverwaltung bedient. "Auch dieses Vorgehen ist nicht zu beanstanden; der Stadtrat muss sich keines externen Beraters bedienen", schreibt die Kreisbehörde. Das Landratsamt stellte außerdem fest, "dass die Stadt Königsberg ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen ist, spätestens innerhalb eines Monats nach Einreichung des Bürgerbegehrens über die Zulässigkeit zu entscheiden". Die in der Gemeindeordnung festgelegte Monatsfrist zur Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens sei absolut zwingend und könne nicht verlängert werden. "Herr Gottwald hat die Unterschriftenlisten am 9. Mai bei der Stadt Königsberg eingereicht. Somit hatte der Stadtrat bis spätestens 8. Juni über die Zulässigkeit zu entscheiden." Das sei, so das Amt, in der Stadtratssitzung am 29. Mai erfolgt.