Zuletzt war er "blau" und ohne Führerschein unterwegs. Das Amtsgericht in Haßfurt zeigte sich gnädig und verhängte gegen einen Wiederholungstäter eine Bewährungsstrafe. Wegen anderer, ähnlicher Delikte sitzt der junge Mann derzeit in Haft. Nutzt er seine "letzte Chance"?
Straftaten im Verkehrsbereich sind alles andere als Kavaliersdelikte. Das kann soweit gehen, dass man dafür in den Knast muss. Die Polizei führte am Freitag einen jungen Mann (23 Jahre) am Haßfurter Amtsgericht vor. Er sitzt zurzeit in Leipzig unter anderem wegen diverser Trunkenheitsfahrten ein. Nun war er angeklagt, weil er einmal "blau" hinterm Steuer und gleich elf Mal ohne Fahrerlaubnis erwischt wurde. Das noch nicht rechtskräftige Urteil lautet: eine achtmonatige Bewährungsstrafe plus eine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis von 14 Monaten.
Im Gefängnis sitzt der gelernte Berufskraftfahrer seit dem 4. Juli dieses Jahres. Dazu kam es aufgrund einer Verurteilung im März 2013. Wegen Alkohol am Steuer, Fahrerflucht und Körperverletzung kassierte er damals ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung. Weil er die Bewährungsauflagen missachtete, zog man ihn aus dem Verkehr.
Niedergeschlagen Der bedrückt und niedergeschlagen wirkende Angeklagte gab ohne Umschweife alles zu, was Ilker Özalp für die Staatsanwaltschaft in seiner Anklageschrift vortrug. Am Donnerstag des 21. November letzten Jahres um 22.30 Uhr erwischte ihn die Polizei mit seinem BMW mitten in Zeil auf der Bamberger Straße. Die Blutprobe, die er eine dreiviertel Stunde später abgeben musste, zeigte einen Alkoholwert von 1,34 Promille an.
Eine Fahrerlaubnis besaß er zu diesem Zeitpunkt nicht. Daraufhin hatte die Polizei ein Auge auf ihn und sein Fahrzeug. Mit Erfolg: Die aufmerksamen Beamten stellten den Fahrer insgesamt zehn weitere Male, immer ohne Führerschein. Wie sich herausstellte, war der Mann in der Regel auf dem Weg zu seiner Arbeitsstelle.
Von der Amtsrichterin Ilona Conver auf das Motiv seines Fehlverhaltens angesprochen, erzählte der Verkehrssünder von familiären Problemen. Sein Vater habe infolge eines Verkehrsunfalls im Koma gelegen und mit seiner Lebensgefährtin habe es ständig Stress gegeben. Pflichtverteidiger Jens Urban meinte dazu, dass sein Mandant mit dieser Situation hoffnungslos überfordert gewesen sei.
Unter laufender Bewährung Da der Mann die Taten unter laufender Bewährung begangen hatte, beantragte Özalp eine Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung sowie eine 14-monatige Sperrfrist für den Führerschein. Wer am Straßenverkehr beteiligt sei, führte er weiter aus, trage eine besondere Verantwortung gegenüber Leib und Leben der anderen Verkehrsteilnehmer.
Für die Gegenseite plädierte Rechtsanwalt Urban auf eine kurze Bewährungsstrafe von vier Monaten.
Nach kurzer Bedenkzeit entschied sich die Vorsitzende Richterin für eine erneute "letzte Chance". Nach der Urteilsverkündung musste der Verurteilte wieder zurück ins Gefängnis, weil er von der letzten Haftstrafe erst ein knappes Vierteljahr abgesessen hat. Der früheste Zeitpunkt für eine vorzeitige Entlassung kommt, wenn mindestens die Hälfte der damals verhängten Strafzeit (18 Monate) verbüßt ist. Und das dauert noch bis zum April 2015.