Richterin zeigte sich gnädig

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Weil er mit einem roten Nummernschild unterwegs war, hatte ein 22-Jähriger ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung am Hals. Doch das Gericht wollte "nicht päpstlicher als der Papst" sein und stellte dieses ein.

Dieser Einspruch gegen den Strafbefehl des Staatsanwalts hat sich gelohnt. Der Vertreter der Anklage hatte dem 22-Jährigen laut Anklageschrift vorgeworfen, mit rotem Autokennzeichen private Fahrten gemacht und dadurch die Kfz-Steuer hinterzogen zu haben. Der Staatsanwalt forderte deshalb mittels eines Strafbefehls im Januar dieses Jahres 30 Tagessätze á 40 Euro, also summa summarum 1200 Euro. Dagegen legte der junge Mann fristgerecht Einspruch ein. Durch die Einstellung des Verfahrens braucht er nichts zu zahlen und die Gerichtskosten muss die Staatskasse übernehmen.

Zweimal kontrolliert

Es ging in der Verhandlung um zwei Fahrten im September und im November letzten Jahres. Bei der ersten Fahrt steuerte der Kfz-Mechaniker einen VW Golf, bei der zweiten einen VW Polo. Beide Fahrzeuge gehörten dem Familienbetrieb, in dem der Beschuldigte arbeitet.
Und beide Autos hatten ein rotes Nummernschild dran. Mit diesem - auch Händlerkennzeichen genannten - Schild dürfen angemeldete Gewerbebetriebe bei ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten durchführen.

Genau das bezweifelte ein Streifenpolizist, der den Beschuldigten während der zwei genannten Fahrten kontrollierte. Im ersten Fall hatte sich der ledige Bursche - laut Zeugenaussage des Beamten - zusammen mit acht bis zehn anderen Kumpanen auf einem Supermarktparkplatz in Ebelsbach getroffen. Und im zweiten Fall hätte man ihn in der Knetzgauer Autobahnraststätte an einem Glücksspielautomaten angetroffen. Zudem sei damals der Wagen nicht in das vorgeschriebene Fahrtenbuch eingetragen gewesen, lautete der Vorwurf.

Eher "laxe" Handhabung

Allerdings, ergänzte der Polizist auf Nachfrage der Strafrichterin Ilona Conver, sehe die Kfz-Zulassungsstelle dieses Versäumnis als nicht schwerwiegend an. Diese Vorschrift werde seitens der Behörden wohl eher "lax" gehandhabt, sagte er abschließend.Von daher wertete die Vorsitzende das Verhalten des im Maintal lebenden Angeschuldigten als ein nur geringes Verschulden und regte die Einstellung des Verfahrens an. "Da wollen wir mal nicht päpstlicher als der Papst sein wollen", meinte die Richterin. Staatsanwalt Ralf Hofmann hätte zwar gerne eine zumindest kleine Geldauflage verhängt, stimmte schließlich aber trotz seiner Bedenken zu. Erleichtert verließ der Angeklagte den Sitzungssaal.