Sekundenschlaf endet am Baum

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Der Führerschein ist erst mal weg! Eine 54-Jähriges musste sich nach einem Unfall vor Gericht verantworten. Er hatte Alkohol getrunken und war für Sekunden eingeschlafen. Foto: Symbolbild/Archiv
Der Führerschein ist erst mal weg! Eine 54-Jähriges musste sich nach einem Unfall vor Gericht verantworten. Er hatte Alkohol getrunken und war für Sekunden eingeschlafen. Foto: Symbolbild/Archiv

Das Amtsgericht Haßfurt verurteilte einen 54-jährigen Autofahrer zu einer Geldstrafe und drei Monaten Fahrverbot. Der Mann räumte seinen Fehler ein.

Im April 2017 fuhr ein in Schweinfurt wohnender 54-jähriger Autofahrer mit seinem Pkw auf der ehemaligen Bundesstraße 26 in Richtung Haßfurt. In Höhe Gädheim kam er wegen Übermüdung und infolge Alkoholgenusses nach links, weshalb ein entgegenkommender Autofahrer eine Vollbremsung hinlegen musste, um einen Frontalzusammenstoß zu vermeiden. Der 54-Jährige geriet mit seinem Wagen von der Fahrbahn nach links ab und prallte gegen einen Baum. Hierbei entstand an seinem Auto Totalschaden und ein Fremdschaden von 1600 Euro. Verletzt wurde der Unfallverursacher nicht. Dieser Unfall brachte den Mann vor Gericht. Er musste sich am Freitag wegen Straßenverkehrsgefährdung vor dem Amtsgericht in Haßfurt verantworten.

Der Angeklagte, der zur Unfallzeit einen Blutalkoholwert von 0,44 Promille hatte, hat zunächst von der Staatsanwaltschaft in Bamberg einen Strafbefehl erhalten, wonach er 40 Tagessätze je 40 Euro, also 1600 Euro, zahlen sollte. Außerdem war ein Führerscheinentzug von zehn Monaten gefordert.


Einspruch eingelegt

Dagegen legte er Einspruch ein, weshalb es zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht in Haßfurt kam. Wie Rechtsanwalt Weber, Verteidigter des Angeklagten, sagte, sei sein Mandant mit der Höhe der Geldstrafe einverstanden, möchte aber, dass der Entzug der Fahrerlaubnis nicht zum Tragen komme.
Deshalb hatte das Gericht unter Vorsitz von Richterin Ilona Conver nur noch über den Entzug der Fahrerlaubnis zu befinden. Der Angeklagte, der aus Kasachstan stammt und mit einer Dolmetscherin erschienen war, sagte aus, dass er vor Fahrtantritt nach einem Fußballspiel bei einem Freund zwei Bier zu je 0,5 Liter getrunken hatte. Auch habe er sich bei Antritt der Fahrt von Schweinfurt nach Haßfurt, wo er seine Freundin besuchen wollte, "normal" gefühlt. Weiter schilderte er, dass er am Vortag erfahren habe, dass seine Mutter in Kasachstan schwer erkrankt sei und er deshalb in seine Heimat fliegen wollte.


Grund für die Müdigkeit

Wegen der Nachricht, dass es seiner Mutter schlecht gehe, habe er in der Nacht vor dem Unfall nicht gut geschlafen. Damit begründete er seine Müdigkeit, denn er war beim Unfall wohl kurzfristig eingeschlafen. "Das war ein sogenannter Sekundenschlaf", ergänzte sein Verteidigter. "Ich bin mir meiner Schuld bewusst", schloss der Angeklagte seine Ausführungen.

Zwischen dem Vertreter der Staatsanwaltschaft, Ilker Özalp, und dem Verteidigter wurde diskutiert, wie man die Sache beurteilen könne und auf worauf man "sich einigen" könnte. "Mit einem Fahrverbot von drei Monaten könnte ich leben", signalisierte Ilker Özalp für die Staatsanwaltschaft, was beim Verteidigter zustimmendes Nicken hervorrief. Der Angeklagte ist im Bundeszentralregister bisher nicht eingetragen, hat juristisch eine weiße Weste. Er hatte lediglich einmal einen Verkehrsunfall wegen eines Abbiegefehlers.


Glimpflicher Ausgang

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragte in seinem Plädoyer ein Fahrverbot von drei Monaten, machte aber deutlich, dass der Unfall weitaus schlimmer hätte ausgehen können. Der Angeklagte habe nicht nur sich, sondern, "was ich noch schwerwiegender finde", auch andere erheblich gefährdet.
Mit dem Antrag des Anklagevertreters zeigte sich Rechtsanwalt Weber einverstanden. Richterin Conver verurteilte den Angeklagten dann auch antragsgemäß zu drei Monaten Fahrverbot unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit, wie sie sagte. Auch sie erkannte, dass der Unfall glücklicherweise glimpflich ausging. Der Angeklagte gibt jetzt seinen Führerschein für drei Monate ab. Die Geldstrafe (40 Tagessätze zu 40 Euro) hat bereits Rechtskraft.